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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Ich muß aber versichern, daß nach meiner Ansicht dieserEinwand, wie aus einer mündlichen Aeußerung bei der jetzigen Berathung geschöpft werden könnte, in dem Deputationsgutachten selbst auch nicht die allergeringste Unterstützung finde. Es ist mehrfach und auch von Sr. Königl. Hoheit erläutert worden, was dieser bezweckt; es ist das in den Worten so deutlich aus gedrückt, daß jede Möglichkeit eines Zweifels verschwindet. Denn der Antrag sagt weiter nichts, als es soll bei der neuen Reform den Gemein den nicht das Recht zugestanden werden, an den allgemeinen evangelisch-lutherischen Lehrbegriffen vielleicht in einzelnen Parochien etwas willkürlich zu andern. Mit diesem Satze, den dir Regierung an die Spitze ihrer Vorlage gestellt hat, ist Alles einverstanden, und mithin ist dieser Zusatz ganz unbedenklich. Bürgermeister Stark e: Ich werde mich ebenfalls für die Weglassung des zweiten Satzes sul> b. erklären, wenn auch aus einem andern Grunde, als welcher bisher hervorgehoben worden ist. Meine Ueberzrugung nämlich geht zwar allerdings auch dahin, daß an dem Complex der Glaubenslehren der evangelisch lutherischen Kirche etwas nicht geändert werden dürfe; allein jedeSRecht, was ich für mich vindicire, mußichauch jedem Andern, mithin auch das Recht zugcstehen, eine andere Meinung hegen unddiese vertheidigen zu dürfen. Ja ich glaube, dieKirchewürde sich selbst wesentlich schaden, wenn sie nicht gestattete, daß die Mitglieder derselben die Glaubenslehren der Kirche in Frage stellen dürften; denn sie würde sich dadurch des Vortheils be geben, die Zweifler durch die Kraft der Wahrheit zu widerlegen und dadurch sie zu ihren treuen Anhängern umzubilden. Präsident v. Carlowitz: Mir scheint die Frage so genü gend durchgesprochen worden zu fein, daß ich die Debatte als geschloffen annehmen kann. Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich will nur kürzlich dieFassung diesesSatzes noch einmalgegendieVorwürfe derUeber- flüssigkeit und Bedenklichkeit in Schutz nehmen. Wenn gesagt worden ist, es habe die Deputation ihre Grenzen überschritten, sie habe etwas ohne Veranlassung beantragt, so habe ich darauf zu erwidern, daß ihr die bestimmtesten Petitionen vorlagen, in welchen nicht blos eine äußere Veränderung der Verfassung ver langt ward, sondern auch eine innere Umgestaltung in Glaubens sachen, indem man von veralteten und mit der Zeit in Wider spruch stehenden Symbolen, ferner von einer Kheilnahme der Gemeinden an den dogmatischen Angelegenheiten sprach und auch in dieser Beziehung etwas Neues für nöthig erklärte, um den Zustand der Kirche zu verbessern. Diese Petitionen wurden von der hohen Staatsregierung der Deputation übergeben, die Deputation mußte sie also berücksichtigen, denn sie waren die hauptsächlichste Veranlassung der ganzen jetzigen Vorlage. Die Staatsregierung hat diesen Aeußerungen in den Petitionen nicht widersprochen, hat ihnen nichts entgegengesetzt, als die Aeuße rung, die am Schluffe der Beilage enthalten ist, daß durch die neue Reform das einheitliche Bestehen der Kirche nicht gefährdet werden dürfe. Die Deputation mußte also auf jenen Theil der Petition eine Antwort wohl ertheilen. Die Aeußerung des Herrn Bürgermeisters Bernhard! beruhtaufeinem faktischenJrr- I. 5V. thume, der schon von Sr. Durchlaucht dem Herrn Fürsten Schönburg berücksichtigt worden ist, indem von ihm gesagt worden, daß nur diejenigen Petitionen beigelegt werden sollen, die sich auf den Religionsei d beziehen, die andernaber, die sich auf eine äußere Verfassung der Kirche beziehen, sollen nicht beigelegt, sondern gründlich berücksichtigt werden, und diese eben haben die Veranlassung zu unfern jetzigen langen Verhand lungen gegeben. Also ohne Veranlassung hat dis Deputation diesen Zusatz nicht ausgenommen. Wollen Sie das noch be stätigt finden, so bitte ich Sie, aufSeitc 679 des Berichts zurück zublicken und zu sehen, was die Petenten gesagt haben. Es hat aber auch die Deputation ihre Kompetenz keineswegs dabei über schritten, noch viel weniger Veranlassung geben wollen, daß die Ständeversammlung ihre Competenz überschreite. Den Herrn Bürgermeister Wehner muß ich namentlich nochmals auf die Stelle Seite 687 verweisen, wo die Deputation ausdrückllich sagt, man wolle ganz dahingestellt fein lassen, ob Veränderungen in den innern Angelegenheiten der Kirche, namentlich in Glau benssachen nöthig seien, diese seien Sache der Kirche, und die Ständeversammlung habe sich nur mit den äußernAngelegen- heiten der Kirche zu beschäftigen. Alles dies ist nach der Ver fassungsurkunde unzweifelhaft, es wird bestätigt durch das, was die Deputation bei Punkt e. und unter III. gesagt hat, wo sie überall wiederholt, sie sei nicht kompetent, über diese Fragen, sondern nur über die äußere Verfassung zu urtheilen; über jenes sei nur die Kirche allein kompetent. Hat aber die Kirche nach unserm Wunsche einmal diejenige Selbstständigkeit erlangt, die wir be antragen, nämlich über ihreAngelegenheiten selbst zu verhandeln und zu urtheilen, so wird sie sich auch durch unfern Beschluß wahrhaftig nicht abhaltcn lassen, ihre Angelegenheiten selbst zu reguliren, wenn sie es für nöthig hält. Ich bitte also nochmals, die Worte des Antrags genau in's Auge zu fassen und zu berück sichtigen, daß von der Deputation nur gesagt worden ist, es solle bei einer solchen Reform in der Verfassung der Kirche nichts vorgenommen werden, wodurch die Glaubenslehren der Kirche in Frage gestellt werden könnten. Präsident v. Carlowitz: Da Bedenken gegen den letzten Satz des Punktes b. erhoben worden sind, so liegt mir die Ver pflichtung ob, diesen Punkt getheilt zur Fragstellung zu bringen. Zuvörderst sagt die Deputation: „Die Kammer wolle sich dahin erklären, daß sie aber eben so, wie die hohe Staatsregierung, da bei voraussetze, daß durch eine solche Reform das einheitliche Be stehen der evangelisch-lutherischen Kirche nicht gefährdet werde," und ich frage also die Kammer: ob sie diesen ersten Lheil des Punktes b. im Deputationsgutachten annehme? — Einstim mig Za. Präsident v. Carlowitz: Weiter heißt es: „und dabei na mentlich nichts vorgenommen werde, wodurch die Glaubensleh ren, zu welchen die Kirche sich bekennt, in Frage gestellt werden könnten.", und ich frage die Kammer: ob sie auch hierin ihrer Deputation beistimmt? — Gegen sechszehn Stimmen Ja. Punkt e. lautet: „Die Kammer wolle sich dahin erklären: daß sie darüber, ob insbesondere eine Presbyterial- und Synodalversaffung ein- 2
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