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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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her wohl zugegeben, daß eine solche Verfassung wünschenswerth und gut sei. Der Herr Antragsteller hat es in einer früher» Rede ja selbst gebilligt, daß die Deputation in ihrem Berichte vorgeschlagen habe, den ganzen Bau von oben anzufangen. Hingegen haben wir das Princip in dem Anträge nicht weiter ausgeführt, solches aber auch nicht nöthig gehabt, weil wir an mehrer« Stellen, die die Sache auch für güt erklärt haben, ge sagt worden ist, wir könnten uns darüber nicht eher ganz be stimmtaussprechen, als bis ein vollständig ausgeführtes Bild einer solchen Verfassung vorliege. 0. Großmann: Der Vorwurf, als hätte ich das Depu tationsgutachten nicht genau gelesen, ist hart, trifft mich aber nicht. Denn wenn die Deputation im Sinne der hier von dem Herrn Referenten angeführten Aeußerung sich erklären wollte, so mußte sie es thun in der Art, daß dadurch ein Beschluß der Kammer veranlaßt würde; aber die angeführten Stellen sind nur rnotivirendeAeußerungen der Deputation, auf die man nur dann einen Werth legen kann, wenn die Kammerbeschlüsse mit ihnen übereinstimmen. Denn gerade durch jene Äußerungen in dem Berichte mußte ich irre werden, und bin noch keineswegs durch die vorgebrachten Entschuldigungen derselben über allen Zweifel erhaben. Seite 687 heißt es ausdrücklich: „Die Deputation hält zwar auch Reformen in der evangelisch-lutherischen Kirchen verfassung für wünschenswerth, allein es dürfte noch nicht an der Zeit sein, sich darüber: ob eine Presbyterial- und Synodalverfafsung für die lutherische Kirche in Sachsen einzu führen sei, schon jetzt zu äußern, obgleich die Staatsregierung die Absicht dazu bestimmt zu erkennen giebt." Die Deputation tritt also hier in offenbaren Gegensatz zu der bestimmten Erklä rung der Staatsregierung, und ich kann mir ihre eigenen Worte nicht anders denken, als daß sie die Ansicht der Regierung in die sem Punkte nicht theile. Ferner Seite 688 werden mancherlei Bedenken aufgestellt, und es heißt dort unter Anderm: „Mögen sich auch jene für andere Länder und andere Verhältnisse gegebe nen Einrichtungen noch so wohlthätig in ihren Erfolgen gezeigt haben, so bleibt immer noch die Frage zu untersuchen, ob selbige für Sachsen passend und wie sie für unser Vaterland anwend bar zu machen sein würden u. s. w." Hier scheint eine Hindeu tung auf eine Vertagung der Presbyterial- und Synodalver- faffung auf den Nimmermehrstag, sä graeegs calenöss, verbor gen zu liegen, und doch gatt es hier, sich categorisch zu erklären, ob die Deputation einverstanden sei mit dem Princip der Regie rung oder nicht. Hier mußte sie einen categorischen Antrag stel len; denn auf Stelzen und ungewisse Aeußemngen hin kann ich meine Erklärung nicht geben und ich werde also gegen diesen An trag der Deputation stimmen. v. v. Ammon: Als einziges theologisches Mitglied der Deputation muß ich auf das bestimmteste erklären, daß durchaus in unserer Mitte keine Abneigung, kein Widerwille gegen die Synodal- und Presbyterialverfassung vorgeherrscht hat. Das ist namentlich bei mir der Fall. Dagegen will ich freiwillig ge stehen, daß nach dem, was die Deputation schon geäußert hat, ich gegenwärtig noch viel mehr an dieser Verfassung irre geworden bin, nachdem ich'neuerlich Gelegenheit gefunden habe, außer den 1.50. Ansprüchen der ehemaligen märkischen Synode auf gänzliche Un abhängigkeit, auch mit den verschiedenenAnsichtenderreformirten Kirche von der Stellung und Wirksamkeit der Synoden bekannt zu werden. Aus den neuern Verhandlungen nämlich und der Kundmachung des StaatsratheS im Wadtlande geht hervor, daß in der dortigen reformirten Kirche sich Presbyterien und Syno den in unserm Sinne der Worte nicht finden; denn was man dort so nennt, sind Elasten oder Sectionen, welche mit einem Theile der kirchlichen Geschäfte von dem Staatsrathe beauftragt sind. Diese beziehen sich aber nur auf die Berhältnisse und Be- -ürfnisse der Gemeinden. Gleicherweise sind auch die Synoden vom Staatsrathe auf gewisse Leistungen beschränkt, also keines wegs unabhängige Corporationen und Vorstände, keineswegs Urversammlungen, welche sich zur Kirche verhalten, wie unsere Landstände zum Staate. Hierzu kommt noch, daß ursprünglich auch im neuen Testamente und in den frühem Jahrhunderten der jüdischen Verfassung die Synoden und Presbyterien etwas ganz Anderes waren, als ihre jetzigen Attribute aussagen. Was ferner die Synoden betrifft, so haben auch diese in Beziehung auf ihre Gestaltung und ihre Aufträge so mannichfach gewechselt, daß ihr Verhältniß zu den Kirchenversammlungen und dem Episcopal- systeme immer noch zweideutig ist. Das mußte doch gewiß die Deputation abhalten, sich für Synoden und Presbyterien als ein bereits entschiedenes Princip zu erklären; sie ist vielmehr dar über hinweggegangen, nicht aus Widerwillen, sondern um den künftigen Verhandlungen darüber nichtvorzugreifen. DerVer- dacht diplomatischer Wendungen ist daher billig abzulehnen. v. Großmann: Die Aeußerung meines geehrten Vor gängers bestätigt allerdings meine Bermuthung im vollsten Maaße durch das Mißtrauen, das er erklärt, in Folge der neuesten Vorgänge in der Schweiz gegen eine solche Verfassung gefaßt zu haben, ferner'durch den Zweifel, den er über die Räthlichkeit derselben ausspricht, endlich dadurch, daß er sagt, man habe der künftigen Abstimmung nicht vorgreifen wollen. Ein Vorgrei fen kann ich hierin nicht erkennen, wenn man sich über das Prin cip ausspricht. Denn gestaltet sich der Entwurf einer solchen Verfassung nicht nach Wunsch, scheint die Ausführung bedenk lich, so steht es immer in der Wahl der Kammer, einen solchen abzulehnen, und dann wird sich auch zeigen, ob das Princip so kräftig und mächtig ist, daß ein zweiter Entwurf an seine Stelle treten kann. Wenn er sich aber auf die Schweiz bezog, so liegen uns in den deutschen Rheinprovinzen und in Westphalen die Analogien weit näher. Domherr v. Günther: Schon vorgestern habe ich über diesen Punkt meine unmaaßgebliche Meinung geäußert, und ich will suchen, dies noch weiter auszuführen. Jeder Einzelne mag sich über Presbyterien und Synoden eine Idee bilden und aus bilden; wenn aber von einer Deputation gefordert würde, hier über ihr Gutachten abzugeben, so müßten sich deren sämmtliche Mitgliederüber einen solchenBegriffeinigenunddeffenBestand- theile angeben. Ein dermaaßen detaillirtes Gutachten würde aber offenbar dem künftigen Gesetzentwürfe vorgreifen. Hierzu kommt, daß die Frage: ob Presbyterien und Synoden einge führt werden sollen, gar keine Principfrage ist; die Principfrage 2*
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