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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ausspreche, sondern daß man es nur im Allgemeinen andeute, -aß diese Organisation einer neuen Revision unterworfen werde. Nämlich ich glaube, es sei bedenklich, daß die Deputation sich dafür ausgesprochen habe, es möchte der Ständeversammlung ein diesfallsiger Gesetzentwurf vorgelegt werden. Darunter scheint verstanden zu werden, daß über diesen Gegenstand bereits auf diesem Landtage ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, weil von mehrern Seiten gesagt worden ist, daß vor Allem die künftige collegialische Behörde in's Leben gerufen werden müsse, ehe man zu den übrigen Reformen schreiten könne. Das scheint mir in derEhat bei der vorgerückten Dauer der jetzigen Stände versammlung unmöglich, daß die Staatsregierung noch der gegenwärtigen Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vor lege, und soll ein besonderer Gesetzentwurf über diese Angele genheit vorausgehen, so würde nothwendig die Sache noch um einen Landtag weiter hinausgeschoben, was mir jetzt bei der Lage der Dinge nicht rathsam erscheint. Ich glaube daher, es wäre besser, wenn die Frage über die Organisation der kirchlichen Behörde mit bei dem überhaupt der Awi- schendeputation vorzulegenden Gesetzentwürfe in Berathung käme. Es würde dann der Nord- und Südpol der Organi. sation zugleich in's Auge gefaßt werden, und das scheint mir auch bei der Lage der Sache das Geeignetste zu sein. Nach alle dem erlaube ich mir dem geehrten Directorium folgenden Antrag zu übergeben und der Kammer zu geneigter Berück sichtigung zu empfehlen. Mein Antrag geht dahin, den Punkt ä. so zu fassen: „Es wolle die Kammer 6. im Vereine mit der zweiten Kammer die Staatsregie- rung ersuchen, bei Entwerfung des Gesetzes auch die Frage über eine die Selbstständigkeit derKirche mehr fordernde Organisation der kirchlichen Be hörden in Betracht zu ziehen." Ich glaube, daß durch diesen Antrag auch zugleich die Bedenken derjenigen wieder be seitigt werden, welche geglaubt haben, es wäre von der Depu tation in dieser Angelegenheit die Initiative ergriffen worden. Ich glaube, es würden durch einen solchen Antrag dieseBeden- ken gänzlich beseitigt werden. Präsident v. Carlowitz: Es soll nach dem Anträge Sr. Königl. Hoheit »ä ä. folgende Fassung Platz ergreifen: „Es wolle die Kammer ä. im Vereine mit der zweiten Kammer die Staatsregierung ersuchen, bei Entwerfung des Gesetzes auch die Frage über eine die Selbstständigkeit der Kirche mehr för dernde Organisation der kirchlichen Behörden in Betracht zu ziehen." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützen wolle? — Erwirb ausreichend unterstützt. Bürgermeister Wehner: Ich wollte nur die Bemerkung machen, ich verstehe es so, daß, wenn der Antrag Sr. Königl. Hoheit angenommen würde, der Antrag der Deputation sud ä, ganz wegfällt. Dann bin ich auch mit dem Anträge vollkom men einverstanden. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich wollte erklä ren, daß durch den Antrag Sr. Königl. Hoheit meinen Wün schen vollständig entgegengekommen ist. Denn allerdings ging auch mir der große Zweifel bei, daß, wenn, wie von meh- rern Seiten erwähnt worden ist, die beabsichtigte Behörde erst über die Einrichtung der Presbyterial- und Synodalverfassung Vorschläge thun soll, da doch die Sache sehr natürlich, wenig, stens wahrscheinlich, um einen Landtag weiter hinausgeschobm werden würde. Denn man müßte das doch wohl nur so ver stehen, daß diese Behörde blos Vorschläge thun und nachher die Ständeversammlung über die Einführung der Presbyterial-- und Synodalverfassung noch befragt werden soll. Unter die sen Umständen, und da zugleich der Vorschlag Sr. Königl. Hoheit sich nicht so bestimmt ausspricht, wie es im Deputa tionsgutachten geschieht, und wogegen ich ebenfalls ein Bedenken hätte, welches so beseitigt wird, so muß ich mich für denselben erklären. Ich glaube, es wird sehr wünschenswerth sein, daß, wenn man neben der Presbyterial-und Synodal verfassung zugleich auch eine andere Organisation der Kirchen behörde in Betracht nehmen will, dann der ganze Plan, so zu sagen, in einem Gusse der Ständeversammlung vorgelegt wird, denn nur dann wird sie im Stande sein, das Ganze zu über blicken. Bürgermeister Hübler: Ich habe mich bei der allgemei nen Debatte gegen den Satz unter <1. ausgesprochen, aber da bei erklärt, daß ich die Wichtigkeit der Frage der Organisirung einer obersten kollegialen Kirchenbehörde keineswegs verkenne, und daß ich daher, wenn man der hohen Staatsregierung diese Organisirung bei Bearbeitung des Gesetzentwurfs mit zur Erwägung anheimgeben wolle, mit einem solchen Be schlüsse mich sehr gern vereinigen würde. In so fern nun daS Amendement Sr. Königl. Hoheit dieser meiner Ansicht ent gegenkommt, so begrüße ich es mit Freuden und werde für dasselbe stimmen. Staatsminister v. Wietersheim: Der Antrag sub ck. ist so wichtig, daß die Staatsregierung sich über die Frage, ob und in welcherMaaße demselben Folge zu geben sei, die Entschließung lediglich Vorbehalten muß. Nicht für oder wider solchen Antrag, sondern nm über denselben nehme ich daher das Wort. Die bestehende Verfassung, welche die Deputation für ungenügend erachtet hat, ist in verschiedenen Zeitperioden gebildet worden. Die erste war die Verabschiedung der Ver fassungsurkunde und die Errichtung des Cultusministeriums im Jahre 1831, die zweite die Aufhebung des Landescon» sistoriums im Jahre 1835. Ob man, was das Erste betrifft, bei der Verabschiedung der Verfassungsurkunde über die Stel lung des Cultusministeriums und die Wirkungen dieser Stel lung ganz im Klaren gewesen sei, weiß ich nicht. Wäre es nicht der Fall gewesen, so würde dies in dem damaligen Zeit drange und in der großen Zahl und der Wichtigkeit der damals vorliegenden Fragen vollkommene Erklärung finden. Daß die Stellung des Cultusministeriums dadurch in theoretischer Hinsicht eine anomale geworden ist, muß ich -er geehrten Deputation zugestehen; aber ich gehe noch weiter, ich setze noch hinzu, daß sie auch von der Organisation der kirchlichen Verwaltung in andern deutschen konstitutionellen Staaten
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