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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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einführen wolle. Ich glaube also, daß die hohe Staatsregke- rung am allerwenigsten Grund dazu hat, sich darüber zu bekla gen, daß nun auch von Seiten der Stände auf diejenigen Re formen aufmerksam gemacht wird, die diesen vor allen Dingen nothwendig scheinen. Die Stände antworten nur auf das, was von der hohen Staatsregierung beantragt wird, die hohe Staatsregierung kann sich also nicht wundern, wenn bei diesen Antworten auch Wünsche rege werden, welche nicht von den Ständen jetzt erst erdacht worden, sondern welche seit Jahrhunderten von den ausgezeichnetsten Theologen und Staatsmännern vertheidigt worden sind. Wir wiederholen in der That nur das, was wir immer gehört und gele sen, was unsere Vorfahren immer gesagt haben und was die hohe Staatsregierung bei vielen Veranlassungen.selbst aner kannt hat; es handelt sich hier um einen Grundsatz, nämlich um die Trennung der Kirche vom Staate, um die Trennung der Kirchengewalt von der weltlichen Oberhoheit, von der Staats gewalt, nicht darum, eine Behörde anzugrekfen oder zu verletzen, darum ist der Antrag gemacht worden. Verwerfen Sie diesen Antrag, so greifen Sie das Deputationsgutachten in seiner in nersten Wurzel an; da sagen Sie lieber, wir wollen es bei dem Men bewenden lassen, wir brauchen keine Reform. Wozu Pres byterien und Synoden? blos eine Vertretung der Gemeinden, blos eine Versammlung von weltlichen und geistlichen Mitglie dern der Gemeinden, vielleicht in den Ephoralstädten oder am Sitze der Kreisdirectionen? Ich glaube nicht, daß der Kirche damit allein gedient sein wird, sondern sie will, daß der Grund satz anerkannt werde, daß die Kirche eine freie und selbstständige Gesellschaft sei, die sich, wie die Berfassungsurkunde sagt, selbst frei regieren, sich selbst Gesetze geben und ihre Verwaltung selbst ständig leiten kann. Das steht in der Berfassungsurkunde, das hat die hohe Staatsregierung selbst gegeben und ausgesprochen, daß dies in Ausführung gebracht werden soll. Nun hat die De putation allerdings beantragt, daß der Grundsatz der Trennung der Kirchengewalt von der Staatsgewalt anerkannt werde, sie verlangt aber nicht, daß dieser Grundsatz in allen seinen Conse quenzen und eigensinnig durchgeführt werden soll, sie verlangt kein System, keine schulgerechte Definition und keine theoretische Abgeschlossenheit, bei weitem will sie das nicht; sie ehrt und er kennt die segensreiche Wirksamkeit der Herren Staatsminister in Lvkmgelieis an. Das Alles kann bestehen, und einer Verän derung in der Verfassungsurkunde, glaube ich, wird es nicht be dürfen. Allein eine Veränderung im Regulativ von 1837 wird allerdings nöthig sein, ohne diese wird die hohe Staatsregierung schwerlich durchkommen, besonders da sie uns selbst die Noth- wendigkeit einer Reform zu erkennen gegeben hat. Es handelt sich darum, daß dieKirche nicht so weltlich, wie bisher, sondern mehr kirchlich regiert werde, daß die bisher bestandene völlige Identität der Kirchenregierung und Staatsregierung, wenn auch nicht gänzlich aufhöre, doch aber so modisicirt werde, daß wenigstens dieKirche als ein freies Institut anerkannt wird. Es handelt sich darum, gegen die Wirksamkeit der Staatsminister m LvanMiicis und insbesondere des Cultusministeriums ein Ge gengewicht zu finden und, wie derHerrSuperintendentv. Groß mann neulich sehr richtig sagte, der Kirche einen Körper, eine Gestalt und ein Haupt zu geben. Wir haben allerdings eine Kirchenregierung in der Wirksamkeit der Staatsminister m Lvsogelieis und eine, ich gebe das zu, immer zum Heile und Wohle der Kirche ausgeübte Kkrchengewalt, aber die Kirche hat bisher auch gar keine Stimme und gar kein Organ gehabt Warum, muß ich fragen, ist das so gewesen? Weil das Bedürf- niß dazu noch nie so gefühlt worden ist, als jetzt. Die Staats minister in Lvsngslicis, vergessen wir das nicht, sind als Staats minister zugleich die obersten Glieder der Staatsregierung. Als solche sind sie zwar den Ständen verantwortlich, allein in Kir chensachen werden sie den Ständen immer, und zwar mit Recht, sagen: „Wir sind zwar den Ständen verantwortlich, aber nicht in Kirchensachen, zu der ständischen Wirksamkeit gehören die Kirchensachen nicht." Sie werden auf der einen Seite immer als verantwortliche Mitglieder der Staatsregierung angehören, auf der andern Sekte aber auf keine Weise verantwortlich sein. Hat nun die hohe Staatsregierung selbst anerkannt, daß eine solche Modification unserer Kirchenverfaffung gegeben werde, indem sie Presbyterien und Synoden einführen will, und zwar Synoden, in welchen über kirchliche Angelegenheiten berathen, ja vielleicht sogar Beschluß gefaßt werden soll, so sehe ich nicht ein, welche Bedenken bestehen könnten, wenn wir Vorschlägen, daß dieKirche außer den Presbyterien und Synoden auch ein Haupt, eine freie oberste Behörde erhalte. Wenn ich in der vor gestrigen Sitzung sagte, diese Behörde sei im Wesentlichen so zu betrachten, daß sie das bischöfliche Recht in der Kirche auszuüben habe und daß darin eben die Trennung der Kirchen- von der Staatsgewalt sich zeigen solle, daß die Kircheugewalt auf diese oberste Behörde übergehen würde, so ist mir vom.'Herrn Cultus- minister eingehalten worden, dies gebe dem Deputationsberichte eine ganz verschiedeneAuslegung und eine ganz andereRichtung, er würdewohlmitdemDeputationsgutachtenimAllgemeinen haben einverstanden sein können, aber nicht mit dieser meiner Behaup tung. Jch beziehemich aberhier auf dieWorte des Deputationsbe richts selbst. Es ist im Deputationsberichte S. 689 ausdrücklich ge sagt worden: Der Grundsatz der Trennung an sich müsse immer festgehalten werden. Ferner S. 690: Es sei von einer solchen Organisation die Rede, welche der Kirche die Kraft und die Frei heit gewähre, sich aus sich selbst zu regeneriren und das Einzelne der ihr nöthigen Verfassung durch eigene Thätigkeit zu ent wickeln und auszubilden. Ferner: Die lutherische Kirchen gesellschaft dürfe dieses Recht gewiß in gleicher Weise in Anspruch nehmen, wie die katholische und reformirte. S. 691 des Be richts ist noch viel bestimmter gesagt worden, daß der Behörde, welche von uns vorgeschlagen wird, das volle ungetheilte Kirchenregiment übertragen werden solle. Daraus folgt viel deutlicher, als durch meine Worte erklärt werden kann, die Meinung, daß man gewünscht hat, daß dieser Behörde im We sentlichen die bischöflichen Rechte übertragen werden. Allein ich wiederhole, was die Deputation schon in ihrem Berichte gesagt hat, daß nicht die Rede davon gewesen ist, einen gänzlichen Um-
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