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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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stürz dessen vorzunehmen, was bei der Reformation eingeführt worden ist; das geschah damals nicht etwa blvs aus Noth und weil die Bischöfe ihre Kirche oder die Gemeinden ihre Bischöfe verließen, nicht blos weil man durchaus keinen andern Ausweg finden konnte, sondern deshalb, weil man das Vertrauen zu dem Kurfürsten von Sachsen hatte, der so viel für die Wiederherstel lung des Evangeliums gethan, daß er derjenige sein würde, wel cher die neue Kirchengesellschaft am besten leiten und erhalten werde. Deshalb übertrugen ihm die Stände und die Reforma toren das Kirchenregiment freiwillig und hofften von ihm, daß er als der mächtigste Fürst des deutschen Reichs auch die Macht haben würde, die neu entstandene Kirchengesellschaft zu schützen. Dabei ist es 300 Jahre lang geblieben und auch heut zu Lage ist es noch so. Eine durchgreifende Veränderung aller Zustände einzuführen, ist weder nöthig, noch auch die Absicht der Deputa tion. Wenn der Herr Cultusminister gesagt hat, daß dadurch die Rechte der Staatsregierung aufdas entschiedenste beeinträchtigt würden, und daß Sachsen der erste Staat sein würde, der die bischöflichen Rechte aufgebe, die alle protestantischen Negierungen seit dem westphälischen Frieden und noch früher in anerkannter Weise zugestanden haben, so gebe ich zu, daß allerdings das Auf geben gewisser Rechte von Seiten der Staatsregicrung unver meidlich sein wird, allein wenn Sachsen hierin den ersten Schritt thut, so thut es weiter nichts, als was es bei der Reformation that, wo es ebenfalls den ersten Schritt zu der neuen Kirchenver- faffung gethan hat. Um nochmals die Möglichkeit zu zeigen, daß der Antrag der Deputation recht gut ausführbar sei, ohne eine gänzliche radicale Veränderung der bestehenden Verhältnisse vor zunehmen, so erlaube ich mir, noch an ein Beispiel zu erinnern, welches wir noch vor ganz kurzer Zeit selbst gesehen haben, näm lich an die Werathung des Regulativs über das Oberhoheits recht des Staates über die katholische Kirche. Daß dieses Re gulativ etwas ganz Vollkommenes genannt werden könne, wird gewiß Niemand behaupten. Die katholische Kirche wird mit diesem Regulativ nie vollkommen einverstanden und zufrieden sein. Die protestantische Kirche hat mancherlei Einwendungen dagegen zu machen, also von einer Vollkommen heit, theoretischen Abgeschlossenheit ist bei diesem Regulative ge wiß auch nicht die Rede, und dennoch bin ich überzeugt worden, daß die katholische Kircheund die Staatsregiemng sich nach dem selben recht gut einrichten können, wenn beide Lheile nur wollen. Also wenn auch in der Versassungsurkunde der protestantischen Kirche gegen den Staat etwas nicht ganz Vollkommenes erlangt wird, so'wird unsere Kirchenverfassung sich doch ausbilden und alle Lheile zufriedengcstellt werden. Ich bitte Sie daher, meine Herren, zu erwägen, daß in dem Anträge sub 6. die Grundlage des ganzen Deputationsgutachtens zu finden ist. Wir gingen davon aus, daß durch diese Behörden die Kirche ihre Freiheit und Selbstständigkeit erlange, die wir ihr wünschen. Wir geben gern zu, daß mit dieser Verfassung die Reform noch nicht abge schlossen sei, haben vielmehr im Deputationsberichte selbst ange deutet, daß dies,nur der erste Schritt sei, und daß von dieser Be hörde die weitere Verbesserung ausgehen müsse. Wir lassen es dahingestellt fein, ob diefeBehörde die Verbesserung selbst weiter auszuführen habe, oder ob der Staat dieselbe dann weiter aus führen soll. Allein für nöthig halten wir diese Behörde, wenn eine Reform ausgeführt werden soll. Wir haben das Gutachten so allgemein als möglich gehalten, alles Weitere aber dem weifen Ermessen der hohen Staatsregierung überlassen. Selbst in den Ausdrücken, welche die Deputation gewählt hat, werden Sie finden, daß wir uns über das Einzelne nicht haben verbreiten wollen, und die Ausdrücke: oberstes Consistorium, Kirchenrath, oberste collegialische Behörde, zeigen, daß wir etwas Specielles nicht haben Vorschlägen wollen. Deshalb bin ich auch nicht für das Amendement des Herrn v. Criegern, und halte cs nicht für nothwendig, zu sagen: eine diesem Zwecke entsprechendeBehörde. Wir wollen eine Trennung der Kirche vom Staate, eine ihrer Selbstständigkeit entsprechende Behörde, das ist Alles, was wir wollen und Vorschlägen. Was aber das Amendement Sr. Kö nig!. Hoheit anlangt: „im Vereine mit der zweiten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, bei Entwerfung des Ge setzes auch die Frage über eine die Selbstständigkeit der Kirche mehr fördernde Organisation der kirchlichen Behörden in Be tracht zu ziehen," so wollen wir freilich mehr, indem wir eine colle gialische Behörde bestimmt Vorschlägen und wünschen, daß diese an die Spitze des ganzen Organismus gestellt werden möge. Jener Antrag kann auch so verstanden werden, als ob nur im Allgemeinen eine Veränderung in der Organisation derBehörden stattsinden solle. Ich glaube aber, dieser Antrag würde wenig Erfolg haben nach dem, was der Herr Cultusminister gesagt hat. Ich fürchte, daß, wenn wir diesen Antrag annehmen, wir die Kreisdirection, das evangelische Landesconsistorium, die Kirchen- inspection und Alles, wie bisher, behalten. Die Staatsminister in Lvavgelicis werden frei dastchen, wie bisher, und der Cultus minister wird seine Wirksamkeit auch behalten. Wir würden dann zwar Presbyterien und Synoden erhalten, aber es würde dann immer der Kirche an einer Gestalt und an einem Haupte fehlen. Ich erkläre mich daher gegen das Amendement, bitte den Herrn Cultusminister, daß er bei der Erklärung stehen bleiben wolle, die Staatsregierung werde den Antrag der Deputation, wenn die Kammer ihn zu dem ihrigen macht, wohl erwägen; er möge aber von der Erklärung abgehen, die mich fürchten laßt, daß die Staatsregierung diesem Anträge entgegen sein werde. In diesem Sinne beantrage ich nochmals, daß die Kammer den An trag annehmen wolle. Staatsminister v. Wietersheim: Zuvörderst muß ich mich dagegen verwahren, als ob ich der geehrten Deputation irgend zur Last gelegt und ihr einen Vorwurf gemacht hätte, daß sie die Behörde subjektiv angegriffen; nur das Objektive der be stehenden Verfassung hat sie allerdings, und zwar, wiemirscheint, zu hart angegriffen. Uebrigens habe ich gegen deren Antrag auf keine Weise gesprochen, und wenn der Herr Referent aus meinem Vortrage eine Abneigung gegen denselben abzunehmen geglaubt hat, so muß ich Worte gebraucht haben, die nicht in meinem Sinne gelegen haben. Ich glaube auch gesagt zu haben, die Staatsregierung werde diesem Anträge die gründlichste und
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