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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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gewissenhafteste Erwägung schenken; deshalb gehe ich auch jetzt auf diesen nicht weiter ein. ä)och erlaube ich mir, den Herrn Referenten auf einen Punkt aufmerksam zu machen, worauf er gerade den größten Werth legt: die Trennung der Kirche vom Staate. Die Begründung der Selbstständigkeit der Kirche ist allerdings etwas sehr Wichtiges, allein ich gebe dem Herrn Re ferenten selbst zu bedenken, ob man allgemein glauben wird, daß durch das von ihm empfohlene Mittel allein der gewünschte Zweck wirklich erreicht werde. Es wird nicht an Personen feh len, die in der vorgeschlagenen Behörde keine Grundlage für die Selbstständigkeit der Kirche, sondern vielmehr nur eine neue Staatsbehörde erblicken werden. Domherr v. Günther: Auch ich muß mich mit dem Herrn Referenten darin vollkommen einverstanden erklären, daß es ganz hauptsächlich, ich möchte sagen, einzig auf die Frage an kommt: Soll künftig die evangelisch-lutherischeKirche Sachsens noch mit dem Staate identificirt sein, so daß die Kirchengesellschaft in der Staatsgesellschast aufgeht, oder soll sie von ihm getrennt, soll ihr mit dieser Trennung die Selbstständigkeit zurückgegeben und die Uebung aller gesellschaftlichen Rechte wenigstens in so weit eingeräumt werden, als dies mit der übrigen Verfassung unsers Landes und Staates vereinbar ist? Das ist die Frage! Soll eine Reform unserer Kkrchenverfassung stattfinden, und man geht nicht von diesem Hauptgrundsatze aus, so ist, glaube ich, alle Mühe und Arbeit verloren! Dann möge lieber Alles beim Alten bleiben! Durch die bloße Hinstellung von Presbyterien und Synoden wird gewiß dem Bedürfnisse nicht abgeholfen. Jenes Bedürfniß hat unstreitig einen weit tiefem Grund. Man hat dieBereinigung der Kirche mit dem Staate, die seit langen Jahren bestandene Jdentificirung beider gegenwärtig als eine drückende, als eine allen kirchlichen Sinn erstickende Einrichtung empfun den. Meine Herren, fassen wir die Sache aus einem etwas höhern Gesichtspunkte, als bis jetzt geschehen zu sein scheint. Richten wir unser Augenmerk nicht auf 'die Persönlichkeiten, die gewirkt, selbst nicht einmal auf die einzelnen Erfolge, welche sie herbeigeführt haben! Es ist sehr möglich, daß während der Con- sistorialverfassung, die ohnehin höchst unvollkommen war, man ches Gute nicht geschehen ist, was durch die Kreisdirectionen auf eine löbliche Weise bewirkt worden ist. Aber es folgt daraus noch keineswegs, daß die Kreisdirectionen eine geeignete Behörde für eine Kirche find. Die Kreisdirectionen sind Staats behörden, aber man verlangt, daß eine Kirche nicht durch Staatsbehörden, sondern durch Kirchenbehörden regiert werde. Das ist der Sinn des Wunsches, daß der Kirche ihre Selbstständigkeit dadurch gewährt werde, daß man ihre Tren nung vom Staate ausspricht. Diese Idee hat einen sehr tiefen Grund in der menschlichen Brust! Ja! Jahrhunderte lang hat die Vereinigung der Kirche und des Staats bestanden, wie sie heute noch besteht, und man hat nicht bemerkt, daß der kirchliche Sinn durch sie vermindert worden wäre. Allein die Verhält nisse waren damals ganz anders, als sie dermalen sind. Damals fühlten sich die sächsischen Lutheraner als Mitglieder einer herr sch end en Kirche, und indem sie sich als Staatsbürger fühlten, waren sie sich ihrer zugleich als Kirchenbürger bewußt. Wäre selbst dieses Bewußtsein für sie noch nicht entscheidend gewesen, so ist doch anzuerkennen, daß man in frühererZeit einen vielleicht weniger aufgeklärten, aber intensiv weit stärker» Kirchenglauben hatte, und schon durch diesen wurde die Kirchlichkeit gehoben und erhalten. Jetzt steht Alles anders. Der Lutheraner ist nicht mehr Mitglied einer herrschenden Kirche, und wenn er weise und ein Christ ist, so wird er das gewiß nicht beklagen, daß er nicht mehr allein als wirklicher und voller Staatsbürger an gesehen wird, sondern daß auch seine christlichen Landsleute, die eines andern Glaubens sind, als er, dieselben bürgerlichen und politischen Rechte mit ihm theilen. Aber natürlich wird nun auch um so lebhafter der Wunsch in ihm hervortreten, daß er sich wenigstens als Mitglied einer gleich berechtigten Kirchen gesellschaft ansehen dürfe, daß er nicht mit anschen müsse, wie die Kirche der Katholiken und Reformirten weit unabhängiger dasteht, als die seinige. Jetzt haben wir eine in der äußern Erscheinung sichtbareKirche, eine wirkliche evangelisch-lutherische Landeskirche gar nicht; sie geht noch so vollkommen im Staate auf, wie sie im 16., 17. und 18. Jahrhunderte in demselben auf ging. Soll für die Kirche etwas Ernstliches geschehen, so ist es das Allernothwendigste und Erste, daß ihre Mitglieder sich als solche, als Mitglieder einer großen, geheiligten Gemeinschaft fühlen müssen. Und wenn ein solches Bewußtsein in ihnen le bendig werden soll, so muß zuvörderst auch eine solche Gemein schaft vorhanden sein. Jetzt ist sie nicht vorhanden. Die Kirche verschwindet im Staate. Sie ist jetzt fast nichts Anderes, als eine auf Religion bezügliche Staatsanstalt. Das ist aber gewiß nicht die Stellung, die ihr zukommt, und darum glaube ich, daß die auszusprechende Trennung der Kirche vom Staate das Erste und Wesentlichste ist, was wir wünschen müssen. Nichts desto weniger schließe ich mich vollkommen dem an, was von dem Herrn Vicepräsidenten gestern bei einer andern Gelegenheit von mehrer» andern Mitgliedern der Kammer gesagt worden ist, nämlich daß unsere Absicht und unser Wunsch keineswegs dahin geht, diese Constituirung der Kirche auf eine Weise realisirt zu sehen, welche mit den bestehenden Verhältnissen unvereinbar ist. Es wird aber die Realisirung derselben möglich sein, auch ohne daß gegen den historisch begründeten Zustand unsers Staats verstoßen wird. Darum nun hauptsächlich, weil ich die Tren nung der Kirche vom Staate indem eben angegebenen gemäßig ten Sinne für eine Grundbedingung einer jeden Reform der Kirchenverfassung hatte, kann ich auch dem Vorschläge Sr. Königl. Hoheit nicht beitreten. Denn in demselben ist jenes wichtige und nach meinem Dafürhalten wichtigste Moment gänzlich übergangen. Wir würden, wenn wir den Vorschlag an nehmen, darauf verzichten, der hohen Staatsregierung unsere dringenden Wünsche, daß eine solche Trennung der Kirche vom Staate ausgesprochen werde, darzulegen, wie es doch geschehen wird, wenn der Punkt 6. in dem Sinne, wie er von der Depu tation aus Seite 696 ausgesprochen ist, von der Kammer ange nommen wird. —Hierbei will ich nur noch bemerken, daß, wenn dort gesagt ist, „die hohe Staatsregierung möge gebeten werden-
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