Frage bejaht, so würde ich eine zweite Frage stellen auf die Worte, deren sich die Deputation bedient: „eine oberste colle- gialische Behörde, ein Oberconsistorium oder Kirchenrath", und würde dieseFrage verneint, so würde ich dann eine weitere Frage auf das v. Criegern'sche Amendement stellen. Durch Bejahung dieser Fragen würde der Antrag Sr. König!. Hoheit als gefallen anzusehen sein; wer also für den Antrag Sr. Königl. Hoheit stimmen will, der würde sich gegen den Antrag der Deputation «ub 6. erklären müssen. Ich setze übrigens noch voraus, daß, wenn man schon auf die erste Frage mit Nein antwortet, auch schon der Antrag des Herrn v. Criegern mit gefallen ist, und daß ich dann sofort auf den Antrag Sr. Königl. Hoheit übergehen kann. v. Criegern: Ich wollte nur erklären, daß ich vollkommen damit einverstanden bin. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich wünschte darüber klar zu sein, ob, wenn die erste Frage gestellt wird, damit gemeint ist, daß auch über den ganzen Inhalt des Vorschlags un ter ä. abgestimmt sein soll. Präsident v. Carlowitz: Allerdings. Es würde dann nur eine zweite Frage über die Fassung folgen, darüber nämlich, ob man sagen wolle: „eine oberste collegialische Behörde, ein Oberconsistorium oder Kirchenrath" oder: „eine diesem Zwecke entsprechende Behörde". Alles Uebrige würde entschieden sein. Ich frage die Kammer: ob sie mit Vorbehalt der Fassung der von mir so eben vorgelesenen Worte den Satz unter 6. annehmen wolle? (Wer sich für das Amendement Sr. Königl. Hoheit er klären will, muß aufstehen.)— Das Deputationsgutachten wird in dieser Beziehung gegen sieben Stimmen angenommen. Präsident v. Carlowitz: Das Amendement Sr. Königl. Hoheit ist also als abgelehnt zu betrachten. — Nun würde ich die Frage stellen, ob man sich rücksichtlich dieser Behörde so aus drücken will: „eine oberste collegialische Behörde, ein Obercon sistorium oder Kirchenrath", würde diese Frage bejaht, so wäre das v. Criegern'sche Amendement gefallen. Ich frage also die Kammer: ob sie sich für die von der Deputation gegebene Aus drucksweise erklären wolle? — Wird gegen zwei Stimmen bejaht. Präsident v. Carlowitz: Es ist also das Deputations gutachten bei dem Satze ä. vollständig angenommen und somit die Amendements Sr. Königl. Hoheit und des Herrn v. Criegern abgelehnt worden. — Hier werde ich heute abbrechen; da ich aber voraussetze, daß in der nächsten Sitzung nicht die volle Zeit durch diesenBerathungsgegenstand in Anspruch genommenwird, so bringe ich, indem ich die nächste Sitzung auf morgen früh 10 Uhr anberaume, zur Erfüllung noch auf die Tagesordnung den Bericht unserer ersten Deputation über das Allerhöchste De kret, die Revision der Bergwerksverfassung betreffend, und den Bericht über den Gesetzentwurf, die Ausschließung der auf jeden Inhaber lautenden Creditpapiere betreffend. Schluß der Sitzung nach Uhr.