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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Secretair v. Biedermann: Ich bin dem geehrten Spre cher für seine geistreiche Auseinandersetzung sehr dankbar, und glaube dies auch im Sinne sehr Vieler, welche sich durch den Eid in ihrem Gewissen geängstigt gefühlt haben, aussprechen zu können, um so mehr, da diese Erklämng wegen der Stellung des Sprechers im Staate als eine halb ofsicielle anzusehen ist. Mein Antrag scheint aber doch unbedenklich, und ich kann mich nicht bewogen finden, ihn fallen zu lassen, da es doch weit besser ist, wenn in der Eidesformel der Sinn wirklich ausge drückt ist, den der Eid haben soll. Eine Erwägung ist ganz unbedenklich. Der Sprecher, welcher unmittelbar vor dem Herrn Oberhofprediger sprach, hat es als eine Tyrannei be zeichnet. Ich muß ihm entgegenhatten, daß es wohl eine viel größere Tyrannei ist, wenn ein Theil des sächsischen Volks verlangt, baß man die Wünsche des andern Theils nicht einmal in Erwägung ziehen soll. v. Schönberg-Bibran: Der Herr Secretair v. Bie dermann hat mich ganz falsch verstanden. Ich bezeichnete es als eine Tyrannei, wenn man den Religionseid abändern wollte, ohne den Glauben und das Gewissen derer zu sichern, welche das Gegentheil verlangen. Secretair v. Biedermann: Es liegt nicht ein Antrag aufAbänderung des Eides, sondern ein Antrag aufAbgabe der Petitionen vor; auf diesen mußte ich die Aeußerung also be ziehen. v. Schönberg-Bibran: Ich habe meine Worte nur gegen die Rede des Herrn Bürgermeisters Wehner gerichtet. Bürgermeister Starke: Es kann zwar als eine große An- maaßung erscheinen, wenn ich als Laie cs wage, der einsichts vollen Darstellung des Herrn Vicepräfldenten etwas entgegen zustellen, allein völlig hat sie mich nicht überzeugt. Durch die Erläuterungen des geehrten Sprechers wird jedenfalls das Gewissen eines großen Theils der Geistlichen beruhigt werden, und ich freue mich über diesen Erfolg, allein die gegebene Aus einandersetzung reicht meines Bedünkens nicht aus, um das Pflichtverhältniß der Geistlichen im äußern Kirchenleben gehörig zu regeln. Da gilt es der Festhaltung des Wesens, der characte- ristischen Bezeichnung der evangelisch-lutherischen Kirche. Wir leben zwar vereint in und mit der katholischen, evangelisch lutherischen und reformirten Kirche, können aber irgend einen Geistlichen dieser Kirchen nicht autorisiren, daß er aus den ein zelnen Bekenntnissen der bestehenden und anerkannten Kirchen sich beliebig etwas herausnehme, und daraus eine eigenthüm- liche Glaubenslehre bilde. Es würde dies zu einer Art Reli gionsmengerei führen, die gefährlich sein würde. Wenn es mir aber auch am Herzen liegt, daß das Gewissen keines Geist lichen auf irgend eine Weise bedrängt werde, so fühle ich mich ebenfalls zu dem Wunsche gedrungen, daß, wie von dem Herrn v. Biedermann beantragt worden ist, die auf diesen Ge genstand Bezug nehmenden Petitionen an die hohe Staats regierung zur Erwägung abgegeben werden möchten, weil ich glaube und zugeben muß, daß die Stände nicht kompetent seien, darüber einen bestimmten Beschluß zu fassen. Bürgermeister Hübler: Ich bleibe bei der letzten Aeußc- rung des Sprechers stehen. Er giebt zu, daß der Gegenstand der fraglichen Petitionen, als die innern Angelegenheiten der evangelischen Kirche berührend, nicht zur Competenz der Stände gehören. Ist das der Fall, so sehe ich nicht ein, wie die Stände in die Lage kommen können, der Regierung jene außer dem Bereiche ihrer Cognition liegenden Petitionen zur Erwägung zu empfehlen. Schon formell würde dem entgegenstehen, daß nach unserer ständischen Verfassung einer solchen Empfehlung Seiten der Kammer eine gründliche Berichterstattung der De putation über das Materielle der fraglichen Petitionen voraus gehen müßte. Ist die Deputation hierzu incompetent, so wird auch die Kammer schon aus formellen Gründen anstehen müs sen, die Petitionen, in Ermangelung deren Prüfung durch die Deputation, der Staatsregierung zu empfehlen. Ich stimme deshalb, aber auch nur aus diesem formellen Grunde, mit der Deputation. v. v. Ammon: Ein Wort, nicht zur Widerlegung, son dern zur Erläuterung dessen, was ich vorgetragen habe. Ich glaube, daß der geehrte Mitstand, der einige Bedenklichkeit über meinen Vortrag geäußert hat, zuletzt meiner Meinung werden wird. Er deutet auf die Stellung mancher Geistlichen hin, welche als Eklektiker zu Werke gehen und aus den verschiedenen Bekenntnissen ein allgemeines Religionssystem zusammensetzen möchten. Das geschieht sehr ost auch in der Philosophie. Zn der Religion hingegen muß das mit großer Vorsicht geschehen. Die Vorsehung hat es weise so eingerichtet, daß wir nicht eine, sondern mehrere christliche Kirchen haben, nicht als ob diese meh reren Kirch en sich im Hauptzwecke, im Wesen, in den Hauptlehren widerstreiten könnten, oder sollten, sondern weil es verschiedene Standpunkte giebt, weil das Princip der Mannichsaltigkeit auf dem Gebiete der Meinungen vorwaltet, aus dem sich die Men schen zur Einheit erheben sollen. Wenn man nun plötzlich und ohne die nöthige Vorbereitung den angewiesenen Standpunkt verlassen, mit einem Male die Menschen zum Ideale emporheben will, so entsteht in ihrem Gemüthe eine Lücke, welche zu pein lichen Zweifeln, oder zum offenen Unglauben führt. Nichts ent steht durch einen saltus, weder in der moralischen, noch in der physischen Wett. Es muß daher jeder Religionslehrer von die sem Standpunkte ausgehen und die Menschen nach den verschie denen Stufen der Bildung allmälig zum Ideal christlicher Wahrheit emporheben, nicht aber so, daß er seine eigne subjektive Ansicht vorwalten läßt. Wo das versäumt wird, hat man überall große Nachtheile wahrzunehmen gehabt. Ich will das durch ein Beispiel bestätigen. In Genf wurde bei der letzten Jubel feier bemerkt, daß man bereits seit hundertJahrendascalvinische Symbol aufgehoben und vollkommene Lehrfreiheit eingeführt habe. Es Herrscht dort große Bildung, ich kann das aus Erfah rung versichern, aber es hat sich auch herausgestellt, daß, nachdem die Prediger über die symbolischen Bücher weggekommm wa-
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