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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ren, sie auch über die Bibel selbst weggekornmen sind. Manpredkgt dann über Ereignisse der Kirchengeschichtc, welche an sich zwar lehrreich, abernichtallgemeinansprechend, erbaulich und christlich sind. Dadurch kann aber der Endzweck der religiösen und na mentlich der christlichen Bildung nicht erreicht werden. Won diesem Standpunkte aus habe ich mein Urtheil nach langer Prü fung und ohne alle menschliche Rücksicht ausgesprochen, und glaube, daß ich mit beiden verehrten Rednern vor mir in der Hauptsache einverstanden bin. Bürgermeister Starke: Nur Einiges zur Entgegnung. Ich bin von der Ueberzeugung durchdrungen, daß es keinem Katholiken, Protestanten und Reformirten, der Gott im Herzen aufrichtig verehrt, an Kraft und Befähigung fehlen werde, sich von der Wahrheit der Glaubenslehren der Kirche, der er an gehört, zu überzeugen, und muß dies namentlich bei den an gestellten Geistlichen voraussetzen. Wo dies aber irgend nicht der Fall sein sollte, dastehtdieGemeindehöher, als der Geistliche, und ich kann diesen durchaus nicht für berechtigt halten, auch nur in einem einzigen Punkte sich von dem Bekenntnisse zu entfernen und gegen das Bekentniß etwas zu lehren, was die Kirche, bei welcher er angestellt ist, als Wahrheit angenommen hat. Bürgermeister Wehner: Nur eine Entgegnung meiner seits auf eine Bemerkung des Herrn Oberhofpredigers. Er sagte, er könne nicht begreifen, wie es auf einmal komme, daß die Geist lichen sich durch den Eid beschwert fühlen. Da muß ich be merken, daß nach öffentlichen Blättern Geistliche, welche nicht ganz genau nach dem Buchstaben der Symbole lehren, auf die sie sich haben vereiden lassen, von hohen, ja höchstgestellten Per sonen ganz öffentlich für Meineidige erklärt worden sind. Diese Petitionen, die man an die Ständeversammlung hat gelangen lassen, sind mit Gründen hinreichend versehen, welche die Be denklichkeiten der fraglichen Eide vor Augen stellen. Was nun die Bemerkung meines College», des Bürgermeisters Hübler anlangt, daß ein Antrag hier nicht gestellt werden könne, ohne die Deputation gehört zu haben, so muß ich sagen, daß das unserer Praxis entgegen ist. Die Deputation hat über den Gegenstand schon berathen, und daß ein Antrag gegen einen Antrag der Deputation gestellt wird, ist so ost vorgekommen, daß ich mich wundere, wie man Zweifel darüber haben kann. Dazu kommt, daß noch gar nicht die Rede davon ist, von den Symbolen abweichen zu wollen, sondem nur davon, ob der Eid der Geistlichen von der Art ist, daß er nicht schon, ich möchte sagen, eR Melo abzuändern sein dürfte. Dieses zu erwägen, ist gewiß nichts Unrechtes, ja, ich möchte sagen, ist etwas sehr Ver nünftiges. Referent Vicepräsident v. Friesen: Ich muß berichtigend bemerken, daß die Frage selbst von der Deputation keineswegs berathen worden ist. Die Deputation hat nur die Frage erörtert und beantwortet, ob die Stände über diese Frage kompetent seien oder nicht, und diese Frage hat sie verneinen müssen. Auf den materiellen Theil der Frage selbst hat sie sich nicht einlaffen können. Bürgermeister Hübler: Ich verweise aufS. 700 des Be richts, wo die Deputation ausdrücklich erklärt, daß sie sich nicht für competent halte, auf das Materielle der Petition näher ein- zugchen. Ein Bericht der Deputation über die Petitionen liegt uns sonach nicht vor. Bürgermeister Wehner: Das Materielle kommt hier gar nicht in Sprache. Die Symbole sollen ja nicht aufgehoben, sondern es soll nur erwogen werden, ob die Geistlichen den Eid mit gutem Gewissen halten und leisten können, wie er jetzt geför- melt ist. Mir ist bis jetzt nicht klar geworden, warum ein solcher Antrag Bedenken finden könnte. Fürst Schönburg: In materieller Hinsicht würde gegen den Antrag kein Bedenken stattsinden, weil nicht nur Petitionen für Abänderung des Eides, sondern auch Petitionen dagegen ein gereicht worden sind, und der letzter« mehr, als der erstem. In formeller Hinsicht dagegen kann ich dem Anträge nicht beistim men. Er würde voraussetzen, daß die Staatsregierung berech tigt wäre, den Eid auf das Glaubensbekenntniß abzuändern, was nicht anerkannt werden kann. Die Abänderung, welche die Pe tenten verlangen, erstreckt sich übrigens keineswegs auf die bloße Form, sondern sie sprechen offen den Zweck aus, den sogenannten Symbolzwang ganz aufzuheben. Der Herr Staatsminister hat neulich zwar den Ministern in Lvsngelicis das Recht zuge sprochen, den Symboleid ändern zu können, dieses Recht aber sogleich beschränkt, indem er beifügte, daß das Kirchenregiment nicht befugt sei, die Symbole selbst zu ändern. Er hat also an erkannt, daß durch eine Aenderung des Eidformulars die Sym bole nicht abgeändert werden dürfen. Dieses würde aber der Fall sein, wenn auf die Petitionen eingegangen werden sollte. Kann dieses aber nicht geschehen, so wird den Petenten an der Ueberweisung auch nichts gelegen sein. Staatsminister v. Wietersheim: Ein Abgeordneter hat geäußert, es wären die erst in neuerer Zeit hervorgetrctenen Anträge mehrerer Geistlichen auf Abänderung des Religions eides dadurch hervorgerufen worden, daß von hochgestellten Personen alle diejenigen, welche von den Symbolen abwichen, für Meineidige erklärt worden seien. Es ist mir nicht erinner lich, daß eine solche Erklärung in hiesigen Landen vorgekommen sei, wenigstens habe ich nichts davon vernommen. Sollte sich aber diese Aeußerung auf den Erlaß vom 17. Juli be ziehen, so würde sie auf einem Mißverständnisse beruhen. Dieser Erlaß ist lediglich wider die Bestrebungen gegen das bestehende Bekenntniß gerichtet, in der Richtung und Gestalt, wie sie damals betrieben worden, keineswegs auf etwas An deres zu beziehen, als auf dasjenige, was darin ausdrücklich angegeben worden ist. Prinz Johann: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Ich bitte die Herren, zu erwägen, ob es nicht im Interesse der protestantischen Kirche zu wünschen ist, daß auf diesen Gegen stand nicht noch weiter eingegangen werde.
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