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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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können die Zusicherung geben, den Wünschen nach einer Pres- byterial- und Synodalverfaffung entsprechen zu wollen. Was die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs betrifft, so liegen son stige Gesetzentwürfe der Art in der rheinisch-westphälischen und badischen Kirchenordnung u. a. m. schon vor, so daß ich auch darin keine Schwierigkeiten finden kann. Was nun die von Ihrer Durchlaucht bemerkte Inkonsequenz betrifft, so möchte ich darauf keinen Werth legen. Das, was am vorigen Land tage gewährt werden sollte, war nur ein kleiner Th eil, ein Keimchen, das gegen das, wovon jetzt die Rede ist, verschwin det. Wenn endlich Herr v. Posern auf das Zuwarten sich ver läßt, so halte ich das in so bewegter Zeit, wie die gegenwärtige, durchaus für bedenklich. Ich glaube, es ist eine Forderung der Staatsweisheit, daß man in solchen Zeiten, wie die gegenwär tige, sich an die Spitze der Bewegung stellt und sich ihrer zu bemächtigen sucht. Dann ist man im Stande, die Bewegung zu leiten, dann kann man mit dem, was man geben will, noch Dank verdienen, dann fühlt man sich vermögend, auch Bedin gungen zu stellen. Sollte aber der Wogendrang der Gegen wart zu grüßern Brandungen gedeihen, dann könnte es am Ende wohl dahin kommen, daß man geben müßte, was man jetzt vor lauter Bedachtsamkeit zu geben Bedenken trägt, und daß man dann die Bewegung nicht einmal beherrschen könnte. Ich kann demnach nur wünschen, daß der Gottschald'sche An trag Eingang finden möge. Um ihn annehmbar zu machen, erlaube ich mir den Vorschlag, daß man diesen Landtag, noch vor der Bollendung, mit dem Budjet abbrechen, und so wie das vorüber ist, alles Andere aufsparen möge. Dann kommt man auch nicht in die Schwierigkeit hinein, daß die eine Kammer unbeschäftigt ist, während die andere arbeitet. Staatsminister v. Ze schau: DerHerr Antragsteller führte an, es sei nothwendig, zu zeigen, daß es der Regierung und Ständeversammlung Ernst sei. Ich glaube, diesen Ernst hat die Regierung bewiesen, und die Ständeversammlung wird dies durch Annahme des vorliegenden Antrags auch beweisen. Ein später zum Ziele führender Weg, und zwar der natürlichste, wäre dieser gewesen, daß die Regierung jetzt erklärt hätte, sie würde der nächsten Ständeversammlung eine Gesetzvorlagemit theilen. Sie hat aber den schneller» Weg dadurch gewählt, daß sie bei der dermaligen Ständeversammlung darauf anträgt, eine Zwischendeputation zu wählen, so daß der Gegenstand be stimmt bei der nächsten Ständeversammlung zur Berathung kommt. Hätte sie diesen Weg nicht eingeschlagen, so hätte sich bei der künftigen Ständeversammlung vielleicht die Ansicht geltend machen können, daß der Gegenstand so wichtig sei, daß er während der Dauer der Ständeversammlung nicht bearbeitet werden könne, und daß dann erst eine Deputation zu wählen sei, um die Sache bei einem zweiten Landtage in Berathung zu bringen. Die Aeußerung des Sprechers, man möge eilen, damit nicht das, was man jetzt geben könne, genommen würde, hatte ich für sehr bedenklich. Ich glaube, es würde der größte Fehler der Regierung sein, wenn sie sich durch solche Ansichten l.si. verleiten lassen wollte, eine Angelegenheit, die Zeit bedarf, zu übereilen. Mehrere Sprecher und unter ihnen v. Großmann erheben sich zugleich. Präsident v. Carlowitz: Erlauben Sie, jetzt spreche ich. Ich habe mir die Anfrage an Herrn 0. Großmann zu gestat ten, ob er seine Bemerkung als Sousamendement ansehen will oder nicht? Wäre dies, so würde ich zuerst dieUnter- stützungsfrage zu stellen haben. (0. Großmann bejaht diese Frage.) Der Antrag des Herrn Bürgermeisters Gottschald lau tet so: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, nach Erledi gung der für den jetzigen Landtag bestimmten Berathungsge- genstände die Ständeversammlung zu vertagen, den über die in Frage befangene Angelegenheit auszuarbeitenden Gesetzentwurf mit möglichster Beschleunigung den zu erwählenden Deputa tionen zugehen zu lassen und nach Beendigung deren Arbeiten die Ständeversammlung wo möglich noch im Laufe dieses Jah res zur Berathung darüber wieder einzuberufen." Dafür will nun v. Großmann gesagt wissen: „nach Erledigung des Budjets". Ich frage: ob die Kammer dieses Sousamende ment unterstützt? — Wird nicht unterstützt. v. Großmann: Ein Wort zur Widerlegung. Ich er kenne mit Dank den Ernst der Staatsregierung und die Be dachtsamkeit, mit der sie zu Werke geht. Allein mir scheint es, daß durch Annahme des Vorschlags unter c. jener Ernst paralysirt worden sei. Denn da die Kammer sich für inkom petent erklären soll, so tritt hier ein Widerspruch ein zwischen der Erklärung der Regierung und der Kammer, und nun frage ich, wo da dieBasiS zum Gesetzentwurf Herkommen soll? Denn jedenfalls setzt doch der Gesetzentwurf eine Anerkennung des Princips Seiten der Kammern voraus. v. Posern: Ich wollte zur Entgegnung nur bemerken, daß nach meiner Ueberzeugung die äußere Verfassung unleug bar Einfluß auf die inner« Angelegenheiten der Kirche hat, wie dies schon von mehrer» Seiten mehrfach ausgesprochen worden ist. So weit gegen den verehrten Antragsteller Herrn Bürgermeister Gottschald. Gegen den verehrten Herrn v. Großmann muß ich erwähnen, daß der Borwurf, daß es uns nicht Ernst sei mit dieser Angelegenheit, sich durch das ganze Verfahren der hohen Staatsregierung sattsam erledigt und eben so auch widerlegt wird durch das große Interesse, welches unsere Kammer bei der jetzigen Berathung dafür gezeigt hat, durch den Feuereifer, mit dem wir diese Angelegenheit behan delt haben. Staatsminister v. Wietersheim: Nicht aus zu großer Bedächtigkeit, sondern aus der Ueberzeugung dringender Noth- wendigkeit muß die Regierung dem Anträge widersprechen. Der Abgeordnete hat zwar bemerkt, es wäre das sehr leicht, es liege schon vielfaches Material dazu vor. Mit diesem Mate riale hat sich das Ministerium schon seit Monaten beschäftigt. Aber eben aus dem vorhandenen Materiale hat es die Uebsr- zeugung gewonnen, daß, wenn auch über die Frage, sb? lsichr ein Beschluß gefaßt werden kann, doch aber über dis Frag«, 2*
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