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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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zur künftigen Berathung in den Kammern selbst durch beson dere ständische Deputationen der einzelnen Kammern in der Zwischenzeit vom Schluffe des gegenwärtigen bis zum Begin nen des nächsten ordentlichen Landtags geprüft und begutachtet werde", übereinstimme? — Gegen sechs Stimmen wird das Deputationsgutachten angenommen, der Gottschald'sche Antrag also abgelehnt. Präsident v. Carlo witz: Was nun den Antrag unter K. anlangt, so habe ich zu erwarten, ob noch Einiges darüber ge äußert wird. Bürgermeister Hübler: Ich hatte bereits bei der allge meinen Debatte meine Erklärung über den Antrag der Depu tation bei Punkt k. hinsichtlich der Modalität der Berathung des zu erwartenden Gesetzentwurfs durch Zwischendeputationen mir Vorbehalten. Auch ich theile die Ansicht, daß es weder wünschenswerth, noch räthlich sei, gerade bei der Berathung dieses so wichtigen Gegenstandes durch Zwischendeputationen von der Form abzuweichen, die sich bei mehrern umfänglichen und bedeutenden Gesetzgebungsvorlagen bereits als nützlich und dem Sinne des Zweikammersystems als vorzüglich ent sprechend bewährt hat, und ich würde daher ebenfalls den An trag gestellt haben, die letzten Worte: „wobei jedoch die oben näher bezeichnete Modifikation von beiden Deputationen zu beobachten sei", aus dem Satze L. in Wegfall zu bringen. Das Amendement Sr. König!. Hoheit ist mir hierin zuvorgekommen. Ich trete demselben vollständig bei. Graf Hohenthal-Püchau: Ich stimme dagegen für die Ansicht der Deputation; bin ich mit allen den Herren ein verstanden, welche wünschen, daß m so wichtiger Angelegen heit nichts übereilt werde, so glaube ich doch, daß die Stände versammlung alle zweckmäßigen ihr zu Gebote stehenden Mit tel ergreifen müsse, um den Gegenstand zu fördern, und in dieser Beziehung finde ich den gethanen Vorschlag völlig ent sprechend. Wollten wir die lange Reihe von Landtagsacten durchlesen, die seit Beginn der konstitutionellen Verfassung er schienen sind, so würden wir daraus sehen, daß in den wichtig sten Gesetzentwürfen gewöhnlich die berichterstattenden Depu tationen die Meinung ihrer Kammer numerisch repräsentirt haben. Ist dies aber der Fall, so kommen wir viel eher zum Zweck, wenn die beiden Deputationen vorher ein Vereinigungs verfahren versuchen und dann erst ihre Berichte an die Kam mer bringen, wie die Deputation es vorgeschlagen hat. Folg lich stimme ich mit der Deputation. Staatsminister v. Ze sch au: Das Ministerium hat, als die Vorschläge der Deputation über diesen Gegenstand ihm zuge kommen sind, selbige sorgfältig erwogen, und ich gestatte mir darüber einige Worte. Was den S. 704 niedergelegten Vor schlag anbetrifft, daß die Zwischendeputationen sich früher vor der Berichterstattung mit einander verständigen sollten, so wäre dies ein Weg, der mit dem Zweikammersysteme und mit dem Verfahren in Widerspruch stände, welches bei andern Gelegen heiten beobachtet worden ist. Anlangend aber den Vorschlag, es möchte nur eine Deputation berichten und die andere erst, wenn der Gegenstand in einer Kammer vorgewesen ist, so möchte die Regierung kaum im Stande sein, sich schon jetzt dahin zu er klären, in welcher Kammer diese Sache zuerst berathen werden sollte, was aber doch nothwcndig sein würde. Eine Ersparniß an Zeit würde auch dadurch in keinem Falle gewonnen werden. Es ist nicht zu verkennen, daß, wenn eine jede Deputation einen Bericht erstattet, dann, wie die Erfahrung lehrt, allemal eine der selben noch einen Nachbericht zu erstatten hat. Zndeß steht doch so viel fest, daß dieser Nachbericht nicht so viel Zeit erfordert, als wenn der Hauptbericht während des Beisammenseins der Stände erstattet werden soll. Abgesehen aber von alle dem, dürfte es nicht rathsam fern, gerade bei dieser Angelegenheit, wo es vorzugsweise darauf ankommt, die verschiedenen Meinungen und Beurtheilungen des vorzulegenden Gesetzentwurfs rein und ungetheilt zu bekommen, von dem bisherigen Verfahren abzu gehen. Es ist immer bedenklich, bei einer wichtigen Sache einen Versuch zu machen. Darum ist das Ministerium der Meinung, daß es unbedingt bei dem zwischen Staatsregiemng und Stän den im Jahre 1834 vereinbarten Verfahren bewenden möge. Der Antrag, welchen Se. König!. Hoheit vorgeschlagen hat, erscheint der Regierung in so fern unbedenklich, als sie Gelegen heit haben wird, sich über diesen Gegenstand bei der Berathung der Landtagsordnung zu äußern. Bürgermeister Wehner: Ich bin ganz für die Deputa tion. Ich glaube, es würde gerade in dieser Angelegenheit nach theilig sein, wenn wir blos eine Deputation aus beiden Kam mern wählen wollten. Wir würden auch dann einen ganz an dern Weg einschlagen müssen. Denn da unsere Deputation aus fünf Mitgliedern besteht und in der andern Kammer aus sieben, so würden wir unsererseits auch sieben wählen müssen. Uebrigens habe ich aus der Erfahrung gesehen, daß, wenn viele Mitglieder in einer Deputation vorhanden sind, auch zu viele Sinne da sind und dadurch die Deputationsverhandlungen nur erschwert werden. Referent Vicepräsident v. Friesen: Nach dem Vorschläge Sr. Königl. Hoheit sollen die Worte: „wobei jedoch die oben näher bezeichnete Modifikation von beiden Deputationen zu be obachten sei" wegfallen und an deren Stelle eine andere Fassung treten. Die Staatsregierung hat sich gegen diesen Zusatz auch erklärt, und ich leugne nicht, daß ihre Gründe mir Gewicht zu haben scheinen. Ich kann also nur wünschen, daß sich die De putation entschiede, es bei der 1834 getroffenen Vereinbarung bewenden zu lassen, und würde ganz damit einverstanden sein, daß die Kammer diesen Zusatz fallen lasse, muß jedoch erwarten, welche Ansicht die übrigen Deputationsmitglieder hierüber haben. Domherr v. Günther: Ich trete der Erklärung des Herrn Referenten bei, jedoch mit der Bemerkung, daß ich den Vorschlag, den die Deputation gemacht hat, nicht für einen sol chen ansehen kann, der mit dem Zweikammersysteme unvereinbar wäre. Damit wird er gewiß vereinbar sein, denn einen noch viel weiter gehenden Modus bezeichnet Z. 120 der Landtagsord-
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