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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident v. Carlowitz: Ferner bittet Herr v. Lhielau um Urlaub für morgen. Will die Kammer auch diesen bewilli gen? — Wird einstimmig bewilligt. Präsident v. Carlowitz: Und dann geht eben ein Urlaubs gesuch des Herrn Grafen v. Einsiedel ein, welcher wegen Privat geschäfte um Urlaub vom 7. bis 13. dieses Monats bittet. Will die Kammer diesen Urlaub gestatten? — -Wird einstimmig bewilligt. Präsident v. Carlowitz: Endlich hat sich wegen Unwohl seins für die heutige Sitzung und eventuell auch wegen morgen der Geh. Justizrath 0. Gross entschuldigt. v. Welck: Ich bitte um die Erlaubnis eine Schrift vor lesen zu dürfen. Es ist die ständische Schrift auf das Aller höchste Decrct, das Abtreten der Minister und Königl. Regie- rungscommifsarim bei dm Abstimmungen betreffend. (Dieser Vortrag geschieht.) Präsident v. Carlowitz: Die Kammer hat die vorgele sene Schrift vernommen, und ich frage: ob sie die Schrift ge nehmigen wolle? — Sie wird einstimmig genehmigt. Präsident v. Carlowitz: Nun darf ich vorausscheu, daß von jetzt an diese Einrichtung in's Leben tritt, und hoffe, daß die Herren Minister den Abstimmungen fortan beiwohnen werden. Bürgermeister Wehner: Ich bitte um das Wort. Es ist eins Beschwerde der Ksroline Söhnet zu Zauer an die vierte Deputation verwiesen worden. Sie wurde aber abgewiesen, weil sie sehr unklar und undeutlich gewesen war. Jetzt hat die Söhnel ihr Petitum wiederholt, und das, was sie wünscht, auseinandergesetzt. Sie war nämlich, wie aus ihrer Eingabe hervorgeht, in einen Proceß verwickelt worden, und hat den selben verloren, sie weiß aber nicht, ob nicht ein Versehen ihres Advocaten daran schuld ist. Sie hat deshalb verlangt, daß ihr die Acten ausgeantwortet werden. Der Advocat hat das verweigert. Abgesehen davon, daß sie Ausländerin ist — sie ist eine Schlesierin — Hst sie auch dis Behörden übergangen, daher die Deputation sie abfällig bsschieden hat, ihr jedoch auch aus dem angegebenen Grunde den Weg angedeutet, dm sie zu gehen hat. Präsident v. Carlowitz: Es ist also der Vorschlag ge schehen, die Eingabe zurückzuweisen. Sie wird aber noch an die zweite Kammer abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Wird einstimmig bejaht. Secretair v. Biedermann: Ich habe der Kammer an- zuzeigm, daß die Petition des Vorstandes der Sonntagsschule zu Zschopau über acht .Tage ausgelcgen, sich Niemand ihrer angenommen hat, und sie also beizulegen sein wird. Sieistaber noch an die zweite Kammer abzugeben. Präsident v. Carlowitz: Es bedarf in dieser Beziehung keiner Fragstellung. Wir würden nun auf die Tagesord- !. 53. nung übergehen, und zwar zuerst auf den Bericht der dritte» Deputation über mehrere Petitionen, die Erlassung eine- Aufruhrgesetzes betr. Referent Graf Hohenthal-Püchau: Der Bericht der dritten Deputation über mehrere Petitionen, die Erlassung eines Aufruhrgcsetzes betreffend, lautet: Zu Anfänge dieses Landtags sind folgende Petitionen: 1) des Advocaten Koch und 786 Genossen zu Leipzig, 2) des Stadt raths und der Stadtverordneten zu Tharandt, 3) des Bürger meisters Friedrich Wilhelm Pfotenhauer und 134 Genossen zu Glauchau, 4) des Advocaten und Stadtverordneten Gustav Blöde und 1271 Genossen zu Dresden, 5) Karl Kretzschmar's und 148 Genossen zu Markneukirchen, 6) des Advocaten Samuel Erdmann Tzschirner und 215 Genossen zu Budissin, 7) der Stadtverordneten zu Neustadt bei Stolpen, 8) des Rathmanns Böttcher jmr. und 88 Genossen zu Leisnig, 9) des Kauf manns Julius Schiebler und 108 Genossen zu Frankenberg, 10) des Vorstands der Stadtverordneten Karl Gustav Frenzel und 147 Genossen zu Hainichen, 11) des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Wurzen, 12) des Bürgermeisters Advocaten Julius Scharre urro 116 Genossen zu Strehla, 13) des Stadt raths und der Stadtverordneten, so wie mehrerer Bürger und Einwohner zu Geyer und Tanneberg, Bürgermeister Christian Liebsgott Reuther und 197 Genossen, 14) der Stadtverordneten zu Geringswalde, 15) der Stsdrgemeiude zu Dederon und 16) des Raths der Stadt Leipzig und der Stadtverordneten da selbst bei der zweiten Kammer eingegangen. Mehr oder minder motivirt verlangen sie alle, hauptsächlich durch das bekannte Leipziger AugustL'-cigniß hierzu veranlaßt, die Erlassung sincs Aufmhrgesetzes. Die dritte Deputation der zweiten Kammer hat nun diese Petitionen in ihrem darüber er statteten Berichte einer so umfänglichen und reiflichen Prüfung unterworfen, da-; es schwer, ja fast unmöglich ist, der daselbst stattgefundenen Erörterung dieser so hochwichtigen Frage noch etwas Wesentliches und Neues Hinzuzufügei!. Indem daher die Bericht erstattende Deputation ihre ge ehrte Kammer auf den jenseitigen Bericht allenthalben verweist, beschränkt sie sich nur darauf, diejenigen Gründe, welche die jen seitige Deputation und Kammer bewogen haben, die oberwähn ten Petitionen zu bsvorworten, in gedrängter Kürze zusammen zustellen; es sind im Wesentlichen folgende: 1) befinden sich dis über das zu beobachtende Verfahren der Civil- und Militairbehörden bei Tumult und Aufruhr in unserm Vaterlande geltenden gesetzlichen Bestimmungen in verschiede nen Gesetzen und Regulativen zerstreut, es sind dies namentlich folgende: s) das Mandat wider Tumult und Aufruhr vom 18. Ja nuar 1791 (durch einen Schreib- oder Druckfehler findet sich in dem jenseitigen Berichte die Jahreszahl 1792 abgedruckt), K) die Ordonnanz vom 19. Juli 1828, und endlich c) das Mandat über die Communalgarde vom 29. Novem ber 1830 mit dem dazu gehörigen Regulativ. Erscheint es nun in formeller Hinsicht als sehr unstatthaft, daß die über einen so wichtigen und in das bürgerliche Leben Lief eingreifenden Gegenstand vorhandenen gesetzlichen Vorschriften in drei an sich schon ziemlich voluminösen Gesetzen zerstreut sind, 1*
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