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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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kommt und das etwaige 3 ugeständniß einer besonder« Standes- ehre mit der durch die Verfassung garantirten Gleichheit vor dem Gesetze im Widerspruche stehen würde. Wir lieben und ehren das stehende Heer um so mehr, als es aus unfern eignen Söhnen und Brüdern gebildet ist, welche nach ihrer geleisteten Dienstpflicht wiederum in die bürgerli chen Verhältnisse zurücktreten und daher jede Entfremdung und Verletzung der natürlichen Bande des Bluts und des ge meinschaftlichen Vaterlandes eben so schmerzlich, als wir selbst zu beklagen haben würden rc." Das sind ungefähr die Gründe, die sie zu Motivirung des Petitums vorbringen. Präsident v. Carlowitz: Es kann natürlich hier nicht von einer Sonderung der allgemeinen von der besonder» De batte die Rede sein; daher ich denn die Debatte überhaupt er öffne. Uebrigens muß ich bemerken, daß als Sprecher der Abgeordnete v. Watzdorf sich angemeldet hat. v. Watzdorf: Mit dem Berichte und dem Anträge der geehrten Deputation bin ich vollkommen einverstanden, und ich würde nicht das Wort nehmen, wenn es nicht meine Absicht wäre, einen Gegenstand zu gleicher Zeit zur Sprache zu brin gen , welcher mit dem vorliegenden innig verwandt ist. Eine Frage, welche mit dem Anträge der Deputation in genauer Verbindung steht, ist die: wer hat die Kosten zu tragen, welche durch die zur Dämpfung des Aufruhrs nothwendigen Maaßregeln herbeigeführt werden? Denn ist es auch nach unserer vaterländischen Gesetzgebung unzweifelhaft, und liegen Urtheile der Gerichte darüber vor, daß Beschädigungen am Ei- genthum, welche beim Aufruhr verübt werden, von denjenigen zunächst zu ersetzen sind, welche an dem Aufruhr thätigen An- theil nahmen, so möchte es doch zweifelhaft sein, ob die Ver pflichtung der Tumultuanten zum Schadenersatz, nicht allein den Beschädigten, sondern auch dem Staate gegenüber, bestehe. Aber auch dem Staate kann bei Dämpfung eines Aufruhrs, z. B. durch Dislocation und Verpflegung der Truppen be deutender Aufwand erwachsen, und nach meiner Ansicht wäre es sehr ungerecht, wenn diese Kosten nicht von den Schuldigen, sondern von der ganz unschuldigen Gesammtheit der Staats bürger übertragen werden sollten. Demnach halte ich für sehr angemessen, daß man die gesetzliche Bestimmung aus spreche, daß für den dem Staate durch den Tumult verursach ten außerordentlichen Aufwand zunächst die Tumultuanten und in subsickum derjenige Ort hafte, wo der Tumult stattge- funden hat. Doch ich unterlasse es, auf die Details einer sol' chen gesetzlichen Bestimmung näher einzugehen, es würde ein Uebergriff in die Initiative sein, welche der hohen Staatsregie rung zusteht. Ich beschränke mich daher ganz einfach auf den Antrag: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß sic bei Gelegenheit der Vorlegung eines Aufruhrgesetzes auch darüber Bestimmung treffe, wer den dem Staate durch Aufruhr verur sachten außerordentlichen Aufwand zu tragen habe." Ich empfehle diesen Antrag zugleich der geneigten Unterstützung der Kammer und glaube, daß er durch die Unbestimmtheit un serer Gesetzgebung über diesen Gegenstand sich hinlänglich rechtfertige. Präsident v. Carlowitz: Darf ich mir diesen Antrag ausbitten? (Nachdem derselbe überreicht worden:) Präsident v. Carlowitz: Der eingebrachte Antrag lau tet wie folgt: „Die hohe Staatsregierung zu ersu chen, daß sie bei Gelegenheit der Vorlegung eines Aufruhrgesetzes auch darüber Bestimmung treffe, wer den dem Staate durch Aufruhr ver ursachten außerordentlichen Aufwand zu tragen habe." Ich frage die Kammer: ob sie den Antrag unter stütze? — Wird ausreichend unterstützt. Bürgermeister Wehner: Ich habe den Antrag nicht unterstützt. Was nämlich die Schäden anlangt, die den Ein zelnen verursacht werden, so hat auch der Herr Antragsteller schon bemerkt, daß wir darüber schon gesetzliche Bestimmungen haben. ES müssen diejenigen, welche ihn verursacht haben, ill soliäum dafür hasten, und sind Versehen von den Behörden vorgefallen, so fallen sie in subsiclium auch auf diese. Was aber den Antrag wegen der Kosten betrifft, die dem Staate verursacht werden, so glaube ich, ist es schwer, eineBeftimmung darüber zu treffen; denn sie würde sich bloß auf den Punkt beziehen können, wie weit die Kosten nothwendig waren, um den Aufruhr zu stillen? Wenn z. B. das Militair rcquirirt worden ist, und es bleibt aus polizeilichen Gründen länger an dem Orte stehen, so glaube ich, daß dieser Aufwand unmöglich denen zugemuthet werden könne, welche an dem Aufruhr Theil genommen. Die Sache würde nach diesen Bemerkungen bei näherer Erörterung gewiß so viele Schwierigkeiten finden, daß ich überzeugt bm, es lasse sich etwas Passendes auf den Antrag nicht feststellen. Ich sollte auch meinen, daß der Antrag über haupt erst zu der Gesetzvorlage selbst gehöre, und daß man abzuwarten habe, ob das Gesetz etwas darüber enthalten werde oder nicht. Staatsminister v. Falken stein: Es kann nicht meine Absicht sein, auf den so eben gestellten Antrag hier näher einzu gehen, da allenfalls nur denkbar wäre, daß, wenn der Antrag zu einem Beschlüsse erhoben werden sollte, er überhaupt doch erst bei der Gesetzvorlage selbst einer nähern Prüfung unter worfen werden könnte, obwohl die Sache so große Schwierig keiten haben dürfte, daß kaum ein allgemeiner Grundsatz sich darüber aufstellen lassen möchte. Wenigstens würde ein sol cher Grundsatz in das Aufruhrgesetz in dem Sinne, wie es von den verschiedenen Petenten in Antrag gebracht, und von der geehrten Deputation selbst beantragt, -auch von der Regierung beabsichtigt worden ist, es vorzulegen, in der Thst schwerlich gehören. Es ist nämlich zur Zeit, als die Regierung sich ent schloß, ein Auftuhrgesetz bearbeiten zu lassen, und nach Befin den noch auf diesem Landtage zur Kenntmß und Vorlage an
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