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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Prinz Johann: An der Zahl 1000 hängt yrein Herz nicht, ich bin vielmehr damit einverstanden, daß die Zahl auf 2000 ge setzt werde. Präsident v. Carlo witz: Das ist ein Unteramendement und bedarf ebenfalls der Unterstützung. Ich frage daher: ob die Kammer dieses so veränderte Amendement Sr. König!. Hoheit unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Referent v. Welck: Es scheint, als ob der hochgestellte An tragsteller vorzüglich im Auge gehabt habe, daß durch sein Amende ment die Stellvertreter vermieden werden sollen. Nun scheint mir aber freilich die Zahl, welche als Normalzahl angenommen werden soll, amEnde nicht von so großer entscheidender Wichtig keit zu sein; denn man könnte wohl sagen, daß ganz derselbe Fall eintreten könne, wenn der Bezirk nur aus 1000, wie wenn er aus 2000 oder 3000 Seelen besteht. Wenn also das Amende ment nur den Zweck hat, dadurch den Fallen vorzubeugen, wo man glauben könnte, daß Stellvertreter nöthig seien, kann ich mich in der That von der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit desselben nicht überzeugen. Bürgermeister Hübler: Aus demselben Grunde, den eben der Herr Referent anführte, habe auch ich das Amendement nicht unterstützt. Täusche ich mich nicht, so beabsichtigen Se. Königl. Hoheit durch Ihr Amendement dem entgegenzukommen, was vorhin Herr v. Mirus durch den Vorschlag zu gestattender Stellvertretung zu erreichen bemüht war. Allein ich besorge, daß das Amendement dazu nicht ausreicht, indem es alle Com- munen unter 2000 Einwohnern immer wieder unberücksich tigt läßt, bei denen gleichwohl der Fall einer notwendigen länger» Abwesenheit des Schiedsmanns eben so oft, wie bei größer» Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern eintreten kann. Aber auch formell geht mir noch ein Bedenken gegen das Amendement bei. Ich sollte nämlich meinen, daß §. 9 eine bes sere Gelegenheit dazu bieten werde, dem Uebelstande abzuhelfen, und behalte mir vor, dort ein hierauf bezügliches Amendement einzubringen. Prinz Johann: Der Hauptgmnd meines Amendements ist nicht die Einwohnerzahl, sondern der Hauptpunkt ist der, daß es nicht nothwendig sei, Bezirkseintheilungen zu errichten, son dern daß mehrere Schiedsmänner concurrente Jurisdiction haben können. Das hälfe wenigstens dem Bedenken ab, daß in gro ßem Gemeinden öfter das Bedürfniß nach Schiedsmännern un befriedigt bleiben würde. Ob in Abhaltungsfällen noch Stell vertreter zu wählen sind, diese Frage gehört an einen andern Ort. In solchen größern Gemeinden würde durch mein Amendement diesem Bedürfnisse vollkommen abgeholfen. Für kleinere Ge meinden dggegen die Concurrenzbefugniß aufzustellen, scheint bedenklich; denn dort könnten sich die Schiedsmänner in's Ge hege kommen. Domherr v. Günther: Ich glaube, wir müssen bei die sem Gesetze uns mehr als bei andern marmichfaltiger und bedeu tender Abweichungen von dem Entwürfe enthalten. Dieses Gesetz muß, so erscheint es wenigstens mir, angesehen werden als ein Versuch, eine Einrichtung in's Leben einzuführen, von der man mit Gewißheit nicht voraussehen kann, ob sie Beifall finden und Nutzen stiften wird oder nicht. Um dies zu sehen, dazu ge nügt, mit Vorbehalt weniger Abänderungen, der Entwurf gewiß, und sein baldiges Erscheinen als Gesetz ist zu wünschen. Aber eben deshalb sollten wir uns auch so viel als möglich aller solcher Aenderungen enthalten, wodurch Trennung von der jenseitigen Kammer oder auch weitläustige Verhandlungen mit der Staats regierung herbeigeführt werden können. Es ist möglich, daß das, was Se. Königliche Hoheit, und eben so dasjenige, was Herr v. Mirus vorgeschlagen hat, dereinst einmal als etwas Wünschenswerthes, ja selbst Nothwettdiges erscheint. Aber jetzt suchen wir uns vor allen Dingen über den Entwurf und diejeni gen Abänderungen, welche die Deputation vorgeschlagen hat, zu vereinigen, damit die Sache ohne weiteres als Versuch in's Leben trete. Es wird eine kurze Reihe von Jahren hinreichen, um übersehen zu können, ob weitere Aenderungen nöthig sind. Ich wiederhole, was ich schon sagte, wir müssen uns aus diesen Gründen, meiner Meinung nach, bei diesem Gesetze aller künstli chen Berechnungen und darauf begründeten Amendements mehr als bei andern Gesetzen enthalten. Bürgermeister Wehner: Meiner Ansicht nach wird durch das Amendement Sr. Königl. Hoheit nicht erreicht, was damit bezweckt wird. Ich bin der Meinung, die bereits der Herr Referent und Herr Bürgermeister Hübler aufgestellt hat. Üebrigens hat bei mir allerdings der Paragraph selbst einen andern Anfloß gefunden, nämlich den, daß man nicht lieber im Allgemeinen bestimmt hat: jedem Orte, er sei groß oder klein, steht es frei, einen Schiedsmann zu wählen oder nicht, sondern daß man eine Einteilung nach Bezirken und Zahlen gemacht hat, die auf Schwierigkeiten bei der Ausführung stoßen dürfte. Ich kenne diese Einteilung der Bezirke aus Erfah rung sehr gut, und weiß, wie schwierig sie ist. Es werden an manchen Orten sich die Bezirke nach der Vorschrift des Gesetzes gar nicht ausmitteln lassen, denn die Zahlen werden zumTheil überschritten, zum Theil zurückgesetzt werden müssen, weil dieLo- calitätenandereBezirksabtheilung nothwendig machen werden. Inzwischen bin ich auch ganz der Ansicht, die Herr v. Gün ther aufgestellt hat: man muß in diesem Gesetze dieSacheruhig gehen lassen, das Gesetz wird sich selbst in der Ausführung aus bilden. Es ist dieses Gesetz allerdings ein solches, welches mehr als ein Versuch anzusehen ist. Es wird damit den sächsischen Staatsbürgern gewiffermaaßen an den Puls gefühlt, um zu erfahren, ob sie der Sache geneigt sind oder nicht. Sollte sich in Zukunft in einzelnen Orten Geneigtheit finden, Schieds gerichte herzustellen, und man würde sehen, welcher Nutzen und Vorteil daraus entspringt, so würden gewiß andere Orte ohnedem nachfolgen, und es ist daher ganz angemessen, -aß die Gemeinden und Orte so wenig als möglich in ihrem Willen beschränkt werden.
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