1266 gäbe der Gründe der Verweigerung zu erfordern, und wenn sie dieselben für gesetzlich erkennen, die Recurrenten mittelst motivirten Bescheids aözuweifen." Ich frage also: obdieKam- mer diesen so gestatteten §. 12d. annehmen will? — Er wird durch drei und zwanzig Stimmen abgelehnt. Präsident v. Carlowitz: Hier schließe ich die Heutige Sitzung, lade die Kammer auf übermorgen 16 Uhr ein, und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des heutigen Be« rathungsgegenstandes. Schluß der Sitzung L3 Uhr. Berichtigungen In Nr. 53 der Mittheil, erster Kammer Seite 1227, Sp. 2 Z. 7 v. u. ist zwischen: „die" und: „einen" einzuschalten: „zuweilen"; A. 4 v. u. l>: „zulasfen" st.: „zuläßt", A.3 v. u,: müssen" st. „muß" und: „welchen" st. „welcher". Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel. Druck und Papier von N. G, Teubner in Dresden.