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Mittheilungen über die Verhandlungen des -Landtags. I. Kammer. 3«. Dresden, den 12. Januar 1846. Acht und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 7. Januar 1846. Inhalt: Vortrag ans der Registrande. —Beurlaubungen. — Fort setzung der Bcrathung der Berichte der zur Begutachtung d e s Entwurfs einer Wechselordnung niedergesetzten De putation der ersten Kammer. (Besondere Berathung. 6 - 22.) Die Sitzung beginnt nach ^11 Uhr in Gegenwart des Staarsmmisters v. Könneritz und des König!. Commifsars 0. Einert und von acht und dreißig Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung geführrenProrocolls. Präsident v. Carlowitz: Ist etwas gegen das Protokoll zu erinnern? Wenn dem nicht so ist, so ist es für genehmigt zu erachten, und ich lade die Herren v. Schönberg-Bibra n und v. Minkwitz zur Mitvollziehung ein. (Dieselbe geschieht.) Präsident v. Carlo witz: Es folgt nunmehr der Vortrag aus der Registrande: 1. (Nr. 229.) Mittheilung des hohen Gesammtministeri- ums, die von dem Abgeordneten Todt übergebenen Abdrücke der Verhandlungen der zweiten Kammer von Baden vom 15. Februar 1845 betr. (Nr. 188 der Registrande.) Präsident v. Carlo witz: Ich werde diesen Erlaß des hohen Gesammtminifteriums durch Vorlesen zur Kenntniß der Kammer bringen. Er lautet so: „In der 35. Sitzung der ersten Kammer der Ständever sammlung vom 2O.December d.J. sind von dem Abgeordneten Todt 42 "Exemplare eines Abdrucks der Verhandlungen der zweiten Kammer von Baden vom 15. Februar 1845 übergeben und solche sofort vertheilt worden. Nach den auf ofsiciellem Wege eingezogenen Erkundigungen ist dieser Abdruck nicht aus den Großherzoglich badischen Landtagsacten entnommen, sondern ohne Genehmigung der Großherzoglichen Staatsre- gierung und gegen ein von derselben an den Archivar erlasse nes ausdrückliches Verbot heimlich veranstaltet worden, wie I. 36. denn auch ferner der Mangel der Angabe des Druckorts, Druckers und Verlegers auf dem fraglichen als: „Ergan, zungsbogen" bezeichneten Abdruck als eine Gesetzwidrigkeit sich darstellt. Da nun eine solche Schrift nicht als zur Ver- theilung geeignet erscheint, so hat das Gesammtministerium, unrer dem Ersuchen, der ersten Kammer der Ständeverfamm- lung das hier erwähnte Sachverhältniß mitzutheilen, bei dem Herrn Präsidenten der ersten Kammer auf Ergreifung geeig neter Maaßuehmungen zu Verhütung ähnlicherVorkommnisse ergebens! anzutragen. Dresden, den 30. December 1845. Gesammtministerium. von Könneritz." Was den ersten Wunsch im Erlasse anlangt, so ist demsel ben bereits dadurch entsprochen, daß ich den Erlaß durch Vor lesen zur Kenntniß der Kammer gebracht habe. Was den zweiten Wunsch betrifft, so wird das Direktorium eS sich mög lichst angelegen sein lassen, dergleichen Regelwidrigkeiten in der Folge zu begegnen, cs muß aber im voraus bemerken, daß die ihm zu Gebote stehenden Mittel nicht immer ausreichend sein dürften. Den vorliegenden Fall anlaNgend, so konnte das Präsidium um so weniger ein Mißtrauen hegen, da die Mittheilung durch ein Mitglied der Ständeversammlung selbst beantragt wurde. Der Erlaß wird unter diesen Umständen beizulegen sein und ich frage die Kammer: ob sie damit einver standen ist?— Einstimmig Ja. 2. (Nr. 230.) Der Abgeordnete Rewitzer überreicht zur Vertheilung: s) den Bericht des Handwerkervereins zu Chemnitz auf das Jahr 1844—1845 und die Abdrücke folgender, zunächst bei der zweiten Kammer eingegangenen Petitionen: b) der Weberinnung zu Döbeln und 39 anderer Städte, die Aufhebung des Hausirbefugnisses der Oberlausitzer und Sebnitzer Weber betr., c) der sämmtlichen Obermeister zu Chemnitz um Abände rung einiger Bestimmungen des Gesetzes, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betr., ä) Bruno Friedrich Gödsche's und Eduard Theodor Jäkel", die Wiederherstellung der am 12. August 1845 unterdrückten Zeitschrift „die Sonne" betr. Präsident v. Carlowitz: Diese Druckschriften sind, so weil ihre Zahl ausreichte, bereits zur Vertheilung gebracht worden, von den übrigen wollen sich die Herren, die sich für die Sache interesfiren, Exemplare in der Canzlei erholen. 1