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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Der Stand der katholischen Geistlichkeit sei fast der einzige, dem es an den erforderlichen Mitteln fehle, sich in unser« Vaterlande dazu vorzubereiten und auszubil den. Gleichwohl aber sei dieser Stand ein so wichtiger, daß er einer höchst sorgfältigen Vorbereitung nothwendig bedürfe. Und wenn es auch bei dem ersten Anblick gleich gültig scheinen könne, ob eine solche Bildungsanstalt, da fern sie sonst gut eingerichtet wäre, sich im Auslande oder Inlande befinde, und es ferner gewiß sei, daß die christ liche Religion und selbst die besondere Auffassung dersel ben, wie sie den einzelnen Confefsionen und Kirchen eigen, mit dem Staate und dessen Bürgerthum an und für sich nichts zu thun habe und für alle Staaten, Verfassungen und bürgerlichen Einrichtungen ein und dieselbe sei, so fei es doch eben so gewiß, daß in den Anstalten aller Con- fessionen dem geistigen und religiösen Elemente ein grö ßerer oder geringerer Theil des weltlichen und politischen (dies Wort im weitesten Sinne genommen) beigemischt wäre. In diesem Sinne aber könne dem Staate, in wel chem ein Geistlicher angestellt werden solle, es durchaus nicht gleichgültig sein, ob Jemand imAuslande oder In lands und in welchem auswärtigen Staate derselbe seine Bildung erlangt habe. Die Genossen einzelner Staaten hätten gewisse sitt liche Sondergefühle unter sich gemein, theile ihr Seel sorger dieselben, so werde dies den Segen seiner Wirk samkeit erhöhen. Demnach erscheine es gewiß sehr wün schenswert!) und ersprießlich, daß der Geistliche nicht nur Inländer sei, sondern auch inr Inlands gebildet werde, damit die nationalen Gesinnungen, die mit der reinsten tiefsten und innigsten Religiosität sehr wohl vereinbar wären, nicht durch den Einfluß einer ausländischen Bil dungsanstalt verwischt oder im Keime erstickt würden. Auch müsse dem Staate daran gelegen sein, daß eine Aussicht über diese Bkldungsanstalten und Kenntniß- nahme von den Grundsätzen, die dort gelehrt werden, wenigstens möglich fei, was bei einer inländischenAnstalt leicht, bei einer ausländischen aber schwer und zumTheil unthunlich wäre. Nachdem nun diese Petition von der hohen Kammer der unterzeichneten Deputation zur Prüfung und Begutachtung über geben worden ist, so entledigt dieselbe sich dieses Auftrags mit dem Bemerken, daß sie zwei sachverständige Mitglieder der Kam mer bei den Berathungen zugezogen und mit ihren Gutachten gehört hat, in Folgendem: Es ist die Errichtung einer katholischen Lehranstalt sowohl für diejenigen, welche sich zu Geistlichen, als auch für diejenigen, welche sich zu Schullehrern ausbilden wollen, beantragt. Was nun zuvörderst den erstem Antrag betrifft, so ist es allerdings begründet, daß zur Zeit den jungen Männern, welche sich dem Studium der katholischen Theologie widmen und zu ka tholischen Geistlichen ausbilden wollen, hierzu in unferm Vater lands keine Gelegenheit gegeben ist; und es ist nicht zu verken nen, daß aus den in der Petition namhaft gemachten Gründen es wünschenswerth wäre, diesem Uebelstande Abhülfe zu ver schaffen. Bevor jedoch die Deputation zur Prüfung und Begutach tung des Antrags selbst übergeht, hält sie es für angemessen, dasjenige, was bereits bei drei früher» Landtagen über diesen Gegenstand verhandelt und beschlossen worden ist, kürzlich in das Gedächtmß zurückzurufen. Schon am Landtage 1834 ward diese Angelegenheit bei Berathung des Cultusministerialbudjets in der zweiten Kammer ctr. Landtagsmittheilungen v. 1.1834, S. 4077 durch den Abgeordneten ZI. Richter aus Zwickau in Anregung gebracht und darauf aufmerksam gemacht, daß es unter die Kla gen über das katholische Kirchen- und Schulwesen gehöre, daß die Geistlichen aus dem Nachbarstaats genommen würden und keine Gelegenheit gegeben sei, die theologischen Studien anders, als im Auslands zu vollenden. Es hatte jedoch diese Aeußerung keine weitere Folge, da ein besonderer Antrag nicht gestellt und Seiten des Cultusministe- riums auf das Mißverhältniß hingewiesen wurde, in welchem die zu Ausführung des Vorschlags erforderlichen Mittel zu dem Zwecke selbst stehen würden. Anderweit wurde diese Frage angeregt auf dem Landtage 1837 durch eine Petition des Professors 0. Krug zu Leipzig: die Errichtung einer katholisch-theologischen Facultät in der Univer sität Leipzig betreffend. Die dritte Deputation der ersten Kammer, welcher dieselbe zur Berichterstattung überwiesen wurde, trug jedoch Bedenken, sich sofort für den gestellten Antrag definitiv auszusprechen (ctr. Landtagsmittheilungen v.J. 1837, S. 1620) und zwar insonder heit aus folgenden Gründen: Nach den ihr zugekommenen statistischen Nachrichten fun- girten in Sachsen überhaupt 52 katholische Geistliche — 25 in den Erlanden und 27 in der Oberlausitz —; zu Besetzung dieser Stellen wären jährlich im Durchschnitt 2, höchstens 3 Geistliche erforderlich gewesen und zu ihrer Ausbildung zeither nicht mehr, als eine Beihüife von jährlich 400 Thlr. aus Staatskassen an das wendische Seminar zu Prag gezahlt worden. Ganz andere Mittel aber würden in Anspruch genommen zu Errichtung einer katholisch-theologischen Facultät in Leipzig. Denn wollte man dieselbe auch nicht sogleich im größer» Style ausführen, so würde dennoch die Anstellung von wenigstens 3 Professoren erforderlich. Um tüchtige Männer zu gewinnen, wäre eine anständige Dotirung dieser Professuren hier um so nöthiger, als den Inhabern dieser Stellen in Sachsen nicht so, wie in katholischen Ländern, die Aussicht auf weitere Beförde rung und Verbesserung ihrer Stellung im Inlande offen stehe, sie auch auf einen einträglichen Verdienst durch Collegienlesen bei der geringen Anzahl der Theologie studirenden Inländer nicht Rechnung machen könnten. Neben der Errichtung von mehrer» Professuren würde aber jedenfalls auch nach Vorschrift des Concils von Trident die Errichtung eines eigenen Seminars für die die Landesuniversität besuchenden Theologen, so wie die Anstellung und Dotirung eines Seminarvorstandes und der Ankauf oder die Ermiethung eines Seminargebäudes nöthig, wodurch der Aufwand sich be deutend vermehre. Ferner darf nicht übersehen werden, daß, während in Leip zig ein dergleichen Seminar erst zu begründen und ein Fonds zu dessen Errichtung und Erhaltung auszumitteln sei, die nicht un beträchtlichen milden Stiftungen, welche in Prag für das theolo gische Studium katholischer Sachsen vorhanden wären und zu denen unter andern das sehr bedeutende Seminargebäudc ge höre, für die sächsischen Staatsangehörigen verloren und auf böhmische Staatsangehörige übergehe, da der Genuß dieser Stif tungen an die Universität Prag gebunden sei. Hierzu komme aber auch noch, daß zur Zeit das Anführen des Antragstellers: es sei die innere Einrichtung des Prager
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