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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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widmen, zu unbemittelt find, um sich selbst erhalten zu können, und in emem Lande, in dem die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung einer andern Confession zugethan ist, der Reiz, sich den katholisch-theologischen Studien zu widmen und ein geist liches Amt zu bekleiden, der Natur derSache nach nicht eben sehr stark sein kann. Dadurch würde doch wenigstens das erreicht, daß man künftig die katholisch-geistlichen Stellen des Landes mit Inlän dern besetzen könnte. Was jedoch die praktische Ausbildung anlangt, so stimmt die Deputation ganz mit den Ansichten des Herrn Petenten überein, und hält es aus den von demselben angegebenen Grün den sehr erwünscht, wenn dafür Sorge getragen werde, daß den jungen katholischen Theologen, nachdem sie die theoretischen Studien in Prag vollendet, Gelegenheit gegeben werde, sich praktisch im Znlande auszubilden und zugleich sich von der vater ländischen Gesetzgebung in Beziehung auf Kirchen und Schulen genaue Kenntniß zu verschaffen. Und sie glaubt, daß dies ohne große Kosten auszuführen sein dürste; entweder durch Anstel lung eines Professors in Bautzen, welcher daselbst die jungen Theologen, nachdem sie ihre theoretischen Studien vollendet, bevor sie eine Anstellung als Geistliche in Sachsen erhalten könn ten, in der Homiletik und Katechetik, so wie den übrigen prakti schen theologischen Wissenschaften ein Jahr lang unterrichte; oder aber, wenn die Anstellung eines besondern Professors zu kostspielig erscheine, oder hierzu sich kein paffender Mann finden sollte, dadurch, daß Einleitung getroffen würde, daß die Herren Canonici zu Bautzen gegen eine bestimmte Remuneration diesen Unterricht übernehmen. Bautzen bringt man deshalb in Vorschlag, weil nicht nur von Seiten des Domkapitels Hoffnung gemacht worden ist, zur Beförderung der guten Sache die erforderlichen Lokalitäten da selbst unentgeltlich zu gewähren, sondern auch den jungen Theo logen dort mehr, als an einem andern Orte des Inlandes Gele genheitgeboten ist, sich mit der wendischen Sprache vertraut zu machen und im Predigen, so wie Katechisiren zu üben. Da nun jährlich 2 bis 3 katholische Geistliche in Sachsen incl. der Oberlausitz nöthig sind, würde auch die Zahl der daselbst behufs der praktischen Ausbildung sich aufhaltenden jungen Theologen jährlich höchstens etwa auf drei sich beschränken; frei lich aber auch zugleich für den Fall, daß sie zu unbemittelt sein sollten, sich selbst zu erhalten, auf Stipendien für sie Bedacht zu nehmen sein. " Geht man nun auf den Kostenpunkt über, so würde der selbe jährlich nur auf ungefähr 90V Thlr. zu veranschla ¬ gen sein, nämlich etwa 300 Thlr. für 6 Stipendien im Seminar zu Prag, 300 als Remuneration für die Canonici in Bau ¬ tzen; wollte man einen besondern Professor anstellen, würde diese Ausgabe sich frei lich wenigstens auf das Doppelte erhöhen, und 300 3 Stipendien für die jungen Theologen während ihres Aufenthalts in Bautzen. Auch dürfte, wenn ein besonderer Professor in Bautzen an gestellt würde, ohne Nachtheil für die wissenschaftliche Ausbil dung, alsdann der Cursus im Seminare zu Prag von 8 bis auf 7 Jahre reducirt werden können, in welchem Falle nur 5 Sti pendien für das Seminar zu Prag nöthig sein würden. Auf diese Weise glaubt die Deputation, daß es möglich ist, ohne bedeutende Kosten den Zweck zu erreichen, künftighin dir katholischen geistlichen Stellen im Inlands nicht nur durch In länder zu besetzen, sondern auch, daß die Letztem wenigstens ihre praktische Ausbildung im Znlande erhalten können. Was hiernächst den fernern Antrag wegen Errichtung einer katholischen Lehranstalt für diejenigen, welche sich dem katholi schen Schulfache widmen wollen, anlangt, so glaubt die Deputa tion, auch diesen Antrag nicht bevorworten zu können, da bereits in Bautzen und Dresden Gelegenheit gegeben ist, die daselbst bestehenden Schullehrerseminarien zu besuchen, und dürste der Grund, weshalb zur Zeit es in den Erblanden an jungen Män nern, die sich dem katholischen Schulfache widmen, fehlt, nicht sowohl imMangel einerLehranstalt, als vielmehr darin zu suchen sein, daß auch in diesem Bezug es in den Erblanden an sichern, regelmäßigen Unterstützungen gänzlich mangelt. Nach hierüber ebenfalls näher eingezogenen Erkundigungen existrren nämlich für Katholiken nur bei dem Schullehrerseminar zu Bautzen Stiftungen, und zwar lediglich fürLberlausitzer, nicht aber für Erbländer; wünscht man nun, was allerdings sehr zu wünschen ist, daß künftighin die katholischen Schulstrllen in den Erblanden ebenfalls durchJnländerbesctztwerden, (gegenwärtig sind nämlich von den 26 Schulstellen in den Erblanden nur 7 Stellen mit Inländern besetzt) so würde es nicht sowohl der Er richtung einer Lehranstalt im Znlande, als vielmehr der Grün dung von mehrer» Stipendien für junge inländische Katholiken, welche sich dem Schulfache widmen wollen, bedürfen. Da nun im Durchschnitt in den Erblanden jährlich 1 Schullehrer nöthig ist und jeder Seminarist einen 4jährigen Cursus zu bestehen hat, so würden 4 Stipendien, jedes zu ohngefähr 30—50 Thlr. — —nach den Verhältnissen des Individuums nöthig, und demnach jährlich hierzu höchstens 200 Thlr. erforderlich werden. Hiernach stellt nun die Deputation ihr Gutachten dahin: Es möge die erste Kammer im Verein mit der jenseiti gen Kammer 3. den in der Petition gestellten Antrag ablehnen; dahingegen aber l>. genehmigen, daß in Bautzen ein homiletisch-katechetisches Institut für katholische Studiosen der Theologie begrün det, und an demselben entweder ein besonderer Professor angestellt oder aber nach Befinden dahin Veranstaltung getroffen werde, daß die Canonici zu Bautzen bei dem selben gegen eine angemessene Remuneration den erfor derlichen Unterricht ertheilen; ingleichen die hohe Staats regierung ersuchen, o. zu Begründung einer angemessenen Zahl von Stipendien 1) für erbländische Katholiken, welche sich im Seminar KU Prag zu Geistlichen ausbilden wollen, außer den bererts für diesen Zweck bewilligten Zuschüssen, jährlich eine Summe bis zu 300 Thlr. , 2) für katholische Studiosen der Theologie aus dem Inlands behufs ihrer praktischen Ausbildung in Bautzen jährlich ebenfalls eine Summe bis zu 300 Thlr. und endlich > 3) für junge inländische Katholiken, welche sich dem Schul ¬ fache widmen wollen, jährlich eine Summe bis zu 200 Thlr. zu postuliren. Uebrigens versieht es sich von selbst, daß diese Stipendien nur an bedürftige und derselben würdige Individuen zu verleihen sind, und wenn dergleichen sich nicht vorsinden, die Verabfolgung derselben zu unterbleiben hat. In der Erwartung, daß die hohe Kammer sich hiermit ein-
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