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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Wendigkeit desselben von selbst auf. Es bestehen gegenwärtig in den Erblanden 26 geistliche Stellen, von denen 20 mit Aus ländern besetzt sind, und 6 mit Inländern, die ihre Bildung in dem wendischen Seminar zu Prag erhalten haben. Unter den Letztem find jedoch nur 3 Erbländer. Der vorzüglichste Grund, weshalb die katholischen Gemeinden der Erblande nur so wenig Geistliche, die aus ihrer Mitte hervorgegangen sind, erhalten können, liegt vorzüglich in dem Umstande, weil die erbländischen Studirenden nicht gleiche Ansprüche an die Wohlthaten des wendischen Seminars machen können, wie die oberlausitzer. Denn nur zwei Stipendien stehen für dieselben offen. Nun bedürfen aber die katholischen Gemeinden der Erblande alljährlich zum mindesten zwei bis drei neue ordinirte Geistliche, die Zöglinge haben wenigstens acht Jahre im Se minar zuzubringen, mithin müßten zur Deckung des Bedürf nisses acht Stipendien gegründet werden. Da jedoch bereits zwei vorhanden sind, so würden blos sechs erforderlich sein, also eine Summe von 300 Thlr., indem das Stipendium zu 50 Thlr. festgesetzt ist, zu bewilligen sein, dafern würdige, fä hige und der Unterstützung bedürftige Petenten sich melden soll ten. Auf diese Weise würde die Nothwendigkeit, aus der Leitmeritzer oder Prager Diöcese Geistliche zu berufen, nach und nach beseitigt werden, und dies ist um so mehr zu wün schen, als es nach den neuesten bedauerlichen Ereignissen schwe rer und immer schwerer wird, Geistliche von dorther zu er langen, auch die sehr ost in Anspruch genommene Gefälligkeit der betreffenden Bischöfe ermüdet, oder wenigstens nicht sehr geneigt sein kann, die bessern und brauchbaren Individuen uns abzulaffen. Müßte auch später noch zuweilen der eine oder andere ausländische Geistliche berufen werden, so würde doch dasselbe nicht mehr wie gegenwärtig die Regel sein, sondern man würde an der Spitze der katholischen Gemeinden als Füh rer nur die erblicken, welchen Sachsen im vollständigsten Sinne des Wortes ihr Vaterland ist. Was den zweiten oder weitern Vorschlag der geehrten De putation betrifft, so sehe ich mich genöthigt, denselben eben so sehr zu unterstützen. Denn alle Vortheile, welche eine inländische katholische Lehranstalt gewähren könnte, würden, wenn nicht ganz, so -och zum großen Theile erreicht werden, wofern man die Einrichtung träfe, daß die Studirenden der Theologie ihr letztes Studienjahr in Budissin zubringen könnten, und daselbst von einem besonders anzustellenden Professor nicht allein einen theoretischen Unterricht in der praktischen Theologie erhielten, sondern auch Gelegenheit fänden, die nöthigen Uebungen im Predigen und Katechisiren sowohl in deutscher als wendischer Sprache vorzunehmen. Es würde dadurch den jungen Män nern Veranlassung gegeben, sich die nöthige praktische Tüch tigkeit zu erwerben. Es würde auch der Diöcesanvorstand Gelegenheit haben, die Candidaten genauer kennen zu lernen und sich von der Würdigkeit derselben hinlänglich zu überzeu gen, ehe er ihnen die Hände auflegt. Nicht minder würde er vielfache Veranlassung finden, berichtigend und erweckend auf ihre Ansichten und auf ihre Gesinnungen einzuwirken. Eben so würden die jungen Männer sich mit der vaterländische» Ge setzgebung vertraut machen und jene Pastoralklugheit sich an eignen können, die in einem gemischten Lande zu beobachten nothwendig ist. Daher sehe ich mich genöthigt, der geehrten Deputation beizutreten. Ich muß ihren Vorschlag als zweck mäßig und zugleich als leicht ausführbar erklären; die Kosten kommen gar nicht in Vergleich mit denen, welche die Errich tung einer katholisch-theologischen Lehranstalt verursachen würde. Wollte man jedoch von der Anstellung eines besonder» Professors absehen und diese Kosten sparen, so müßte man sich mit einem Cursus für praktische Uebungen begnügen, und da würden allerdings die Canonici in Bautzen für ein geringes Honorar, wie die geehrte Deputation es vorgeschlagcn hat, die Leitung dieser Uebungen gern übernehmen. Dem letzten Vor schläge der geehrten Deputation habe ich nichts beizufügen. Er bezieht sich auf die Candidaten des Schullehreramts und istganz auf die wirklich bestehenden Verhältnisse gestützt. Wofern der beabsichtigte Zweck erreicht und alle Schullehrerstellen in den Erblanden mit Inländern besetzt werden sollen, so ist die Er richtung einiger Stipendien unerläßlich. Die Sache ist an und für sich klar. Sollte einmal die Zeit kommen, wo sich Wohl habende zu dem Eintritt in den Schullehrerstand und zur Ueber- nahme der schlecht besoldeten Stellen entschließen, so werden freilich keine Stipendien mehr nothwendig sein; allein ich glaube, diese Zeit liegt noch in weiter Ferne. Domherr v. Günther: Der geehrten Deputation bin ich gewiß zu besonderm Danke verpflichtet, daß sie die von mir übergebene Petition einer so genauen, sorgfältigen, gründlichen und wohlwollenden Prüfung gewürdigt hat, wie aus ihrem deshalb an die Kammer erstatteten Berichte erhellet. Ich be merke nur, daß es nicht in meiner Absicht gelegen hat, die Be gründung einer katholisch-theologischen Facultat bei der Uni versität zu Leipzig zu beantragen. Einem solchen Vorschläge würden allerdings mannichfaltige allgemeine und besondere Hindernisse entgegenstehen. Mein Antrag war nur überhaupt auf eine Lehranstalt für künftige katholische Geistliche und Schullehrer berechnet und gerichtet. Uebrigens habe ich kein Bedenken, der geehrten Deputation allenthalben bcizutreten. Die Vorschläge, die sie gemacht hat, erreichen zwar das nicht ganz vollständig, was mit meinem Anträge erreicht worden sein würde, dafern er die Genehmigung der Kammer und der hohen Staatsregierung gefunden hätte. Jndeß bescheide ich mich, daß man da, wo es die Umstände nicht gestatten, das ganz erfüllt zu sehen, was man für wünschenswerth hielt, schon dafür dankbar sein muß, wenn nur den hauptsächlichsten Beschwerden abgeholfen und die Sache so eingeleitet wird, daß die Einrichtung dem unmittelbaren, nächsten Bedürfnisse genügt. Der Zeit muß es dann überlassen bleiben, das An gefangene weiter auszubilden. Diesem unmittelbaren Be dürfnisse ist nach meiner innigsten Ueberzeugung durch die von der Deputation gemachten Vorschläge abgeholfen, und ich werde daher für das von ihr abgegebene Gutachten stimmen.
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