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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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in Städten, und zwar nur in solchen ertheilt werde, wo die Zahl der Bekenner der neuen Confession schon eine größere sei. Die Gründe dieses Beschlusses waren keine unwichtigen. Siebezogen sich insbesondere darauf, daß, wenn dergleichen Gottesdienst in den Dörfern gehalten würde, beim Mangel der nöthigenAufsicht leicht Unordnungen cintreten könnten, die man sogar im Interesse der Neu-Katholiken selbst möglichst zu vermeiden suchen müsse.—Nun ist es zwar nicht in Abrede zu stellen, daß, da es in Sachsen sehr große und volkreiche Dörfer giebt, auch wohl in einem Dorfe rin Bedürfniß, neu-katholischen Gottesdienst zu halten, sich mög licherweise Herausstellen kann. Indessen kann bei einem In terimistikum doch nur das nächste und dringendste Bedürfniß be rücksichtigt werden, und es ist notorisch, daß in keinem einzigen Dorfe Sachsens gegenwärtig ein solches Bedürfniß, einen kirch lichen Gottesdienst für die Neu-Katholiken zu gestatten, vorhan den ist. Wohl aber bestehen noch immer alle schon früher er wähnte Bedenken gegen eine solche Gestattung, und es wäre dem hierüber schon Gesagten vielleicht noch hinzuzufügen, daß, wenn neu-katholischer Gottesdienst an Orten gehalten wird, wo wenig oder gar keine Neu-Katholiken wohnhaft, dies leicht eine, doch jedenfalls zu vermeidende, mindestens nicht herbeizuführende Störung der lutherisch-kirchlichen Verhältnisse veranlassen könnte. Staatsminister v. Wietersheim: Diese Beschränkung geht eigentlich über die Regierungsvorlage hinaus. Es würde sich auch gegen die Gründe der Deputation Einiges einwenden lassen. Indessen ist der Gegenstand nach der jetzigen Lage der Sache, und wie sie wahrscheinlich auch in der nächsten Zukunft sein wird, so unerheblich und unpraktisch, daß das Ministerium dem Anträge der Deputation etwas nicht entgegenzusetzen findet. Sccretair v.Biedermann: Es ist heute bei einem frü hem Punkte erwähnt worden, daß wir der Regierung das Ver trauen schuldig seien, daß sie nichts vornehmen werde, waS gegen unsere Wünsche gehe. Hier aber legt man eigentlich ein Miß trauen an den Tag, wenn man eine Beschränkung einschiebt, welche die Regierung nicht verlangt hat. Es sieht aus, als be fürchte man, es werde die Regierung Erlaubniß geben zu Hal tung von deutsch-katholischem Gottesdienste an Orten, wo cs Nachtheil bringen könnte. Bürgermeister Hübler: Ich werde mich hier der Ansicht der zweiten Kammer anschließen, und zwar um so mehr, als un sere Deputation hinter den Grenzen zurückbleibt, welche die Staatsregierung selbst in Beziehung auf den Gottesdienst der Neu-Katholiken in großem Dorffchaftm zu zeichnen, kein Be denken gefunden hat. v. Welck: Ich,'muß bemerken, daß es schon früher unser Beschluß war, die Haltung von neu-katholischem Gottesdienste auf Dörfern nicht zu gestatten. Es wurde vom Bürgermeister Wehner ein Antrag im entgegengesetzten Sinne gestellt, ich habe ihm aber damals widersprochen, und zwar im Interesse der Neu- Katholiken selbst. Es wurde vom Herrn Bürgermeister Wehner gewünscht, daß in den Dörfern des Erzgebirgs und Voigtlands, die volkreich und von Städten entfernt waren, die Haltung von neu-katholischem ^Gottesdienste gestattet werden möchte. Ich glaube aber eher: darin eine Gefahr erkennen zu müssen. Es könnten in den Grenzdörfern — und Jedermann weiß, wie lang an dieser Sette die sächsische Grenze an den katholischen Nach barstaaten hinläuft — sehr leicht unangenehme Störungen vor kommen. Deshalb halte ich es für besser, daß der neu-katho lische Gottesdienst auf die Städte beschränkt werden möchte. Ich erlaube mir, an das Beispiel anderer Staaten zu erinnern, wo ärgerliche Auftritte vorgekommen sind, die Bevölkerung fanati- sirt worden und es zu Excefsen gekommen ist. Referent Domherr v. Günther: Der geehrte Sprecher hat sehr richtig das weiter ausgeführt, was die Deputation nur ganz kurz mit den Worten angedeutet hat: Man müsse im In teresse der Neu-Katholiken selbst wünschen, daß der Gottesdienst auf den Dörfern für den Augenblick ihnen nicht gestattet werde. Ein wirkliches Bedürfniß ist gegenwärtig entschieden nicht vor handen. Gestattete man aber dennoch die Haltung neu-katholi schen Gottesdienstes auf Dörfern, so wäre cs sehr möglich, daß unangenehme Vorfälle nicht nur der Art sich ereigneten, wie sie der geehrte Sprecher erwähnt hat, sondern auch noch andere, auf welche der Schluß des Gutachtens zu II. 5 hindeutet. Die De putation kann daher, trotz dem, daß sie den Neu-Katholiken alle Mittel zu ihrer freien Entwickelung von Herzen gönnt, dennoch nichts Anderes beantragen, als daß die Kammer bei ihrem frü hem Beschlüsse beharren möge. Sccretair v. Biedermann: Dir Gründe des Herrn v. Welck und des Herrn Referenten würden Beachtung verdie nen, wenn es sich von einer gesetzlichen Feststellung handelte, wie sie die zweite Kammer beschlossen hat. Da aber von der Ermächtigung der Regierung die Rede ist zu der den Neu-Katho liken zu gebenden Erlaubniß des Gottesdienstes, so glaube ich, wir zeigen Mißtrauen gegen dieRegierung, wenn wir durch eine solche Beschränkung die Befürchtung an den Tag legen, daß sie diese Erlaubniß ertheilen werde da, wo es Nachtheil bringen könnte. Bürgermeister Hübler: Irgend eine Gefahr ist wohl nicht zu besorgen, da die Gestattung des Gottesdienstes auch in den größern Dörfern allemal von dem umsichtigen Ermessen der Regierung abhängig sein wird. Tritt aber in größern Dorf- schasten ein solches religiöses Bedürfniß wirklich hervor und bie tet sich Gelegenheit, dasselbe in der vorhandenen evangelischen Kirche zu befriedigen, so sehe ich in der Thal nicht ein, warum die Regierung gehindert werden soll, die Erlaubniß unter den selben Voraussetzungen zu ertheilen, an welche ihre Genehmi gung in den Städten gebunden ist. Wenn ich mich somit von den Ansichten der Deputation trenne, so geschieht es noch beson ders aus dem Grunde, weil ich nicht wünschen kann, die bereits vorhandenen Differenzpunkte mit der jenseitigen Kammer gerade bei der vorliegenden Frage durch eine neue Differenz vermehrt zu sehen. Bürgermeister Wehner: Der Herr Bürgermeister Hübler hat ausgesprochen, was ich über diese Angelegenheit äußern wollte, und ich enthalte mich daher jeder weitern Auseinander-
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