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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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muß ich mir die Frage an die hohe Staatsregierung erlauben, ob dieselbe gewillt ist, den Dissidenten fortan ebenfalls den Namen: „Deutsch-Katholiken" oder: „Neu-Katholiken" in amtlichen Er lassen beizulegen? Staatsminister ».Wietersheim: Man hat bisher, weil es doch nöthig war, die neue Confessio» zu bezeichnen, gesagt: „die sich Deutsch-Katholiken nennenden". Uebrigens achten sie selbst diesen Namen nicht für etwas Wesentliches, und es wird zunächst wohl die obige Bezeichnung beizubehalten sein. DecanDittrich: Ich will gleichwohl im voraus mir die Erlaubm'ß erbitten, meine Bedenken gegen den Gebrauch dieses Namens der hohen Staatsregierung selbst vorlegen zu dürfen. v. Großmann: Mir scheint es doch nöthig, daß über die sen Namen in der hohen Kammer irgend ein Beschluß gefaßt werde. Die Fiction, welche die hohe Staatsregierung beibe hält, daß die Deutsch-Katholiken, so lange sie noch nicht als an erkannte Kirche existiren, immerwährend als Katholiken betrach tet, namentlich auch bei Ehescheidungen als solche behandelt und in Bezug auf andere Prästationen unter dieser Categorie ver nommen werden sollen, scheint das schon wesentlich zu fordern. Allein wenn ich auf das Wesen der Sache eingehe, so sehe ich nicht ein, warum nicht diejenigen auf den Namen Katholiken sol len Anspruch machen dürfen, welche das wesentliche und unter scheidende Princip der römischen Kirche, die Tradition sich vindi- ciren und dieselbe in so fern beibehalten, als sie dem Principe der selben treu bleiben. Sie sagen nämlich, sie wollen die heilige Schrift interpretrren und auslegen mit Hülfe der durch das Christenthum erleuchteten Vernunft. Dadurch schließen sie sich offenbar an an die Fortschritte, welche in der Vergangenheit er rungen worden sind, und an das Erbe der Vater in der Gegen wart. Es ist freilich nicht eine solche Ueberliefemng in dem Sinne, in welchem die römischeKirche sie nimmt, aberes ist doch eine Ueberliefemng durch die christliche Erziehung und Bildung, eine Benutzung aller frühern Fortschritte. Ich würde also den Namen Deutsch-oder Christ-Katholiken für unverfänglich halten und wünschen, daß der Kammer gefiele, sich darüber zu er klären. (Staatsminister v. Könneritz tritt ein.) Präsident v. Carlowitz: Es ist allerdings etwas Eigen- thümliches, daß, nachdem die Stände Monate lang über die deutsch-katholische Frage verhandelt haben, man erst heute dem Kinds einen Namen geben will. Doch das lasse ich dahingestellt sein. Das aber muß ich bemerken, daß ich nach der Landtags ordnung cs nicht für zulässig halten würde, eine derartige ganz neue Frage heute noch aufzuwerfcn. Denn die geehrten Mit glieder werden mir darin beistimmcn, und ich bitte Sie, sich der Landtagsordnung zu erinnern, daß wir gegenwärtig nur über die jenigen Punkte noch zu berathen habe», die wirklich Differenz punkte, mithin solche find, in denen die zweite Kammer Be schlüsse gefaßt hat, die von den Anträgen der ersten abweichen. Ist diese Ansicht die richtige, und ich halte sie dafür, so würde r. 59. eine Berathung, wie die ist, zu der Herr v. Großmann einladet, nicht mehr zulässig sein. Staatsminister v. Könneritz: Die Ansicht des Herrn Präsidenten muß ich um so mehr bestätigen, als es nicht darauf ankommt, darüber sich zu entscheiden, ob derNamezweckmä- ßig und die Dissidenten sich ihn rechtmäßig beilegen. Es kommt nur auf eine Bezeichnung der Sache an. Diese Frage würde erst zu erwägen sein, wenn es darauf ankommt, ob sie an erkannt werden sollen, wo es sich dann darum handelt, sie von andern anerkannten Confessionen zu unterscheiden. Sind doch die Anhänger derselben über den Namen selbst noch nicht einig, und nur erst heute liest man in öffentlichen Blättern, daß bei einer Conferenz in Schlesien wieder eine neue Benennung, all gemeine christliche Kirche, vorgeschlagen worden ist. Bicepräsident v. Friesen: Die Bemerkungen des Herrn Präsidenten machen die meinigen überflüssig. Decan Dittrich: Ich muß um Entschuldigung bitten, daß ich diese Frage aufgeworfen habe; glaubte aber gerade heute erst dazu veranlaßt zu sein, weil ich in den frühern Verhandlungen nirgends den Antrag vernommen habe, daß die Dissidenten in rechtsgültigen Urkunden als Deutsch- oder Neu-Katholiken be zeichnet werden sollen. Es kann den Katholiken nicht gleich gültig sein, wenn der Mißbrauch, den man bisher mit ihrem ehr lichen Namen getrieben hat, auch noch amtlich legalisirt werden sollte. Referent Domherr v. Günther: Ich habe zu bemerken, daß ich dem, was Se. Ercellenz der Herr Justizminister gesagt, vollkommen bcitreten muß. Es kommt nkchtaufden Namen an und noch weniger darauf, welche Bezeichnung ihnen in ofsiciel- len Erklärungen beizulegen sei, sondern cS handelt sich nur dar um, daß beim Einträgen der Taufhandlungen in die Kirchenbü cher gesagt werde, wie nicht ein Lutheraner, nicht ein Reformirtcr, .sondern ein Anhänger der neuen Confessio» ein Kind habe taufen lassen. v. Großmann: Nur noch eine Frage an das hohe Ministerium will ich mir erlauben, ob nämlich die Staats regierung es nicht für zweckmäßig fände, daß ein besonderes Kirchenbuch darüber angelegt würde. Es könnte sonst leicht geschehen, daß durch ein Versehen der Name deutsch-katho lisch weggelassen würde, und dann würde Ungewißheit über die Confrffion des Täuflings entstehen. Sollte es daher nicht zweckmäßig sein, wenn man ein besonderes Kirchenbuch über dieselben anlegerr ließe? StaatSminister v. Wietersheim: Der Antrag des ge ehrten Redners ist unstreitig sehr wohlgemeint, es steht ihm nur das Bedenken des Kostenpunktes entgegen. Es können Fälle Vorkommen, wo an einem Orte im ganzen Jahre blos eine Taufe sich ereignet. Uebrigens werden sich auch andere Wege finden lassen, um jeden möglichen Jrrthum zu vermeiden, wodurch dann der beabsichtigte Zweck vollständig erreicht wer den würde. 2*
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