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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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den die Befugniß gegeben werde, eine Trauung mit rechtlicher j Wirkung zu vollziehen, und daß ihr diese Rechtswirkung wenig stens bann bcigelrgt werde, wenn die Eintragung in das Kirchen buch der evangelischen Ortskirche später nachfolgt. Staatsminister v. Könneritz: Allerdings bemerkte der Herr Referent, daß es zuletzt darauf ankomme, ob es zulässig sei, den Trauungen eine rechtliche Wirkung zu geben. Aber freilich, ehe man so etwas ausspricht, mußman fragen, ob es zweckmäßig. Und da komme ich darauf zurück, wenn man sie anstellen wollte, ohne Prüfung und ohne Notiz davon zu nehmen, ob sie als Geist liche anzunehmen seien, dies so viel heiße, als die Civilehe ein führen. 0. Großma » n: Darf ich nochmals um das Wort bitten? Ich glaube doch, daß, da dem Staate an der öffentlichen Sittlich keit als seiner eignen idealen Grundlage Alles gelegen sein muß, er auch sich bewogen finden wird, von der Qualifikation, der neu katholischen Geistlichen Kenntniß zu nehmen und durch Zeugnisse sich Gewißheit darüber zu verschaffen, daß es Männer sind, denen ein Predigtamt anvertraut werden kann. Nun könnte allerdings außer der wissenschaftlichen und moralischen Qualifikation die kirchliche wohl noch zweifelhaft erscheinen. Allein da nach den Grundsätzen der römischen Kirche die Ordination einen eba- rscter mäelebilis begründet, so zweifle ich nicht, daß auch die von Rongc, Czerski u. a. trotz ihrer Excommunication vorgenomme nen Ordinationen in kirchlicher Hinsicht gültig sein müssen. Hät ten sie diese Gültigkeit nicht, so wären alle evangelische Geistliche nicht befähigt, zu trauen. Denn auch der cxcommunicirte und in Bann gethaneLuther hat ordinirt und von ihm abwärts sind wir alle ordinirt worden. Nun unsere Kirche hat sich darüber drei hundert Jahre Beruhigung gefaßt. Und ich glaube, die Deutsch- Katholiken werden keinen Gewiffenszweifeln über diesen Punkt Raumzugebenwissen. Decan Dittrich: Ein Wort zur Widerlegung. Jene Geistlichen, welche excommunicirt sind,haben nicht mehr dasRecht, priesterliche Functionen vorzunehmen, und kein Geistlicher, der nicht Bischof ist, kann ordiniren. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der Zeehrtev. Groß mann auf die Ordination durch Priester hinwies, so ist ihm zu entgegnen, daß die Neu-Katholiken nach dem Statutenentwurf die Ordination blos als Bollmachtsertheilung Seiten der Ge meinde betrachten. Präsident v. Carlo witz: Wenn nichts weiter bemerkt wird, so werde ich die Debatte schließen, und dem Herrn Referen ten, so fern er es begehrt, das Schlußwort geben. Referent Domherr v. Günther: Ich begebe mich des Schlußworts. Präsident v. Carlowitz: Die erste Kammer hatte gegen das Gutachten der Deputation den neu-katholischen Geistlichen das Befugniß abgesprochen, die Trauungen zu vollziehen. Anderer Ansicht war die zweite Kammer. Sie hatte ihnen das I. 5g. Befugniß zugestanden. Die Deputation, oder, da zwei Mit glieder von ihr zurückgetreten sind, die Mehrheit der Deputa tion stimmt nun für die Annahme des Beschlusses der zweiten Kammer; sie hält jedoch dafür, daß im Einzelnen ihre früher» Borschläge, gegeben Seite 55 des Berichts unter ^., S., O., v. die vorzüglicher» seien, und räth uns an, diese Vorschläge an- Zrmehmen, natürlich unter Ablehnung des hierin abweichenden Beschlusses der zweiten Kammer. Sodann empfiehlt sie uns, den vierten Punkt der jenseitigen Beschlüsse im ersten Theile anzunehmen und in der letzten Hälfte abzulehnen. Bei der Fragstellung gedenke ich daher folgendes Verfahren einzu schlagen, daß ich zuerst die Frage stelle auf das Gutachten der Deputation, wie es unter ^., L., 6., v. sich aufgeführt findet. Ich werde das mit einer einzigen Frage abthun können, da kein Antrag auf Trennung gestellt worden ist. Würde nun diese erste Frage bejaht-, so würde ich weiter gehen, und in Punkt 4 der jenseitigen Beschlüsse, und zwar, was den ersten Theil anlangt, zur Annahme, was den letztem betrifft, zur Ablehnung in Frage bringen. Sollte dagegen die erste Frage verneint werden, sollte man gesonnen sein, bei dem Beschlüsse der ersten Kammer zu beharren, so verstände es sich von selbst, daß ich nichts weiter zu fragen haben würde. Ich stelle also dir Frage: ob die Kammer nach Anrathen der Mehrheit ihrer Deputation den neu-katholischen Geistlichen dis Ermächtigung, Trauungen zu vollziehen, ertheikn wolle, und zwar unter den Bestimmungen, wie sie unter ^., L., 6., v. Seite 55 des Be richts enthalten sind, und ich bitte, auf diese Frage zu ant worten. (Die Abstimmung erfolgt.) Präsident v. Carlo witz: Das Deputationsgutachten, oder vielmehr das Gutachten der Mehrheit der Deputation wird mit sieben und zwanzig Stimmen abgelehnt. Es folgt also daraus, daß die Kammer beschlossen hat, bei ihrem frühem Beschlüsse zu beharren, und es enthebt mich dieses Resultat jeder weitern Frage. > (Staatsminister v. Zeschau tritt ein.) Referent Domherr V. Günther: Der Bericht lautet ferner: V. In Bezug auf die Parochialbeiträge und auf die Frage, ob solche von den Neu - Katholiken während der Dauer des Interimistikums an die Kirche, der sie früher angehörten, zu ent richten seien, hat die erste Kammer beschlossen: daß die Neu-Katholiken bis zu ihrer förmlichen Aner- - kennung von der Beitragsverbindlichkeit, die sie bis jetzt als Mitglieder einer der anerkannten christlichen Reli gionsgesellschaften auf sich hatten, nicht freizusprechen seien. Dagegen lautet der Beschluß der zweiten Kammer folgen- dermaaßen: daß in dem zu erlassenden provisorischen Gesetze oder in der zu erlassenden Verordnung die Befteiung der Deutsch-Katholiken von persönlichen Beiträgen der Pa ¬ ll*
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