Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bcn, Äs daß es sich nur um einen inrerimistischen Zustand von erwa einem halben Jahre handle. Jetzt aber, wo die Aussicht auf baldige definitive Anerkennung geschwunden ist, würden die Dissidenten in der Notwendigkeit sein, die Parochialbeiträge noch wenigstens drei Jahre lang an zwei Kirchen zugleich zu be zahlen, nämlich an die, aus der sie ausgeschieden sind, und dann an die neu gegründete Kirche. Das ist aber nach meiner Ansicht ein heimlicher Zwang für ihr Gewissen, indem Mancher durch dir Unmöglichkeit der Aufbringung genöthigt sein wird, gegen seine Ueberzcuglmg zu seiner früher» Kirche zurückzutreren. Nunmehr also werde ich gegen die Deputation stimmen, nämlich was den zweiten Satz anlangt, und glaube mich hierdurch gegen den Vorwurf einer Meinungsveränderung geschützt zu haben. 0. Gross: Ich hätte gewünscht, auch in dem zweiten Punkte unter V. mit der Deputation übereinflimmen zu kön nen; allein ich kann ihr hier nicht beitreten, und zwar aus dem bereits von dem Herrn Bürgermeister Wehner ange führten Grunde, daß nämlich nach der eigenen Erklärung der ka tholisch-geistlichen Behörden die Neu- oder Deutsch-Katholiken nicht mehr als der katholischen Kirche angehörig zu betrachten sind. Bei dieser Erklärung erscheint es unbillig, wenn man von denselben noch verlangt, daß sie ferner Beiträge zu Erhaltung einer Kirche entrichten sollen, die sie selbst nicht mehr als Mit glieder dieser Kirche anerkennt. Es ist in dieser Beziehung im Berichte bemerkt worden, daß möglicherweise ein gleiches Ver- hältm'ß, mithin auch eine gleiche Lossagung von bestehenden Ver bindlichkeiten, eintreten könne, wenn protestantische Glaubens genossen zu einer deutsch-katholischen Gemeinde übertreten woll ten. Hierauf ist aber zu entgegnen, daß der Beschluß der zweiten Kammer nur dahin lautet: „daß die Befreiung der Deutsch- Katholiken von Beiträgen zu den Parochiallastcn der römisch- katholischen Kirche festgesetzt werde." Es ist also nur von den durch besonderes Gesetz bestimmten Beiträgen der römisch-katho lischen Glaubensgenossen zu den Parochiallasten dieser Kirche die Rede, und es liegt in dem Beitritt zu diesem Beschlüsse noch keineswegs das Anerkenntnis daß daffelbeRechtsverhaltniß ein trete, wenn lutherische Glaubensgenossen zu den neu-katholischen Confessionsverwandten übertreten, welche Frage jedoch vor der Hand nicht nöthig fein dürfte, zu erörtern. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich muß mich ebenfalls gegen unsere geehrte Deputation aussprschen. Ich lasse zuvörderst auch den angeführten Grundsatz dahingestellt fein, glaube aber, daß, selbst wenn derselbe bestände, man doch recht füglich im gegenwärtigen Falle davon abgchen könnte. Es soll jetzt ein Jnterimisticum festgestellt werden; wenn wir aber schon in verschiedener Hinsicht von den bestehenden strengen Grundsätzen abgegangen sind, so würde das hier auch ein solcher Grundsatz sein, von dem man abgehen könnte aus Billigkeit. Für's erste nämlich würde es hart für die Deutsch-Katholiken sein, wenn sic zu den Lasten einer Kirche beitragen sollten, zu dec sie gar nicht mehr gehören, und auf der andern Seite haben sie doch bekanntlich gerade unter dem Jnterimisticum für sich La sten genug zu tragen, so daß ihnen eine Erleichterung wohl zu gönnen ist. Auch die Befürchtung, welche von der geehrten De putation unter Anführung eines Falles ausgesprochen worden ist, kann ich nicht theilen. Wenn nämlich ein zeitheriger Prote stant darum, weil ein kostspieliger Kirchenbau bevorsteht, auS seiner Gemeinde ausscheiden und erklären wollte, daß er neu katholisch werde, so ließen sich nur zwei Fälle denken. Entweder es wäre von solchen Beiträgen die Rede, die mit einem Male ab gemacht wären, und diese würden von keiner so großen Bedeu tung sein, daß ein Mann sich bewogen fühlen könnte, deshalb sein Glaubensbekenntniß zu ändern- Sollte es sich aber um fortlaufende Beiträge handeln, die vielleicht einen großen Th eil seines Lebens hindurch fortdauern könnten, so würde er um so mehr Bedenken tragen, wenn er es nicht aus wahrer Ueber- zeugung thäte, so lange zu den Neu-Katholiken zu halten, als die Beiträge dauern. Uebrigens, wenn Jemand den Einfall hätte, wegen solcher Beiträge seine zeitherige Confession zu ver ändern und bald darauf, wenn die Entrichtung dieser Beiträge aufgchört hatte, sich seiner alten Confession wieder zuzuwenden, so könnte er deshalb wegen begangenen Betrugs wohl noch zur Nachzahlung der Beiträge angehalten werden. Im klebrigen gestehe ich, daß ich nach meinem Gefühle von einem solchen Men schen nicht einmal Beiträge haben möchte. Vicepräsidentv. Friesen: Allerdings spricht der Antrag der zweiten Kammer Seite 58 nur von persönlichen Beiträgen zu den Parochiallasten der römisch-katholischen Kirchen und scheint also die Frage über die Beiträge zu den Parochiallasten an protestantische Gemeinden ganz unberührt zu lassen; allein wenn dieser Beschluß der zweiten Kammer angenomnien wird, so ist nicht blos ein Beschluß über den concreten Fall, sondern ein Grundsatz ausgesprochen, der offenbar Confequenzen nach sich ziehen muß und die Folge haben würde, daß dann auch Protestanten, welche ihre Gemeinde verlassen, vondenParochial- lasten ihrer bisherigen Gemeinde würden freigesprochen werden müssen. Es ist also unserDeputationsgutachten nicht etwa blos imJnteresseder römisch-katholischen Kirche gestellt, sondern auch im Interesse der protestantischen Parochianen. Ich muß daher dem, was der geehrte Herr Secretair Ritterstädt geäußert hat, wider sprechen und sehr wünschen, daß man beim Deputationsgutach ten stehen bleibt. Bei der großen Leichtigkeit, mit welcher man sich jetzt von einer Confession zur deutsch-katholischen Confession wenden kann, bei der jetzigen Formlosigkeit des Uebertritts ist ja nichts leichter, als daß man sagt, man sei zu den Deutsch-Katho- likenübergetreten; dennmandürfte dann nur einmalihrer gottes dienstlichen Versammlung beiwohnen, um zu den Deutsch-Ka- thsliken zu gehören und sich seinen bisherigen Verbindlichkeiten zu entziehen. Das ist aber bedenklich, und ich muß daher im Interesse der protestantischen Kirchengemeinden wünschen, daß man den Uebertritt nicht auch noch durch dieses Mittel begün stige. Ich will Niemandem unreine Beweggründe zutrauen, aber es liegt nahe, daß, um sich der Verbindlichkeit zu Entrichtung von Parochialbeiträgm zu entziehen, ein solcher Uebertritt vorge nommen wird. Der Füll ist schon da gewesen, wo ganze Ge meinden erklärt haben, obgleich sie es spater zum Glück nicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder