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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ausgeführt haben, sie wollten zu der katholischen Kirche über treten, um diese Lasten nicht zu tragen/ Was das Interesse der katholischen Kirche anlangt, so kann das hier ganz unberührt bleiben, denn ich bin überzeugt, Seiten der katholischen Paro- chien wird man dieParochialbeiträge von den Ausgetretenen gar nicht fordern, wenigstens nach den Erklärungen, die wir ver nommen haben, ist dies mit Bestimmtheit anzunehmen. Am wenigsten wird man sie mit rechtlicher Strenge.eintreiben, und es werden also die Wünsche der Deutsch-Katholiken in dieser Beziehung von selbst befriedigt und berücksichtigt werden. 0. Gross: Ich habe in Beziehung auf die Aeuße- rungen des Herrn Vicepräsidenten zu bemerken, daß ich meine Erklärung, mit der zweiten Kammer zu stimmen, nur darauf gegründet habe, daß Seiten der katholisch-geistlichen Behör den die Deutsch-Katholiken nicht mehr als zu ihrer Kirche ge hörig angesehen werden, mithin von der katholischen Gemeinde und allen inBezug daraufihnen zustehenden Rechten völlig aus geschlossen worden sind, daß ich aber eine solche förmliche Aus schließung der etwa zu den Deutsch-Katholiken übertretenden Protestanten Seiten der protestantischen Kirche nicht erwarte, und folglich würde auch der angeführte Grund auf solche Ueber- getretene keine Anwendung finden. Was aber die von dem Herrn Vicepräsidenten ausgesprochene Hoffnung betrifft, daß die römisch-katholischen Behörden selbst nicht auf Eintreibung der Parochiallasten von den neu-katholischen Glaubensverwand ten bestehen werden, so muß ich darauf erwidern, daß die Ein ziehung dieser Beiträge den Obrigkeiten obliegt und diese nach den von ihnen einzufordernden Verzeichnissen der katholischen Einwohner selbst dieselben zu erheben haben. Die katholisch geistlichen Behörden selbst haben hierbei gar keine Mitwirkung. Bürgermeister H ü b l er: Ich bin bei Punkt V. schon um ' der Consequenz willen genöthigt, mit der Deputation zu stimmen, Es scheint mir nämlich, als stünden die beiden Punkte unter V. und °VI. in der innigsten Verbindung. Haben aber beide Kam mern bei Punkt VI. bereits darüber sich vereinigt, daß die bürger lichen und politischen Rechte, welche die Mitglieder der neu-ka tholischen Glaubensgenoffenschast bisher als Mitglieder einer anerkannten Kirchengesellschaft genossen haben, auch während des Interimistikums ihnen zugestanden bleiben sollen, und grün det sich dieser Beschluß, so weit er die erste Kammer betrifft, lediglich auf die Fiction, daß die Neu-Katholiken, so lange sie nicht eine andere vom Staate anerkannte Kirchengemeinde bil den, fortwährend als Mitglieder der katholischen Gemeinde an zusehen sind, so würde doch wahrlich die Kammer in einen großen Widerspruch mit sich selbst gerathen, wenn sie auf Grund jener Annahme die daran sich knüpfenden Vortheile und Begünstigun gen für die Neu-Katholiken beanspruchen, die daran sich knüpfen den Lasten aber ihnen abnehmen und den übrigen Mitgliedern der katholischen Kirche aufbürden wollte. Hier stehen sich Rechte und Pflichten gegenüber, und die Neu-Katholiken werden daher, so lange das Interimistikum dauert, zu den Parochiallasten der katholischen Kirche wie bisher beizutragen, sich nicht entbrechen können. Bürgermeister Wehner: Ich wollte für's erste nur bemer ken, daß ich diese Fiction nicht als richtig anerkennen kann, denn sie gründet sich nicht auf das richtige vernünftige Verhältniß, und auf alle solche Fiktionen kann ich überhaupt unmöglich großen Werth legen. Wenn aber von Folgen die Rede ist, die dieser Beschluß für die Zukunft haben soll, so muß ich auf etwas auf merksam machen, was der Herr Vicepräsident schon angedeutet hat. Derselbe meinte selbst, es würde bei dem Eintreiben dieser Lasten nicht so genau genommen werden, und ich weiß nicht, wie das gemeint sein soll; wahrscheinlich: man würde jedenfalls auf der einen Seite befehlen und auf der andern nicht gehorchen. Das würde allerdings sehr, sehr übel sein!! Eine Abgabe, die gegen alles Rechtsgefühl läuft, ist und bleibt die gedachte, das wird Jedermann anerkennen, und daß man eine solche Abgabe, wogegen sich alles Rechtsgefühl sträubt, nicht gern giebt und sich derselben bis auf den letzten Augenblick widersetzt, liegt fast in der Natur der Sache. Es ist daher vorauszusehen, daß in den Orten, in welchen sich Deutsch-Katholiken befinden, diese sich zwarin das Unvermeidliche am Ende werden fügen müssen, daß sie es aber beim Eintreibcn der Abgaben bis zur Execution werden kommen lassen. Ich begreife nicht, wie man daher im Stande sein wird, das Beschlossene zur Ausführung zu bringen, ohne in die unan genehmste Lage zu kommen. Auf dem Papiere nimmt sich eine solche Bestimmung noch passabel aus, aber bei der Ausführung werden wir gewiß bald sehen, daß es besser gethan gewesen wäre, man hätte eine Bestimmung der gedachten Art lieber wegge- lassen, anstatt Dinge zu beschließen, die kaum ausgeführt werden dürsten. Decan Dittrich: Obgleich ich in der jenseitigen Kammer von einem geehrten Sprecher sehr liebevoll als der ärgste Feind der neuen Dissidenten bezeichnet worden bin, sehe ich mich gleich wohl durch mein Rechtsgefühl genöthigt, in Beziehung auf die Parochiallasten dieselbe Erklärung heute abzugeben, die ich frü her schon abgegeben habe, und der zweiten Kammer beizutreten, welche verlangt, daß die neuen Dissidenten von den Beiträgen zu den persönlichen Parochiallasten freizusprechen sind. Ich will nicht weiter daraus eingehen, die bekannte Setio juris, worauf die Forderung der hohen Staatsregierung gestützt ist, zu be kämpfen. Das ganze Interimistikum in der Gestalt, die es durch die Kammerbeschlüffe erhalten hat, enthält eine lange Reihe von Inkonsequenzen; aber die meisten derselben stützen sich auf die 6ctic> juris, daß die ausgeschiedenen Dissidenten noch Mitglieder der katholischen Kirche seien.' Das Fundament die ser Annahme ist wahrscheinlich das Mandat von 1827, welches den Uebertritt von einer christlichen Confession zur andern ord net. Da jedoch dort von anerkannten und nicht von geduldeten Confessionen die Rede ist, so muß man bezweifeln, ob sich aus jenem Mandate eine Folgerung herleiten lasse, daß die Dissiden ten, weil sie zu keiner gesetzlich anerkannten Confession überge treten sind, noch als Mitglieder der katholischen oder auch der protestantischen Kirche betrachtet werden müssen. Sie sind viel mehr Mitglieder einer Partei, an welche man bei jenem Man date nicht gedachtlhat. Wäre man von dieser einfachen.Wahr-
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