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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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nöchigen Einleitungen zu treffen. Ich bitte den Herrn Präsi denten, den Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Carlowitz: Dieser Antrag, -er nur formel ler Natur ist, muß, was die Unterstützungsfrage anlangt, aller dings auch im jetzigen Stadium der Berathung noch zulässig erscheinen; ich werde ihn daher, weil er wohl noch als eben ver lesen der Kammer erinnerlich ist, soforthiermitzur Unterstützung bringen. — Wird hinreichend unterstützt. Bicepräsident v. Friesen: Ich kann mich für den Antrag nicht erklären, und zwar besonders aus formellen Gründen. Es weicht doch zu sehr von der Landtagspraxis und selbst von der Landtagsordnung ab, daß wir ein Gesetz, oder eine andere Vorlage der Staatsregierung nur theilweise in Wirksamkeit treten lassen, ehe wir es vollständig berathen haben. Es ist -och als Regel festzuhalten, daß das, was die hohe Staats regierung vorlegt, erst vollständig berathen sein muß, um ver fassungsmäßige G ülrigkeit zu erlangen. Mögen nun die ein zelnen Punkte, die noch zurückstehen, und über die ein Einver- ständniß zwischen beiden Kammern noch nicht obwaltet, wichtig oder nicht so wichtig sein, jedenfalls müssen sie erst durch Ueber- einstimmung gehoben werden und dürfen nicht getrennt wer den. Die Staatsregierung hat den Entwurf zum Interimisti kum vorgelegt, und ich glaube, daß dieser vollständig und durch und durch in beiden Kammern erst berathen werden muß, ehe man die einzelnen Punkte herausheben kann. Es kann auch in der That nicht mehr so lange dauern, bis beide Kammern darüber zum Einverständniß gelangen. Allerdings hat die erste Berathung 4—5 Monate gedauert, ehe in beiden Kam mern die Hauptberichte erstattet worden sind; aber was noch übrig ist, sollte sich wohl bald erledigen lassen. Auch die Deutsch-Katholiken dürften sich über diesen nothwendigen Aufenthalt wohl nicht beklagen können. Noch nie ist es wohl einer Kirche so leicht geworden, sich zu constituiren und zu ent stehen; denn während die evangelische Kirche eine lange Zeit und zahllose Opfer und Kämpfe hat bestehen müssen, um in rechtliche Gültigkeit zu treten, ist es den Deutsch-Katholiken in kaum einem Jahre gelungen, sich zu einer Kirche, wenigstens nach ihren Ansichten zu constituiren. Daher glaube ich, daß die Berathung ihren regelmäßigen Gang fortgehen müsse und nicht einzelne Punkte vor der Zeit herausgehoben werden dürfen. Präsident v. Carlowitz: Ohne mich in die Debatte zu mischen, kann ich doch nicht bergen, daß auch mirBedenken ge gen die Zweckmäßigkeit des Antrags beigehen. Ich erinnere daran, daß noch kein Einverständniß mit der andern Kammer erlangt worden ist darüber, ob es eines Gesetzes oder einer gesetzesgleichen Verordnung bedürfe, oder ob nicht vielmehr eine bloße Bekanntmachung der Regierung genüge, und doch muß die Staatsregierung, wenn sie die Grundsätze bekannt macht, vorher erst wissen, welcher Form sie sich dabei zu bedie nen habe. Wählt sie die Form des Gesetzes oder der Verord nung, so verstößt sie gegen die Ansicht der ersten Kammer; wählt sie rin bloßsd Publicandum, so hat sie die zweite Kam ¬ mer gegen sich; eS steht also dieserDifferenzpunkt dem Anträge jedenfalls entgegen. Bürgermeister Hübler: Auf die Aeußerung des Herrn Präsidenten muß ich bemerken, wie ich freilich voraussetze, daß mein Antrag, wenn er hier Genehmigung findet, sofort an die zweite Kammer gelangt, und daß man sich dann dort zu entschei den haben wird, ob man an der Idee eines Gesetzes festhalten, oder unter Annahme des Antrags sich der Ansicht der ersten Kam mer anschließen wolle. Was das aus der Unzertrennlichkeit sammtlicher die Angelegenheiten der Deutsch-Katholiken betref fenden Punkte des Berichts entlehnte Bedenken des Herrn Bice- präfidenten anlangt, so sollte ich meinen, jene drei Bestimmun gen, die ich als solche bezeichnete, über welche vollkommenes Ein verständniß zwischen Kammern und Regierung vorwaltet, seien von der Art, daß deren nunmehrige Einführung in das Leben der ferner» Berathung der übrigen noch unerledigten Fragen durchaus nicht vorgreife, eben weil sie in keinem an sich nothwen digen Zusammenhangs mit einander stehen. Ja es läßt sich der Fall denken, daß über mehrere jener noch offenen Differenzpunkte eine Vereinigung gar nicht zu Stande kommt, und dennoch würde es in diesem Falle ganz unbedenklich sein und kein Hin- derniß abgeben, die vereinbarten in's Leben treten zu lassen, na mentlich den, welcher die Ueberlassung evangelischer Kirchen zu Ausübung des deutsch-katholischen Gottesdienstes betrifft. Wie die bezügliche Ermächtigung der Staatsregierung zu den so dringenden, als gerechten Wünschen der Neu-Katholiken gehört, so scheint mir auch das allgemeine Interesse zu gebieten, daß man nicht ohne Noch zögere, das zu gewähren, was man zu ge wahren beschlossen. Präsident v. Carlowitz: Wenn dieser Antrag angenom men werden sollte, so muß er allerdings an die zweite Kammer gelangen und diese wird darüber zu berathen haben; allein das wird nur nach Bestimmung der Landtagsordnung erfolgen kön nen auf Grund eines Gutachtens der Vereinigungsdeputation; denn es ist Vorschrift, daß, wenn jetzt diese Angelegenheit an die andere Kammer zurückgelangt, die zweite Kammer auf die Vcr- einigungsdeputatian antragen muß, nicht aber erst vor der Ver- einigungsdeputation die hier gefaßten Beschlüsse nochmals be- rathrn darf. Ich sehe also beim Antrags keinen wesentlichen Nutzen; denn wenn die Vereinigungsdeputation über den Hüb- ler'schen Antrag verhandelt, so wird sie auch über die Differenz punkte zugleich verhandeln. Zeitersparniß ist also davon nicht zu erwarten. Staatsminister v. Wietersheim: Was das Materielle des Antrags betrifft, so hat die Regierung, gezeigt, daß ihr an Beschleunigung der Sache gelegen ist, um welche sie auch gebe ten hat, als sie gleich am ersten Lage der Standeversammlung die Vorlage brachte. Was das Formelle betrifft, so sind mir die vom Herrn Präsidenten angeregten Bedenken auch beigegangen, in so fern nämlich die Regierung diesem Anträge jedenfalls nur in so weit entsprechen könnte, als die jenseitige Kammer von der Form eines Gesetzes oder einer dem analogen Verordnung abzu sehen geneigt ist.
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