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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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sich nach den angestellten Erörterungen ergiebt, daß der betref fende Geistliche die Taufe selbst wirklich im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, also — christlich — vollzogen hat, und sich nur hinsichtlich der Glaubensfragen —. wobei er jedoch Jesum Christum ebenfalls ausdrück lich erwähnte — eines — nimmt man es streng — litur gischen Fehlgriffes schuldig gemacht hat, worüber mir aber als Laien ein Urtheil nicht zusteht, ich dies vielmehr allein der Be hörde überlassen muß, die ihm deshalb eine Mißbilligung und gemessene Anweisung für die Zukunft eröffnet hat. — Gern bin ich jetzt bereit — denn ich wollte ja nur die be treffende Kaufhandlung als eine unchristliche rügen, in dieser Hauptsache ist aber hiernach der betreffende Geistliche, und in meinen Augen vollständig gerechtfertigt — es auszusprrchen, daß sich gewiß Niemand mehr über dies so erfreuliche und für den betreffenden würdigen geistlichen Herrn ehrenhafte Resultat freuen kann, als ich selbst! — Sehr gern würde ich bereit sein, dies dem betreffenden Geistlichen selbst zu schreiben und dem selbst eine Bitte um Entschuldigung beizufügen, und auch dies — wie meine frühere offene Erklärung — für meine Pflicht halten, wenn ich nicht vollkommen auf der andern Seite davon über zeugt wäre, daß gerade ich jenem Geistlichen den erwünschte sten Dienst dadurch erwiesen habe; denn während er bisher so fälschlich verkannt dastand, und dennoch gleichwohl nicht leicht ein Mittel hatte, sich dem größern Publicum gegenüber zu rechtfertigen, steht er jetzt, nach meiner Ansicht wenigstens, vollständig, und als frommer, ehrenwerther, wohlmeinender christlicher Geistlicher gerechtfertigt da. Ich erkenne darin auf's neue — und werde dadurch in meiner frühern Ansicht bestärkt — obschon ich es anfangs fast bereute, daß ich in der Hitze der Debatte mit der Sprache herausgegangen war, da, wenn die Sache so gewesen wäre, wie sie mir Erzählt worden war, die Taufe wohl als nicht vollzogen hätte angesehen wer den müssen und der Geistliche wohl schwerlich in seinem Amte hätte bleiben können — daß mein Lieblingsweg, der gerade, offene, ehrliche Weg immer der beste ist, weil er zum Licht, zur Aufklärung, zur Wahrheit, also, wie auch hier, zum Guten führt. Bürgermeister Wehner: Ich habe mich sehr gefreut über die ehrenhafte Erklärung des Herrn v. Posern, und um so mehr, da ich gleich im voraus geglaubt habe, daß dem Manne, der hier beschuldigt wurde, Unrecht geschehen sei. Wir wollen uns aber in Zukunft die Nutzanwendung machen, daß wir nicht Alles glauben, was beraisonnirt und beklatscht wird. Präsident v. Carlowitz: Wir werden nun zur Tages ordnung übergehen können, zum Vortrage des Berichts der zweiten Deputation über das Decret, das Zwickauer Kran kenstift betreffend. Der Herr Bürgermeister Bernhardt ist Referent. Das Allerhöchste Decret lautet, wie folgt: Se. Königliche Majestät hatten durch das Decret l. 60. vom 19. December 1839 den getreuen Standen die Absicht zu erkennen gegeben, unter Benutzung zu diesem Zwecke dargebote ner ansehnlicher Schenkungen und gesammelter milder Beiträge ein Krankenstift für den Zwickauer Kreisdirectionsbezirk errich ten und, außer einem aus Staatscassen zu bewilligenden Zu schüsse zu dessen Unterhaltung, aus dem nach Veräußerung des sogenannten erzgebirgischenActienmagazingetreides gebildeten, von dem Bestände der Hauptstaatscasse gesonderten Deposit» eine Summe von 16,000Thlr. zur ersten Herstellung ent ¬ nehmen zu lassen. Nach hierauf in der ständischen Schrift vom 19. Juni 1840 erfolgter beifälliger Erklärung ist der deshalb erforderliche Bau in Angriff genommen worden, und zwar bereits im Herbste des Jahres 1843 wenigstens so weit gediehen, daß das Krankenstist eine Anzahl bei einem Unglücksfalle in dortiger Gegend gefähr lich verletzter Personen zur Pflege und Heilung aufnehmen und somit seine wohlthätige Wirksamkeit beginnen konnte. Seitdem ist mit Aufnahme von Kranken aus allen Theilen des Kreisdirectionsbezirks in von Zeit zu Zeit vermehrter Anzahl und mit den dringendsten Einrichtungen dergestalt fortgefahren worden, daß gegenwärtig die Besetzung der stistungsmäßigen Zahl von 45 Krankenbetten ermöglicht ist. Es haben sich jedoch die vorhandenen Mittel zur wirklichen Vollendung des Ganzen nicht hinreichend gezeigt, so daß damit der Ausbau der Gebäude, die Herstellungen der Umgebungen derselben und die innere Ein richtung nicht vollständig, und wie es eine solcheAnstalt erheischt, haben bewirkt werden können. Es sind nämlich außer den bereits beschafften dringendsten Erfordernissen, ohne welche das Insti tut nicht einmal hätte in provisorischeWirksamkeittreten können, auch jetzt noch mehrere Bedürfnisse zu bestreiten, um der Anstalt den hem neuerlichen Stande der Wissenschaft und dem Muster ähnlicher Institute des In- und Auslandes wenigstens im We sentlichsten entsprechenden Grad von Zweckmäßigkeit zu geben. Zu Deckung des diesfallsigen Bedarfs über die hierzu dis ponibel gewesenen Mitte' erscheint die anderweit« Entnahme eines Zuschusses von 12,000 Thlr. aus dem oben gedach ¬ ten Fonds, welcher in Folge einiger späterer Eingänge bei selbi gem, so wie durch angesammelte Zinsen dermalen bis zu einer Höhe von 12,620 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. angewachsen ist, aus den selben Gründen, welche für die frühere Verwendung von 16,000 Thlr. geltend gemacht wurden, eben so geeignet, als dem Ursprünge und der Bestimmung jenes Depositums ent sprechend. Se. Königliche Majestät sehen daher der beifälligen Erklärung der getreuen Stände in Huld und Gnade entgegen, womit Sie denselben jederzeit wohldeigethan verbleiben. Dresden, den 10. November 1845. Friedrich August. (IL) Johann Paul von Falkenstem. Der Bericht lautet: Die zweite Deputation der ersten Kammer, indem sie sich zufolge des ihr von der Kammer in der Sitzung vom 9. jetzigen Monats ertheilten Auftrags derBerichterstattung über das zuerst an die zweite Kammer gelangte Allerhöchste Decret vom 10. November vorigen Jahres, das Krankenstift zu Zwickau betreffend, unterzieht, glaubt, daß sie, um Wiederholungen zu vermeiden, von einer bereits in dem Berichte der zweiten Deputation der 1*
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