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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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gebirgischen Kreises verwendet werden sollten, die Bemerkung erlauben, daß nach dem Berichte der Deputation der zweiten Kammer zwar 30,000 Lhlr. aus dem Steuerärar allerdings zur Unterstützung der für den voigtländischen und erzgebirgischen Kreis begründeten Getreidemagazinanstatt bewilligt wurden, daß aber die Stände sich dabei Vorbehalten haben, daß der zur Rückzahlung gelangende Vorschuß zu ihrer weitern Disposition verwahrlich niedergelegt werden sollte, wobei von einer aus schließlichen Verwendung der zurückgezahtten Summe zum Besten des voigtländischen und erzgebirgischen Kreises durchaus nicht die Rede ist. Prinz Johann: Ich würde mich auch gegen den Antrag der zweiten Kammer erklärt haben, wenn es sich um einen Fonds handelte, der dem ganzen Staate angehörte, denn ich bin auch kein Freund von dem Mäkeln darüber, ob das nicht einzelnen Provinzen zu Gute komme. Es handelt sich aber von einem Fonds, der einer bestimmten Provinz gehört, und da ist zu be rücksichtigen, daß alle Kheile dieser Provinz nicht unbetheiligt bleiben. Für das Voigtland ist viel geschehen dadurch, daß zwei Drittheil jenes Fonds auf dasselbe verwendet worden sind. Daher werde ich dem Anträge der zweiten Kammer beitreten. Bürgermeister Hübler: Ich mache noch darauf aufmerk sam, daß die Entstehung des fraglichen Fonds Seite 168 des jenseitigen Deputationsberichts umständlich erörtert und seine Qualität als Ergenthum der vier erblandischen Kreise nachge wiesen worden ist. Es war dies der Grund, aus welchem die Deputation Anstand nahm, in ihrem Berichte auf jenes Ge schichtliche zurückzukommen. Daß aber die Entstehung des Fonds irgend ein Bedenken gegen den Antrag der zweiten Kammer nicht abgeben kann, das liegt wohl klar zu Lage. Staatsmimster v. Falk en stein: Ich erlaube mir, ein paar Worte zu dem, was der Herr Bürgermeister von Chemnitz in Beziehung auf die auffällige Ueberschreitung bemerkte, hin zuzufügen. Es ist auch dem Ministerium nicht erfreulich ge wesen, daß eine solche bedeutendeUeberschreitung derursprüng- lichen Anschläge stattgefunden hat. Ich habe bereits Gelegen heit genommen, in der zweiten Kammer es auszusprechen, und die Gründe näher darzulegen, durch die dieser Unterschied zwi schen dem ersten Anschläge, wenn auch nicht gerechtfertigt, doch wenigstens zur Genüge entschuldigt werden wird. Was aber auch mir die Hauptsache zu sein scheint, ist der Umstand, daß es bei allen dergleichen Bauten weniger darauf ankommt, ob der Anschlag überschritten ist, als vielmehr darauf, ob die Summe, die auf das Gebäude verwendet worden, der Zweck mäßigkeit desselben entspricht. Nach dem, was von einem ge- «hrtenRedner erwähnt worden ist, kann man dies nur bejahen, und bei den vielfachen Schwierigkeiten, die die äußere, wie innere Einrichtung eines Krankenhauses mit sich bringt, war es wohl natürlich, daß zuerst nicht mit solcher Sicherheit über sehen werden konnte, wie viel erforderlich sei, um eine solche Einrichtung möglich zu machen. Was die ferner» Bemerkun gen betrifft, so habe ich nur hinzuzufügen, daß das Voigtland bereits mit inbegriffen ist, daß der Kreisdirectionsbezirk zu Zwickau mithin vollständig Theil nimmt an den Segnungen, die das Krankenhaus zu Zwickau hoffentlich bringen wird. Außerdem ist aber, wie auch angedeutet worden ist, zu bemer ken, daß in der neuern Zeit auch aus den andern Theilen deS Landes Kranke Aufnahme dort gefunden haben, so weit dies der Stiftung nach zulässig, und daß, seitdem das Krankenstift in Zwickau besteht, andere Krankenanstalten, namentlich die Hu bertusburger, nicht mehr so überfüllt sind, als früher. Wenn endlich bemerkt worden ist, man könne dem Wunsche nicht bei treten, daß das, was noch an Fonds übrig sei, künftighin für den Dresdner und Leipziger Kreisdirectionsbezirk verwendet werden möchte, so kann ich nur dem, was von Sr. König!. Hoheit geäußert worden ist, beitreten und glaube in der Thal, daß die ganze Angelegenheit so beschaffen ist, daß eine so ge naue Theilung des Fonds kaum möglich ist, daß man sagen könne, es werde so viel auf den und den Bezirk fallen, sondern es kommt darauf an, d«ß, wo es nöthig ist, geholfen werde. Referent Bürgermeister Bernhardt: Nunmehr bleibt mir freilich nichts übrig, was ich den gegen das Deputations gutachten gemachten Ausstellungen entgegenzusetzen hätte, da das bereits von anderer Seite her geschehen ist. Ich will aber nicht verschweigen, daß, wie wohl allen Anwesenden bekannt sein wird, die Bauanschläge zum Theil selbst bei Privatbauten nicht als zuverlässig sich erweisen, und daß bei Staatsbauten die Schwierigkeit, richtige und zuverlässige Anschläge zu fertigen, wohl noch größer sein mag. Ich will auch nur erwähnen, daß die Beispiele von Bauanschlägen, die bei Bauten von Corpora- tionen, wie bei Staatsbauten, weit über 50 Procent überschritten worden sind, nicht selten sind, ich gebe aber auch zu, daß dieser Umstand bei der hier in Frage gestellten Ueberschreitung nicht zur Entschuldigung dienen kann und nicht dazu gereichen soll. Wenn von Verzierung des Gebäudes gesprochen worden ist und von Eleganz, so kann man das wohl nicht als übermäßigen Luxus betrachten, wie in der zweiten Kammer, als dort der Ge genstand zur Sprache gebracht wurde, geschah. Die gemachte Ausstellung hat sich auf die Fa?ade des Gebäudes beschränkt, und man sollte glauben, daß dagegen nichts einzuwenden wäre. Ist es doch eine Art von Pietät gegen die Stifter dieser Anstatt, die durch ihre ansehnlichen Beiträge dieselbe hervorgerufen ha ben. Und in so fern glaube ich, daß jeder Tadel verschwinde, um so mehr, da, wenn einmal ein solches Gebäude hergestellt wird, auch darauf zu sehen ist, daß es durch äußeres Ansehen zur Zierde gereiche und anständig gebaut werde, und da der Auf wand deshalb nicht viel größer geworden ist. In Ansehung des Fonds hat es allerdings seine Richtigkeit, daß die ursprüngliche Getrridemagazinactienanstatt zunächst nur für den voigtländi schen und erzgebirgischen Kreis bestimmt war, daß in den Jahren 1821 und 1824 aus Staatsmitteln, aus dem Steuerärare, 30,000 Lhlr. dazu bewilligt worden sind, und daß später, als die Anstatt wiederum aufgelöst, und, nachdem ihr Zweck er reicht wordm war,die 30,000 Lhlr. als Außenstände der Staats rasse bei derAuseinandersetzung mit der Oberlausitz den vier Krei sen der Erblande überlassen worden sind. Späterhin sind sie
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