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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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nähme auf das Ausland noch auf die Verfassungsurkunde bedarf, weil der Erlaß einer Adresse, als Antwort auf die Thronrede, sei er ein gemeinschaftlicher oder ein einseitiger, als Sache der reinen Willkür und Ausfluß der natürlichen Freiheit, in der Verfassungsurkunde, die darüber vollständig schweigt, seine Begründung gar nicht zu suchen braucht. Wenn ich mich daher zu der Abstimmung des Bürgermeisters Wehner bekenne, so geschieht es in der That nur aus dem Grunde, weil ich nach der ruhigsten Prüfung der Gründe, welche für und wider die Statthaftigkeit einseitigen Adreß- erlaffes mit großem Scharfsinn ausgetauscht worden, zu der Uebcrzeugung gelangt bin, daß die Frage selbst für den Augen blick noch immer als eine zweifelhafte zu betrachten ist; ist sie aber das, dann muß man im Interesse der Sache dringend wünschen, daß die so schroff sich gegenüberstehenden Meinungen durch den Staatsgerichtshof zur endlichen Entscheidung ge bracht werden. Nach einer frühem wiederholten Erklärung der Zerren Staatsminister in jenseitiger Kammer darf ich glauben, daß der Regierung selbst daran liegen müsse, auf diese Weise die Sache definitiv entschieden zu sehen, und daß sie ihrerseits zu einer solchen Entscheidung gern die Hand bieten werde. Gelingt uns das nicht, meine Herren, so sehe ich voraus, daß dann auf jedem künftigen Landtage diese Principfrage erneut und die alte, Zeit und Kraft vergeblich zersplitternde Discussion immer wiedcrkehren wird. Diese un erfreuliche Wiederkehr möchte ich um jeden Preis abgeschnitten wissen und das ist der Grund, der mich bestimmt, trotz des Gewichtes ihrer Argumente gegen die Vorschläge der Depu tation zu stimmen. v. Schönberg-Bibran: Es giebt politischc Fragen, die sich nur langsam auch bei uns entwickeln. Eine solche ist unstreitig die Adreßftage. Seit 1839 stets wiederkchrend, scheint jetzt der Augenblick gekommen zu sein, wo dieselbe auf verfassungsmäßigem Wege zur Erledigung gebracht werden könnte. Die Deputation schlägt aber der Kammer vor, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes im Verein mit der zwei ten Kammer nicht zu beantragen, und sollte die hohe Kammer diesem Anträge beistimmcn, so würde sich die Frage auf dem nämlichen Standpunkte wieder befinden, wie 1839. Mir scheint nun, als legte man der Frage, ob eine Kammer das Recht habe, einseitig eine Adresse zu erlassen, wahrlich eine zu große Wichtigkeit bei, und zwar deshalb, weil in Sachsen, das Wohl und Wehe unsers Vaterlandes von der Erlassung einer Adresse niemals abhängig sein kann. Ich glaube dem nach, da es nicht anders sein kann, diese Frage wird jetzt einschlummern. Sie dürfte allerdings in critischen Mo menten aus dem Schlummer hervortreten, dann aber wird sie sich auch ihr Recht verschaffen. Präsident v. Carlo witz: Ich schlage vor, daß der Herr Referent in seinem Vortrage fortfahre, und zwar deshalb, weil, wie ich vorausgesehen habe, die beiden Punkte des De- putationsberichts bei der Bcrathung sich schwer trennen lassen. Die Erfahrung hat dies auch schon bestätigt. I. 61. Referent Vicepräsident v. Fricsen: Der Bericht fährt fort: Was nun aber sä ö. den weitern Beschluß auf den Antrag der zweiten Kammer betrifft, so hätte die Deputation dringend gewünscht, ein Mittel zu finden, um diesen stets wiederkehrenden Streitpunkt ein für allemal zu beseitigen, der gleich zu Anfang jedes Landtags mannichfache Mißstimmung hervorzurufen geeignet ist, und würde in diesem Bezüge gern auch zu Provocation einer Entscheidung Seiten des Staatsgerichtshofs die Hand geboten haben. Gleichwohl scheint ihr solches unter den jetzigen Wer- hältnissen, und wenn die geehrte Kammer dem Gutachten der Deputation acl beitritt, nicht thunlich. Daß von keiner Kammer einseitig auf Entscheidung des Staatsgerichtshofs provocirt werden könnte, ist unzwei felhaft und auch in jenseitiger Kammer von achtbaren Stim men anerkannt worden. Es müßte also, sollte eine solche Entscheidung ständischerseits veranlaßt werden, die erste Kam mer dem Entschlüsse der zweiten Kammer beitreten. Theilt jedoch die Kammer die Ueberzeugung der unter zeichneten Deputation, so würde ein solcher Beitritt nicht nur eine Jnconsequcnz in sich schließen, zu deren Begehung man ihr unmöglich rächen kann, sondern auch übcrdcm schon dar um nicht statthaft erscheinen, weil die Kammer nicht berech tigt sein kann, die Staarsregierung zu nöthigcn, sich einer richterlichen Entscheidung über einen Punkt zu unterwerfen, in welchem sie mit derselben einverstanden ist. Von einer compromissarischcn Übertragung der Ent scheidung an den Staatsgerichtshvf kann aber — abgesehen von den dagegen zu erregenden verfassungsmäßigen Beden ken — schon deshalb die Rede nicht sein, weil die König lichen Commissaricn keine Hoffnung geben, daß auf ein sol ches Compromiß Seiten der Staatsregierung cingegangen werden dürfte- Auch ist zu erwägen, daß bei jeder nach der einseitigen Ansicht der jenseitigen "Kammer einzuleitend en Procedur von dem Staatsgerichtshofc die erste Kammer leicht in den Fall kommen könnte, Deductionen unter ihrem Namen mit her ausgeben zu müssen, die mit ihrer Ueberzeugung in Wider spruch ständen, und aus denen man in Bezug auf die da bei zur Sprache kommenden wichtigen konstitutionellen Prin- cipien bedenkliche Folgen ziehen könnte. Die Deputation sieht sich daher genöthigt, der geehrten Kammer anzurathen: dem Beschluß der zweiten Kammer ihren Beitritt zu versagen und derselben davon mittelst Proto- collextract Nachricht zu geben. Präsident v. Carlo witz: Herr Bürgermeister Starke hat um das Wort gebeten. Bürgermeister Starke: Meine individuelle Uebcrzeu gung nöthigt mich ebenfalls, der Ansicht des Herrn Bürger meisters Wehner beizutreten. Ich halte mich zwar überzeugt, daß unsere Deputation in dem S. 109 gethanenen Vorschläge nicht eine wirkliche Entscheidung ertheilen, nicht eine Art Rich teramt über die jenseitige Kammer sich vindiciren, sondern darin nur eine Antwort auf die angeregte Principfrage habe geben
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