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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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glaube aber, daß die Wege dieselben sind; in so fern aber der Protest Stempel mit sich führt, so scheint allerdings hierin eine Kostenersparniß zu liegen, und da die Staatsregierung auf diesen Stempel selbst keinen Werth legt, so bin ich der Mei» nung, es könnte die Ständeversammlung sich beruhigen und die Fassung des §. 48 nach dem Entwürfe annehmen. Referent Domherr V. Günther: Ich will nur erwidern, daß es wenigstens eine zweifelhafte Frage ist, ob die Registra tur des Notars nicht auch Stempel haben müsse. Bürgermeister Wehner: Mir scheint allerdings dieser Paragraph mit dem von uns angenommenen §. 45 nicht im Widerspruche zu stehen. Uebrigens sollte ich meinen, daß das, was der Herr Regierungscommissar angeführt hat, allerdings aller Beachtung Werth ist. Ich lege besonders darauf einen großen Werth, daß in der zweiten Kammer diejenigen, welche von der Sache am meisten Äenntniß haben, mit dem Paragra phen einverstanden sind; denn die Gesetze, welche denen gefallen, für welche sie hauptsächlich gemacht werden, sind die zweckmä ßigsten und allerbesten, und da man in der zweiten Kammer sich damit einverstanden erklärt hat, so glaube ich doch, daß man für §. 48 des Entwurfs sich aussprechen könne, und ich trete dem um so mehr bei, da allerdings ein Unterschied in Be zug auf die Kosten ist; denn der Stempel ist dann, glaube ich, nicht nöthig, wenn der Notar blos eine Bemerkung auf den Wechsel macht, und er ist nur nöthig, wenn ein Protest erhoben wird. Ich würde mich daher für die Ansicht des Herrn Com- missars aussprechen. v. Criegern: Bei diesem Punkte schließe ich mich dem Deputationsgutachten an. Es scheint mir das einzig wichtige Moment darin zu liegen, ob durch §. 48 des Entwurfs eine einigermaaßen erhebliche Kostenersparniß bewirkt werden könnte. Ich muß das aber sehr in Zweifel ziehen. Zuerst bin ich über zeugt, daß nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung die Registratur ebenfalls dem Stempel unterworfen sein würde, wenn auch nur nach Höhe von 2^ Neugroschen, weil, soviel mir bekannt ist, die Regel feststeht, daß zu jeder Schrift, die zur öffentlichen Production bestimmt, wo nicht eine Ausnahme im Gesetz festgestellt worden ist, der geringste Stempelsatz ver wendet werden muß. Anlangend die zweite Frage, ob der Notar weniger zu liquidiren hätte, als beim förmlichen Pro test, so würde dies davon abhängen, was für ein Ansatz in der Sporteltaxe für diesen Act festgesetzt würde, was noch geschehen müßte. Da aber sowohl bei der Protestaufnahme, als auch Lei dem neu einzuführenden Sichtbekenntnisse die hauptsäch liche Mühwaltung des Notars darin besteht, daß er sich an Ort und Stelle begeben muß, so würde der Sportelansatz wenigstens nicht viel geringer ausfallen können, wenn er nicht ganz gleich bliebe. Ich werde daher für das Deputationsgutachten stim men, weil ich das Verfahren einfacher finde. Bürgermeister Wehnerr Zu Schriften, welche an Behör den gegeben werden, muß allerdings Stempelpapier verwendet werden. Zu Bemerkungen aber, habe ich nicht gefunden, daß Stempelpapiergenommen werden muß, und wenn eine Stempel abgabe nicht ausdrücklich bestimmt ist, glaube ich nicht, daß Stempelpapier zu nehmen sein dürste. Referent Domherr v. Günther: Im Gegentheil möchte ich sagen, daß Stempelpapier genommen werden muß; denn eS ist doch auf alle Fälle ein notarielles Zeugniß. v. Criegern: Zur Widerlegung des Herrn Bürgermei sters Wehner erlaube ich mir zu bemerken, daß diese Schriften zur Production bestimmt sind; in so fern glaube ich, daß nach der Stempelgesetzgebung allerdings dergeringsteStempelansatz dazu genommen werden muß. Bürgermeister Hübler: Es ist hier doch offenbar von einem notariellen Zeugniß die Rede; alle solche Zeugnisse aber sind dem Stempel unterworfen. Meiner Meinung nach kann es daher nicht zweifelhaft sein, daß in dem fraglichen Falle Stem pel genommen werden muß. Königl. Commissar v. Einert: Ob Stempel genommen werden müsse oder nicht, das könnte nebenher in der Kammer beschlossen werden. Auf alle Fälle unterliegt eine solche Regi stratur in Leipzig nicht dem Stadtstcmpel, denn dieser ist blos auf Proteste berechnet; wo aber kein Protest da ist, da wird der theure Stadtstempel nicht genommen. Aber allerdings kann der Notarius, wo er keine vollständige Urkunde ausführt, nicht das liquidiren, was für einen vollständigen Protest gegeben wird. Was der Notar sich für den Protest bezahlen lassen muß, darüber haben wir schon unsere Sätze; wo aber solche Registraturen vor kommen, da würden sich die Kosten nicht über 8 Groschen er-- strecken. Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Ich werde mir doch noch den Antrag erlauben, daß, wenn der Gesetzentwurf an genommen werden sollte, dann ein Antrag in die Schrift gebracht würde, daß für eine solche Verrichtung oder Ausfertigung des Notars kein Stempelpapier verwendet würde; dann scheint mir auf alle Fälle der Gesetzentwurf den Vorzug zu verdienen,? und ich bemerke nur noch, daß ich nicht glauben kann, es würde eine Aenderung des ß. 48 nothwendig werden. Denn wenn derselbe anführt: „Weigert sich der Bezogene abermals" rc., so wird es immer eine Weigerung sein, wenn er die Sache nicht bekennt, ob er gleich dazu nicht verbunden ist. Präsident v. Carlowitz: Es ist dies ein Antrag, auf wel chen ich vorläufig die Unterstützungsfrage richten muß, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützen will? — Geschiehthinreichend. Bürgermeister Wehner: Der Antrag würde also wahr scheinlich hinter die Worte: „der Sicht" kommen. Präsident v. Carlowitz: Es ist dies ein Antrag in die Schrift; er kann aber nur zur Abstimmung gelangen, wenn das Deputationsgutachten, auf welches ich Aie erste Frage stellen
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