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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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auf keine Weife beantragt hat, — sie hat nur erwähnt, daß er in mancher Rücksicht der zweckmäßigste wäre — gar nicht die Rede sein kann, weil cs ganz unmöglich ist, diesen Bau mit 350,000 Thlr. auszuführen. Referent Abg. v. Thiel au.Ich will mir nur eine Ent gegnung auf das erlauben, was von dem Herrn Staatsminister bemerkt wurde. Wenn derselbe anführt, daß die Passage zwi schen der Hauptwache und dem Königlichen Schlosse eben so eng sei, so gebe ich das gern zu. Aber man werfe einen Blick auf die Hauptwache, und man wird sich wohl überzeugen, wenn man eine Vergleichung anstellt zwischen der Hauptwache und einem Colosse von 176 Ellen Lange und 42 Ellen Tiefe mit der ver- hältnißmäßigen Höhe, daß ein kleiner Unterschied auch in archi tektonischer Hinsicht zwischen der Wirkung dieses Gebäudes und der Hauptwache bestehen dürfte. Ich muß gestehen, daß mir das vorkommt, als wenn man einen Ameisenhaufen mit einem Kirchthurme vergleicht. Ich habe übrigens dis Stellung der Hauptwache niemals schön gefunden. Diese Verengung der Passage mag der Hauptwache nichts schaden, und scheint das auch ganz gleichgültig, ob diese voll Staub wird oder nicht, ich habe aber gesehen, daß durch die Versammlung des Volks, das sich dort einfindet, wenn die Militairmusik dort spielt, die ganze Passage dergestalt ungefüllt ist, daß man nur mit Gefahr für die Fußgänger zu Wagen dieselbe passiren kann. Ich halte dafür, daß zur Grundbedingung der architektonischen Wirkung eines großen öffentlichen Gebäudes ein großer freier Platz gehöre, und daß man dasselbe sofort der Front nach müsse übersehen können, wenn man auf den Platz tritt. Abg. a. d. Winckel: Auch ich, meine Herren, gehöre zu denjenigen, die die vorliegende Bewilligung nicht gerade mit vieler Freude empfangen haben. Ich gestehe, daß ich lange auch bedenklich gewesen bin, ob wir es vor unfern Committenten ver antworten können, bei den vielen Bewilligungen, die wir schon haben machen müssen, auch noch diese sehr bedeutende zu machen. Für ein Uebel muß ich es allerdings erklären; indessen habe ich mich doch überzeugt, daß es ein nothwendrges Uebel ist, und ich werde daher mich in diese Nothwendigkeit fügend für die Bewilligung des Postulats stimmen. Zwar gestehe ich, daß ich nicht zu beurtheilen im Stande bin, ob wirklich die Nothwendig- keit vorhanden ist. Ich bin nicht Kunstkenner, habe auch bis Dato mich durch eigene Anschauung nicht zu überzeugen ver mocht, ob wirklich die Gemälde gelitten haben und zu Grunde gehen. Allein ich gebe mein Urtheil sehr gern gefangen und überlasse es denen, die Kunstkenner sind, und setze voraus, daß eben sie die Nothwendigkeit dargethan haben. , Wenn aber, wie es der Fall sein soll, diese Kunstschatze in dem jetzigen Gebäude wirklich so viel leiden, dann kann die Restauration desselben zu nichts helfen, sondern es ist ein neues Gebäude nothwendig. In dessen ein Bedenken habe ich allerdings dabei, das ist das, wir müssen im voraus darauf gefaßt sein, daß es mit dieser Bewilli gung eben so sein wird, wie es zeither mit allen Baubewilligun gen gewesen ist; sie wird auch nicht ausreichen und es wird nach geschossen werden müssen. Alsdann kommen wir in dieselbe Lage, in der wir gestern waren und schon öfter gewesen find- Die Noth ist vorhanden, das Gebäude steht einmal da, es muß vollendet werden und der Nachschuß wird schon kommen, und ich kann nur hoffen und wünschen, daß der Nachschuß nicht so sehr bedeutend fein möge. Auf einen Punkt komme ich aber auch noch, und das ist der, daß auch ich wünsche, wenn es einmal richtig ist, was ich voraussetze, daß dieser Kunstschatz leidet, daß er je eher je lieber dem Verderben entrissen werde, und es ist gleich, ob die Bewilligung -jetzt oder später geschieht. Also wünsche ich sogleich zu bewilligen, damit das Gebäude so bald wie möglich in Angriff genommen werde. Aber der Ansicht muß ich bcistim- men, für den Platz der Stallwiese könnte ich mich auch unter kei ner Bedingung erklären, theils wegen des sehr bedeutend ver mehrten Kostenaufwands, der mir nicht gleichgültig ist, theils weil es gegen meine Überzeugung ist, daß der Platz passend sei, wovon ich nie zurückkommcn werde, denn ich halte ihn durchaus für nachtheilig und unpassend für diesen Zweck. Uebrigens aber wiederhole ich es nochmals, ich weiche de<Nothwcndigkcit und werde für die Bewilligung stimmen. Staatsminister v. Zeschau: Bei dem vorliegenden Baue ist jedenfalls dieFrage, welcher der geeignetste Platz ist, die wich tigste; denn es handelt sich eben davon, durch die Wahl eines zweckmäßigen Platzes die Uebelstände, so weit es überhaupt in einer Stadt möglich ist, thunlichst zu beseitigen, die bei dem jetzi gen Galerielocale bemerkbar geworden sind. Es ist ganz natür lich, daß sich daher auch über die Frage wegen des Platzes ver schiedene Ansichten kundgegeben haben. Aber auch bei den Er wägungen der Regierung war das drr Fall. Unter den 8 oder 9 Platzen, die in Frage gekommen sind, gelangte man endlich zu dem Resultate, daß man unter Verfassung der Idee, auf der Stallwicse zu bauen, die anfänglich viel Anhänger hatte, auf den Platz hingeführt worden ist, für welchen im Decrete die Ansicht ausgesprochen ist. Die geehrte Kammer hat Bedenken gegen diesen Platz hervorgehoben und einen andern in dessen Nahe als vorzüglicher bezeichnet. Was ist wohl natürlicher, und wozu bedarf es dazu wohl erst einer besonder« Versicherung, als daß das Ministerium die von der Deputation ausgestellten, auch von mehrer» Mitgliedern in der Kammer getheilten Bedenken er wägen wird, so daß wir also, um es mit wenigen Worten zusam menzufassen, bei der Wahl des Platzes eigentlich jetzt auf zwei zurückgeführt sind, auf den Platz, welcher im Decrete als der zweckmäßigere bezeichnet ist, und auf diesen, welchen die geehrte Deputation und mehrere Mitglieder in der Kammer vorziehen. Diese Erwägung wirb jedenfalls sorgfältig ««gestellt und nach gründlicher Prüfung die Wahl getroffen werden. Abg. Klinger: Meine Absicht, hochgeehrte Herren, war, mich in demselben Sinne auszusprechcn, in welchem es von dem Herrn Srcretair Lzfchucke bereits geschehen ist. Ich stimme für die Deputation, aber auch gegen die Deputation. Für die De putation stimme ich in so fern, als sie anempsohleu hat, die Summe von 200,000 Thalern zu bewilligen; aber gegen die Deputation, wenn sie noch einen Zusatz anrathet, des Inhalts: „dem betreffenden Ministerium zur ausdrücklichen Pflicht zu
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