Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg.Heyn: Die so eben aus der Registrande vorgetra gene Petition ist mir aus meinem Wahlbezirke mit der Bitte zugesendetworden, solche bevorwortend in der verehrten Kammer einzuführen. Die Petenten führen an, daß die Publication der gesetzlichen Bestimmung wegen Anmeldung der steuerfreien Grundstücke in vielen Gemeinden ganz unbekannt geblieben sei und selbst den Ort Meinersdorf getroffen habe. Dem füge ich noch hinzu, daß bei der Wichtigkeit des Gegenstandes die der malen festgesetzte Präklusivfrist von 4 Monaten viel zu kurz ge wesen sei, während man nach dem Gesetz vom 27. März 1838 wegen Aufhebung des Bier- und Mahlzwangs eine weit längere Präklusivfrist gestattet, ja sogar nach Inhalt des Gesetzes vom 19. Oktober 1843 eine fernere Präklusivfrist bis zu Ende des Jahres 1844 statuirt und also auf eine 14monatliche Frist aus gedehnt hat. Von dieser Ansicht geleitet, dürften wohl auch die steuerfreien Grundstücksbesitzer gleiche billige Berücksichtigung verdienen. Ich mache diese und eine ähnliche auf der Regi strande noch befindliche Petition der Gemeinde Sehma zu der meinigen und erlaube mir, dieselben der dritten Deputation, an welche sie verwiesen werden, zur geneigten Berücksichtigung zu empfehlen. Präsident Braun: Diese Petition kommt also an die dritte Deputation. 6. (Nr. 490.) Petition des Gutsbesitzers Karl Friedrich Kämpfe zu Erbisdorf bei Freiberg um nachträgliche Zulassung zur Entschädigung steuerfreien Grundeigenthums. (Hierzu 5 Beilagen.) 7. (Nr. 491.) Petition Eduard Julius Kämpfe's und Johann Ernst Winkler's zu Erbisdorf gleichfalls um nachträg liche Zulassung zur Entschädigung steuerfreien Gmndeigen- thums. (Hierzu 4 Beilagen.) Präsident Braun: Auch diese beiden Petitionen gehören in Folge der von der Kammer gefaßten Resolution zum Ressort der dritten Deputation. 8. (Nr. 492.) Bericht der zur Berathung der Wechsel ordnung ernannten außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, die Ausschließung der auf jeden Inhaber lautenden öffentlichen Creditpapiere von der Vindikation betr. Präsident Braun: Dieser Bericht wird auf eine der näch sten Lagesordnungen zu gelangen haben. 9. (Nr. 493.) Petition der Gemeinde Falkenhain und 22 anderer Gemeinden, Friedrich August Zeibig und Gen., um Verlegung der Straßenbaulmie von Altenberg über Falken hain nach Schmiedeberg. (Hierzu eine Zeichnung.) Abg. Haußwald: Diese Petition ist mir aus meinem Wahlbezirke zur Abgabe an die Kammer übersendet worden. Die Petenten bitten die Ständeversammlung, die Staatsregie rung zu ersuchen, die von Dippoldiswalde über Schmiedeberg zu erbauende Straße nicht, wie beabsichtigt wird, durch das Wei ßeritzthal, sondern von Schmiedeberg über Falkenhain und den sogenannten Rothheerd nach Altenberg zu führen. Sie führen zu Begründung ihrer Bitte an, daß erstens auf dieser Linie eine mehr bevölkerte Gegend berührt werde; zweitens viele Verbin dungswege in diese Straße einmünden; drittens dieselbe für die Holzabfuhre aus dem Staatsforste günstiger sei, und viertens dieser Straßentract eine Stunde kürzer sei, als der im Weißeritz- thale, und dadurch wenigstens 10,000 Thaler Baukosten dem Staate erspart würden. Das der Petition beigesügte Croquis scheint allerdings für dieAnsicht der Petenten zu sprechen; ich bin aber zu wenig mit der Oertlichkeit bekannt, als daß ich beurthei- len könnte, welche von diesen beiden Linienlvorzuziehen sei, und muß es also der Beurtheilung der Finanzdeputation überlassen, die sich wahrscheinlich die Unterlagen hierzu verschaffen wird, um ein sichreres Urtheil darüber fällen zu können. Präsident Braun: Diese Petition wird an die zweite Deputation gelangen müssen. 10. (Nr. 494.) Petition von 190 Bürgern und Einwoh nern zu Meißen, Advocat und Gerichtsdirector Gustav Moritz Hallbauer und Gen., 1) um öffentlich-mündliches Strafver fahren; 2) um Preßfreiheit; 3) um Verbesserung des Wahl gesetzes und 4) um Reform der protestantischen Kirchenver fassung. Secretair Tzschucke: Ich freue mich, daß ich auch aus mei- nerVaterstadt eine Petition überreichenkann, welche die General wünsche des gesammtenVolks für Preßfreiheit, Oeffentlichkeitund Mündlichkeit, bessere Kirchenverfassung in sich enthalt. Daß die jenigen, welche diese Petition unterschrieben haben, gewußt haben, was sie unterschreiben, das beweisen die Unterschriften selbst. Sie rühren her von Professoren, Censoren, Doktoren, Künstlern und Gewerbtreibenden. Uebrigens soll damit, wie man an mehrern Orten glauben machen will, keine politische Demonstra tion gegeben werden; es ist diese Petition vielmehr das Ergebniß des überall erwachenden Gemeingeistes, welcher, es mögen alle antivolksthümlichen Blätter, das sogenanntessächsischeVolksblatt selbst oder der neue Ritter ohne Furcht und Tadel dagegen sagen, was sie wollen, nicht unterdrückt werden wird. Präsident Braun: Diese Petition gehört in ihrem ersten Punkte zur dritten Deputation, im zweiten an die erste, im dritten an die vierte und im vierten Punkten die Kirchendepu tation. Will die Kammer sie an die genannten Deputationen verweisen? — Einstimmig Ja. (Staatsminister v. Falkenstein tritt ein.) 11° (Nr. 495°) Mittheilung des Königl. hohen Gesammt- ministeriums vom 29. November 1845 zu dem Allerhöchsten Dekret von demselben Tage, die chirurgisch-medicimsche Aka demie betr. (Hierzu 4 Beilagen.) Präsident Braun: Das Allerhöchste Dekret ist bereits gedruckt und den Mitgliedern der Kammer zugegangen. — Ich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder