Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gegangen ist; ein Fall, der nicht stattgefunden hat, so lange die Kreuzschule besteht. Das gleicht sich aus. Ich will mich auf Baden beziehen. In Baden ist es einige Jahre her, daß ein solcher Mangel an Theologen eingetreten, daß die Candi- daten, wie sie ihre academischen Studien vollendet hatten, Pfarren erhielten. Es haben sich deshalb Viele auf das Stu dium der Theologie geworfen, und jetzt ist für die Candidaten der Theologie in Baden die Aussicht viel schlechter geworden, als bei uns, und dazu bedurfte es nur weniger Jahre. Ich glaube, man könnte mit beengenden Grundsätzen nicht dagegen ankämpfen. Man muß es der Sache überlassen, wie sie sich gestaltet. Man muß einen Werth darauf legen, daß in allen Berufen, die man wählt, Gleichheit herrscht, daß, wenn man sich als tüchtig erprobt hat, es auch gestattet sei, den Beruf auszuüben. Unter die Nachtheile, welche durch die Zahl von Candidaten, die nicht Advocaten sind, erwachsen, gehört auch der, daß die Candidaten unter fremden Namen theils practick- ren, theils auch nothgedrungen sich Geschäften hingeben, von denen es besser wäre, sie ließen sie. Ich habe hierüber Erfah rungen gemacht. Es sind die Mäklergeschäfte, die ich nicht wünschenswerth für einen Advocaten erkenne, zum großen Theil in die Hände der Candidaten geworfen. Das sind Nachtheile, die groß sind und den ganzen Staat bedrohen. Wenn wir Alles anwenden müssen, den Staatsbürgern den Rechtsschutz möglichst zu gewähren, so müssen wir auch dieje nigen, welche sich dieser Laufbahn gewidmet haben, in ihren Bestrebungen so wenig als möglich hindern. Das sind die Gründe, welche ich glaube dafür anführen zu können, daß ich wünsche, es möge die Staatsregierung den Gegenstand fort während im Auge behalten, und die Zahl der Candidaten durch Zulassung zur Advocatur mehr und mehr mindern. Abg. v. Haase: Ich muß im Allgemeinen dem beistimmen, was mein Freund, der Herr Vicepräsident, so eben ausgespro chen hat. Dem Grundsätze, daß die Zahl der zu immatricu- lirenden Sachwalter nach dem Bedürfnisse zubemeffen sei, kann ich durchaus nicht beipflichten. Er ist schon an und für sich nicht richtig; ich muß aber auch verneinen, daß es überhaupt einen Maaßstab giebt, wonach man dieses Bedürfniß ermessen könne. Man findet bei uns hinsichtlich anderer Erwerbs- und Gewerbsarten nirgends einen solchen Grundsatz aufgestellt, weder bei den innungsmäßigen, noch bei den freien, wissen» schriftlichen. Bei den Innungen macht man zu Meistern Alle, welche dazu sich melden und ihre Qualification nachweifen; es wird da nicht gefragt, ob deren in einem Orte bereits zu viele sind oder nicht. Sind sie zu Meistern gesprochen, so können sie sofort ihr Handwerk betreiben. Man macht einen solchen Unterschied nicht bei den Aerzten und nicht bei den Theologen. Haben diese ihre wissenschaftliche Befähigung und ihre Quali fikation nachgewiesen und die vorgeschriebenen Prüfungen be standen, so können sie beziehendlich sofort die ärztliche Praxis ausüben und ein Pfarramt annehmen. Ich sehe daher in der That nicht ein, warum man bei den Rechtscandidaten eine Ausnahme machen will. Man fürchtet die Concurrenz; diese ». 79. ist aber, wie in allen Zweigen des gesellschaftlichen Verkehrs und Erwerbes, nicht zu fürchten, sondern zu wünschen, sie ist für das Ganze nicht schädlich, sondern wohlthätig. Wenn auch gegenwärtig die Zahl derer, die dem Rechtsstudium sich widmen, sehr groß erscheinen mag, so wird sich später auch diese Zahl wieder mindern. Alles in der Zeit wechselt; es wird wie der eine Zeit kommen, wo weniger Lust vorhanden sein wird, demRechtsstudium und der Rechtspraxis sich hinzugeben. Das gleicht sich aus, und zwar eben durch die freigegebene Concur renz. Demnach halte ich den von der Concurrenz hergenom menen Grund nicht für gerechtfertigt. Noch muß ich einen Nachtheil erwähnen, der mit der jetzigen Einrichtung verbun den ist und noch nicht genannt wurde, den nämlich, daß die Can didaten während ihrer langen Wartezeit doch leben wollen. Viele derselben besitzen kein Vermögen, oder haben das Vermö gen, was sie besaßen, dazu verwenden müssen, um auf der Universität ihre Studien zu vollenden. Sind diese nun ge- nöthigt, eine Reihe von Jahren zu warten, bis sie die Advoca tur erhalten, so suchen sie um ihrer Subsistenz willen unter der Hand zu practiciren. Nun ist schon an sich nicht gut, wenn ein Gesetz oder eine Einrichtung im Staate in sich selbst die Veranlassung trägt, daß es umgangen wird, es wird aber auch zugleich mittelbar die Ursache, daß mancher junge Mann, wel chem eine schöne Zukunft offen gestanden, sie verliert und un glücklich wird, daer nun nothgedrungen Angelegenheiten zu füh ren übernimmt, die er sonst nicht angenommen haben würde. Ich kann daher nur wünschen, daß die Staatsregierung auch Hier dieselben Grundsätze annehme und befolge, welche sie, wie ge dacht, bei andern Fächern der Wissenschaft befolgt und ange nommen hat. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Nur einige Worte will ich in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand mir erlauben. Ich bin von dem Wunsche durchdrungen, daß die Rechtscan didaten schneller zur Advocatur gelangen mögen, als zeither; namentlich wünsche ich, daß eine bestimmte Anzahl von Jahre» festgesetzt werden möge, nach welcher Candidaten, die ihre Specimina gemacht haben und befähigt erfunden worden sind, ohne Rücksicht darauf, wie groß die Zahl der vorhandenen Advocaten und derer, welche zu dem Zeiträume ausge nommen werden sollen, in die Zahl derselben einrücken. Dies ist die Hauptsache! Keineswegs aber spreche ich mich da für aus, daß man die Rechtscandidaten sofort, wenn sie ihre Specimina gefertigt haben, zur Advocatur zulasse. Ich glaube nicht, daß dies für den Advocatenstand nachtheilig sei, und es gründet sich nicht hierauf meine Ansicht, sondern ich halte es den jetzigen Anforderungen an die Advocatur für ent sprechend, daß die Rechtscandidaten längere Zeit, ich will sa gen, drei Jahre, wie sie selbst vorgeschlagen haben, sich mit den practischen Arbeiten genau vertraut machen. Nun ist zwar von den Petenten eingewendet worden, daß ihnen hier zu die Gelegenheit mangle. Hier muß ich jedoch darauf auf merksam machen, daß die meisten Rechtscandidaten es vor ziehen, in Leipzig und Dresden zu bleiben, um daselbst theils 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder