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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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cm angenehmeres, Heils ein für die allgemeine, wenn auch nicht für die juristische Bildung vorzüglicheres Leben führen zu können. In den einzelnen Provinzialstädten ist keineswegs ein so großer Ueberfluß an Candidaten, oft werden in kleinern Or ten Rechtscandidaten sehr gesucht, — Sie finden in den Zei tungen sehr häufig dergleichen Gesuche. — Nur wünschen die Candidaten, die einmal in der Residenz oder in Leipzig leben, nicht in Expeditionen in kleinern Städten zu gehen, obgleich sie für diese Aufopferung in der Regel auch angemessen, ich will jedoch keineswegs sagen, reichlich, bezahlt werden. Dies halte ich doch für nothwendig, in Bezug auf die Verhältnisse der Rechtscandidaten in Leipzig und Dresden einzuwenden. Ich wiederhole es, daß ich der Ansicht det Deputation bei stimme, und es für nothwendig halte, daß man die Rechts candidaten nach dreijährigem praktischen Dienste ohne Rücksicht auf die Anzahl der Concurrenten zur Advocatur zulassc. Dies ist aber auch nothwendig, weil, wie bereits der Herr Viceprä sident auseinandersetzte, die juristische Wissenschaft auch in Bezug auf die praktische Befähigung größere Vorbildung er heischt, als früher der Fall gewesen ist. Abg. v. Schaffrath: So viel ich gehört habe, lautet das Deputationsgutachten nur dahin, daß sich die Ständever- fammlung nur für eine außerordentliche Immatrikulation von Rechiscandidaten^verwenden soll, nicht dahin, daß das bishe rige Princip, welches bei der Jmmatriculation befolgt worden ist, von der Regierung verlassen werde. Ich hätte das Letztere gewünscht, werde aber deshalb nicht einen über das Deputa- tiensgutachten hinausgehenden Antrag stellen, kann jedoch nicht unterlassen, es hiermit auszusprechen, daß, während bei allen Anstellungen, Beförderungen und Berufsarten gewisse Prmcipicn zu Grunde liegen müssen, bei dem Einrücken der Candidaten in die gesetzlich erlaubte Praxis gar keines zu Grunde liegt. Der Königl. Commiffar meinte, das Princip, was die Regierung hierbei, bei Jmmatriculationen von Rechts candidaten zu Advocaten befolgte, sei das des Bedürfnisses von Advocaten. Allein wie soll dieses ermessen werden? Ist es schon bestimmt? Wie viel bedarf Sachsen Advocaten? Die Jmmatriculation erfolgt vielmehr nach einer bereits weit früher festgesetzten, feststehenden Anzahl, nicht nach dem Be dürfnisse, nicht nach Verhältniß der Anzahl der in einem Jahre weggefallenen Advocaten, der steigenden Bevölkerung, der grö- ßern oder kleinern Anzahl von Rechtssachen. Wenn man das Bedürfniß zum Maaßstabe macht, so sind jetzt schon zu viele Advocaten; es kommen aber dann auch wieder Zeiten, wo sie nicht ausrsichen. Ich kann also nicht zugeben, daß die Re gierung bei den gegenwärtigen Bestimmungen über die Rechts candidaten das Princip des Bedürfnisses befolge. Ist also erwiesen, daß das Princip bisher nicht befolgt worden und nicht habe befolgt werden können, so ist gewiß, daß es ein fal sches sein müsse. Darum ist an dessen Stelle ein besseres, ein richtigeres Princip zu setzen; und dieses ist das der unbedingten Freiheit in der Wahl des Berufes, sobald man die Befähigung Mchgewiesen Hst. Ob zu viel Advocaten vorhanden sind, ob ein jeder genug zu thun habe, das ist nicht Sache der Regie rung , ist eben so wenig Sache der Regierung hier, wie bei den Handwerkern und allen andern Berufsarten. Bei diesen sorgt die Regierung ja auch nicht dafür, daß sich einer Bcrussart nicht zu viele widmen. Werden wirklich zu viele Advocaten, so schadet dies nur diesen, nicht dem Allgemeinen oder dem Publicum. Im Gegentheil, es wird bei größerer Concurrenz die Rivalität unter den Advocaten und das Streben nach grö ßerer Befähigung viel größer werden. Das ist nun einmal so, daß nur die Fähiger« viel zu thun haben und gesucht sind, die Unfähigem weniger. Ganz und gar also hat die Regie rung das jetzige falsche Princip bei Jmmatriculation von Ad vocaten zu verlassen, und dasjenige, welches bei andern Gc- wcrbsarten zum Grunde gelegt wird, auch hier eintreten zu lassen. Ich muß noch auf einen Grund, einen national- öconomischen Grund möchte ich ihn nennen, aufmerksam ma chen. Die Kräfte der Rechtscandidaten, so lange sie das und nur das sind, liegen brach. Es geht dem Staate eine Menge geistiger Kräfte verloren, welche benutzt werden können. Abg. Sachße: Ich trete der Ansicht der Deputation bei. Unbedingte Freiheit scheint mir nicht angemessen, und zwar darum nicht, weil die Lage der Sache keine ganz natürliche ist, weil die unzähligen großen Prämien, welche in den ansehnli chen Stipendien auf das Studium des Rechts, so wie der Theo logie und Medicm und überhaupt auf das sogenannte Stu dium gesetzt und geboten werden, auch eine große Ueberzahl v on Rechtscandidaten hervorbringen, und weil zu berücksichtigen ist, daß diejenigen, welche schon früher die Advocatur erlangt haben, meist Familienväter sind, deren Bestehen durch die grö ßere Concurrenz mehr oder weniger gefährdet wird. Denn sobald Einer ein Amt hat, kommt auch die Neigung dazu, wenn sie nicht schon früher vorhanden war, sich einen Hausstand zu verschaffen, und dadurch werden bald viele Personen mehr ent stehen, welche zu leiden haben, wenn den in das juristische Amt der Advocatur Eingerückten die Aussicht auf eine ansehn liche Praxis täuscht. Es ist in andern Ständen allgemein auch also, und ist es schon dem Stande der Professionisien angemessen, daß Jeder, der die Fähigkeit besitzt, das Meisterrecht erlange, findet diesfalls Beschränkung nicht statt, so wird sich das doch für einzelne Orte so ziemlich ausgleichen, cS werden nicht so viele Meister sich in einer Stadt niederlassen, sobald sie sehen, daß schon eine zum Theil mit Nahrungssorgen kämpfende Ueberzahl des betreffenden Gewerbes vorhanden ist. Etwas Anderes wäre es, und dies muß auch für meine Ansicht sprechen, wenn auf das Erlernen eines Handwerks eine Prämie gesetzt worden, was augenblicklich, wie bei dem Studiren, zur Folge haben würde, daß man sich über dem Bedarf dieser Profession zuwendete; dann möchte für solche auch eine Beschränkung der Zahl der Meister in einem Orte eintreten, wie wohl ohnedem fast in allen Professionen von den vorhandenen Meistern vielfach über ihre große Zahl geklagt und eine solche Beschrän kung gewünscht wird. Hier sind aber die Verhältnisse ganz anders; es sind solche Prämien, die die jungen Leute bestim-
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