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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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rr.cn, das Fach zu erwählen, nicht vorhanden. Das ändert den Stand der Sache gar sehr, und macht Vergleichung mit dem vorliegenden Falle unzulässig. Abg. v. Schaffrath: Ich bitte um das Wort zur Wi derlegung des Grundes, daß für die, die sich dem wissenschaft lichen Berufe widmen, Prämien festgesetzt worden sind, und deshalb bei der Wahl der Advocatur nicht das Princip der Freiheit, wie bei allen andern Berufsarten, für die und bei denen keine Prämien festgesetzt seien, eintreten könne. Wäre dieser Grund richtig, so müßten bei den Aerzten auch Beschrän kungen eintreten. Bei diesen findet aber kerne statt; viel mehr kann Jeder den Beruf eines Arztes sofort ausüben, so bald er seine Befähigung nachgewicsen hat. Abg. v. Haase: Dem Abgeordneten Sachße und dem Grunde, dm derselbe von dem eignen Heerde und dem Fami lienverhältnisse hergenommen hat, kann ich nicht beistimmen. Dieser Grund würde geradezu zum Monopolisten führen. Dann müßten wir überall Monopole und geschlossene Zahlen aufstellen und bestimmen: „So viele und nicht mehr werden als Aerzte, als Advocaten rc. angeftellt," und gesagt: „mehr dürfen nicht angcstellt werden, damit wir das Familienleben Nicht stören." Abg. Joseph: Ich will zu der Widerlegung, welche die Bemerkung des Abgeordneten Sachße bereits durch I). Schaff rath erfahren hat, nur noch hinzusetzen, daß, wenn diese Sti pendien, welche der Staat zur Aufforderung des Studirens giebt, verderblich sind, wenn sie dazu verführen, sich zum Studiren zu wenden, der Abgeordnete Sachße confequenter- weise auf Aufhebung dieser Stipendien, oder Prämien, wie er es nennt, antragen, aber jetzt anerkennen muß, daß, wenn der Staat verführt hat, er auch die Folgen dieser Verführung über sich ergehen zu lassen und die Rechtscandidaten zur Praxis zu- zulassen schuldig ist. Abg. Sachße: Dem Staate kann man die Schuld nicht bcimkffen. Es sind wohlgesinnte Männer, die größtentheils diese Stipendien errichtet haben, und so lange man nicht, wie ehemals in Spanien und Frankreich, nichts mehr an die todte Hand gelangen lassen will, so lange wird das nie können ge wehrt werden. Diese Prämien werden also fortwährend ex- istiren müssen. Dem, was der Abgeordnete v. Haase meinte, es würde das ein Monopolisten des Advocatenstandes sein, wenn man solche Beschränkungen fortdauern lassen wollte, wie ich sie in Übereinstimmung mit der geehrten Deputation will, dem setze ich entgegen, daß dies nur auf eine gewisse jährlich aufzunehmende Zahl von Sachwaltern sich beschränken soll; aber unleugbar ist, daß sie, wenn sie Advocaten geworden sind, ein weiteresPrivilegiumnichtgenießen. Wennv. Schaff rath meinte, es lägen eine Menge Talente brach, sobald man die Candidaten nicht zeitiger, als bisher, immatriculirte, so ent gegne ich, daß die Rechtscandidaten stets doch auch sich beschäf tigen, indem sie sich die juristische Praxis aneignen und als Gehülfen bei Sachwaltern, oder in Gerichtsexpeditionen thätig find. In so fern kann man nicht behaupten, daß ihre Talente einrosteten und daß sie durch Mangel an Ucbung vergessen müßt-n, was fie gelernt hätten. Vicepräsident Eisen stuck: Ich sehe mich auch genöthigt, gegen meinen Freund Sachße einige Bemerkungen zu machen. Ich glaube doch, es ist nicht wohlgcthan, die Candidaten der Rechte zum Cölibate zu verurtheilen. Ich muß auch bemer ken, daß diese Verurtheilung nicht würde statlsindm können, weil wir, in Dresden wenigstens, die Fälle haben, daß Rechts candidaten sich mit Gattinnen versehen haben. Ich glaube, es ist besser, daß der Rechtscandidat herrschet, als im Cvncubi- nate lebt. Ich bin mehr für das eheliche Leben. Wenn mein Freund nun aber sogar so weit geht, die Stipendien zu verwer fen, wenn er dem Staate und den Fundatoren der Stipendien den Vorwurf machen will, daß sie dadurch etwas Unglückliches befördert hätten, so kann ich dem auch nicht beipstichten. Denn wenn es nach dem Abgeordneten Sachße ginge, so würden die Wissenschaften das Privilegium der reichen Jünglinge werden. Nun werden wir doch nicht leugnen, daß die Wissenschaft un ter den Armen auch Früchte getragen hat, daß wir manche Ge lehrte finden, die mit wenigen Mitteln begonnen haben und nicht ohne Stipendien ihre Studien hätten machen können. Also gegen diese Verdächtigung der Stipendien mu-Z ich mich laut erklären, und kann nur wünschen, daß dergleichen Wohl- thäter im Vaterlande sich fortwährend finden mögen, die die arme studirende Jugend unterstützen; denn Mancher würde vielleicht untergehen, Mancher der Ausbildung nicht theilhaf- tig gemacht werden, Mancher dem Vaterlande verloren gehen, wenn nicht Stipendien ihn in den Stand gesetzt hätten, seine Talente zu nützen und zu entwickeln. Und übrigens, meine Herren, ist es ein Erfahrungssatz, daß gerade unter den ärmer» Studenten die fleißigsten sich befinden, weil eben der Arme auf seine eigne Thätigkeit hingcwiesen ist, und Alles aufbieten muß, um sein Auskommen zu finden. Diese Bemerkung muß ich mir noch erlauben, und kann nur dem mich anschließen, daß es wünschenswerth wäre, daßdieStaatsregiemng einen Grund satz verließe, der theoretisch gar nicht aufrecht zu erhalten ist. Nun muß ich noch Eins zu bedenken geben. Wenn ein jun ger Mann die Universität verlassen, ein Jahr gelebt hat und ihm eine Gcrichtsbestallung angetragen wird, so kann er diese übernehmen. Nun frage ich, ob nicht das richterliche Amt auch wichtig ist, und wenn Einer mit einem Jahre befähigt ist, Gerichtsdirecror zu sein, ob dann nur sechs bis acht Jahre hinreichen für seine Befähigung als Advocat? Das ist ein Widerspruch. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand daS Wort? Wo nicht, so frage ich die Kammer: Will sie dem An träge der Deputation beitretcn, der so lautet: „Dieselbe wolle, im Verein mit der ersten Kammer, die hohe Staatsregierung ersuchen, in fernere Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit zur Erleichterung der bedrängten Lage der vorhandenen Rechts candidaten eine außerordentliche Admission derselben zur Ad vocatur khunlich sei, und in so weit solche thunlich befunden werde, sie bald möglichst emtreten zu lassen." Ich frage die
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