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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Kammer: ob sie diesen Antrag zu dem ihrigen macht? — Ein stimmig Ja. Präsident Braun: Da ein Antrag der Deputation vor liegt, so würde mittelst Namensaufrufs abzustimmen sein. Es antworten hierauf alle Anwesenden auf diese Frage mit Ja, und zwar: Mcepräsident Eisenstuck, Secretair Hensel, SecretairKzschucke, Stellvertr. Abg. Rittner, Mkehle, Poppe, Georgi, Scharf, Schwabe, v. Platzmann, v. Schönfels, a. d.Winckel, Görnitz, Ziegler, v. Beschwitz, Kleeberg, Sicgert, Haußwald, Klinger, Clauß, Ludwig, Grimm, Erchrnbrechsr, Rendel, Metzler, Rewitzer, Müller, Heyn, Oehme, Leuner, Stockmann, Joseph, Stellvertr. Abg. v. Glaß, Stellvertr. Abg. Mönch, Präsident Braun: Die Frage ist einstimmig bejaht. Wir gehen nunmehr zum weitem Gegenstände unserer Tagesord nung über, zum Bortrage des Berichts der vierten Deputation über die Petition der Oberchauffeewärter wegen Aufnahme in den Staatsdienst; der Herr Referent wird gebeten, uns den Bericht zu geben. Referent Abg. Zische: Meine Herren, ich habe Ihnen im Auftrage Ihrer vierten Deputation eine Relation zu erstat ten über diePetition der Oberchauffeewärter umErtheilungder Staatsdienerqualirat. Ich gestatte mir das in folgender Maaße: In der Petition vom 22. October a. p. wenden sich durch ihren Bevollmächtigten, Herrn Advocat Müller in Nieder forch heim, die Oberchauffeewärter Sachsens an die hohe Ständevcrsammlung mit dem Gesuche für Verwendung zu deren Aufnahme als Staatsdiener im Sinne des Gesetzes vom 7. März 1835. Ihre vierte Deputation, der diese Petition zugetheilt wurde, erstattet darüber folgenden Bericht. Petenten führen an, daß sie schon bei früher« Landtagen, und namentlich 1836, an die hohe erste Kammer um Vermitte lung ihres Gesuchs, als Staatsdiener angesehen zu werden, sich gewendet hatten, aber von dieser abweisend beschützen worden wären; sie hätten ihr Gesuch am Landtage 1842 wiederholt, doch mit demselben Erfolge; sie wenden sich daher zum dritten Male an die dermalen versammelten Stände mit Wiederholung ihres Gesuchs, zu dessen Begründung sie anführen: 1) Es möchten doch die Oberchauffeewärter und Amts straßenmeister nicht verwechselt werden mit den gewöhn lichen Chausseewärtern, die mit Spaten und Hacke die Straßen zu begehen Härten; sie waren vielmehr technische Aufsichtsbeamte und Gehülfen der Chausseeinspectoren, die die Straßen zu inspiciren, bei Neubauten deren Aus führung zu leiten, Straßenpvlizei zu handhaben und er forderliche Risse und Anschläge zu fertigen hätten: es setze mithin die Function eines Oberchausseewärtrrs tech nische Kenntnisse voraus. Verwechselt nun auch die Deputation Dberchausseewärter keineswegs mit gewöhnlichen Chauffeewärtern, so ist derselben doch auch nicht unbekannt geblieben, daß Erstere aus Letztem sehr oft hervorgehen, und nur in neuerer Zeit Straßenbaueleven, zu praktischer Einübung des Dienstes, mit als Oberchauffee wärter verwendet werden. Daß zu einem Chausseewärter eine irgend wie wissenschaft liche Ausbildung nicht erforderlich sei, wird Jeder ermessen kön nen, der das rein Mechanische der betreffenden Arbeiten kennt, und eignen sich einige eine gewisse größere Fertigkeit an, so ist das gewiß nur Folge des Dienstes und dürfte ein Recht, als Skaatsdiener betrachtet zu werden, kaum begründen. Der Dienst der Straßenbaucleven als Oberchauffeewärter ist mehr als ein Warteposten, etwa wie Accessisten bei Aemtern, zu betrachten und auch dieses kann sie zu Staatsdienern nicht qualificiren. Petenten führen 2) an, daß ihr Dienst große körperliche Anstrengungen er heische und ihre Kräfte dadurch vor der Zeit aufgerieben würden. Auch diesen Grund kann die Deputation als geltend nicht betrachten, da der Grad körperlicher Anstrengung das Criterium, ob Jemand als Staatsdiener zu betrachten sek, wohl kaum geben kann, eben so ihr unter 3) angegebener Grund, daß die Zahl der Dberchausseewär ter ja nicht so bedeutend sei. Denn sind es deren nach eingezogener Erkundigung nur 63, so würden sich gewiß, würden die Oberchauffeewärter als Staatsdiener ausgenommen, bald eine Menge anderer Bedien steter mit gleichen und vielleicht triftigem Gründen geltend zu machen suchen und der Staatskasse Lasten erwachsen. Der Punkt, den Petenten als einen zu Begründung ihres Gesuchs ganz wesentlichen betrachten, ist aber gerade umgekehrt wahr. Sie führen nämlich an, sie bezögen als Dienstemolu ment einen Jahresgehalt, der ihnen in monatlichen Raten aus bezahlt würde. Das Sachverhältniß ist vielmehr folgendes. Die Oberchauffeewärter standen früher im Wochenlohne, wie andere Arbeiter, so daß es sogar Wochen gab, wo sie unbe schäftigt und ohne Lohn waren. Die Härte des letzter« Um standes fühlend, wurde denselben später Monatsgehalt bewil ligt, und zwar so, daß sie, je nach Verhältniß der zu überwachen den Tracte, 2 und 3 Lhaler monatlich für jeden Straßentract erhalten. Sie unterliegen ferner monatlicher Kündigung und es werden denselben keine Besoldungsabzüge zu dem Pensions fonds angesonnen. Petenten können also auf Grund der Wahrheit nicht an führen, sie bezögen Jahresgehalt in monatlichen Raten. Die Oberchauffeewärter endlich werden von den Amts hauptmannschaften, also von Mittelbehörden, und nicht, wie es Oberländer, Sachße, Schumann, v. Berlepsch, v. d.Beeck, Scholze, Hensel (aus Bernstadt), Heuberer, !>. Geißler, Speck, Pfeiffer, Schäffer, Vogel, Thümer, GrafRonnoiv, V.Schasfrath, Naundorf, Klien, Wend, Cubasch, Mersel, Stellv. Abg. Hänel, v. d. Planitz, v.Römer, Kockul, Oehmichstt, Wolf, V. Haase, Huth, v.d.Heydts, Haden, Zische und Präsident Braun.
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