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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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ausgegangene schon jetzt vorläufig und im Allgemeinen, daß die Noch, Arbeits- und Nahrungslostgkeit der Handwerker in den kleinen Städten eine höchst bedenkliche und gefährliche Höhe erreicht hat, und daher der dringendsten und schleunigsten Abhülfe bedarf. Zn Bezug auf die Petition, welche die Straßenverbindung zwischen Schluckens» und Neusalza be trifft, werde ich sogleich der geehrten Fmanzdcputatiön selbst noch meine vielfachen und besondern, auf genauer Kenntniß der Oertlichkeit und des Verkehrs und größtentheils auf actenmäßi- gen und Thatsachen beruhenden Gründe in einer ausführlichen Schrift dafür mittheilen, daß die Chaussee von Schluckens» nicht erst nach und über Oppach, sondern direkt nach und über Neusalza nach Löbau geführt werde. Noch erlaube ich mir hinzuzufügen, daß die Petition aus Pfaffendorf und Gohrisch, welche die lästige, dem Landmanne Saaten und Fluren ver wüstende Hegung des Wildes und Ablösung der Jagd betrifft, nicht nur, wenn auch nur im Allgemeinen, den um größere geistige und bürgerliche Freiheit bei der geehrten zweiten Kammer ein gegangenen Petitionen sich anschließt, sondern sich auchnamenr- lich dagegen verwahrt, als sei sie und die vielen übrigen Pe titionen ein Machwerk einzelner Unzufriedener und nicht viel mehr aus dem wahren Bedürfniffe entsprungen. ' Präsident Braun: Die letzte Eingabe wird an die vierte Deputation zu verweisen sein. Stimmt die Kammer bei? — Einstimmig Ja. Ferner steht aufder Registrande: 28. (Nr. 512.) Petition der sämmtlichen Handwerks obermeister zu Chemnitz, Karl Heinrich Schmidt und Gen., um Verwendung für Abänderung einiger Bestimmungen des Ge setzes vom 9. Oktober 1840, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betr. (Hierzu 75 gedruckte Exemplare dieser Petition.) Abg. Rewitzer: Diese von mir eingereichte Petition, welche von sämmtlichen Obermeistern der Chemnitzer Innungen ausging, betrifft den zünftigen Gewerbebetrieb auf demLande. Die Petenten beklagen sich in der Hauptsache darüber, daß durch die Art und Weise, wie hier und da das Gesetz vom 9. Octbr. 1840 gehandhabt werde, für die städtischen Hand werke vielfacher Schaden entstehe. Namentlich heben sie her vor, daß durch die zu zahlreichen Concessionsertheilungcn die Handwerksmeister auf den Dörfern sich so unverhältnißmäßig vermehren, daß die Grundsätze, auf welchen jenes Gesetz be ruht, vielfach verletzt werden. Sie wünschen daher, daß die Ständeversammlung sich bei der Staatsregierung dafür ver wenden möge, daß die Ertheklung von Concessionen' zum Be triebe zünftiger Gewerbe auf dem Lande auf das Nothwendige beschrankt werde. Sie wünschen aber auch eine Einrichtung, wonach die Handwerker auf dem Lande controlirt, und eine Gleichförmigkeit in Bezug auf die Erlangung des Meister rechts und der Gebühren dabei erzielt werden könne. Das erwähnte Gesetz ist gewiß nicht in der Absicht gegeben worden, um die städtischen Gewerbsleute zu drücken, sondern um ört lichen Bedürfnissen des platten Landes abzuhclfen. Wenn nun nicht in Abrede gestellt werden kann, daß durch zuhaufige Concessionsertheilung den städtischen Gewerben nicht nur bedeu tender Nachtheil zugefügt, sondern auch eine gar nicht unbe gründete Besorgniß für die Zukunft hervorgerufen wird, so wird die Bitte nicht befremden können, daß von Sekten der Staatsregierung möglichst darauf Rücksicht genommen werde, daß das städtische Gewerbe durch das Gesetz, welches ich er wähnt habe, nicht zu sehr gedrückt werde. Bis jetzt sind die vielfachen Klagen der städtischen Handwerker leider unberück sichtigt geblieben, vergebens ist auf die Gefahr des traurigsten Looses derselben hingewiesen worden, ohne daß sie sich einer Abhülfe, geschweige einer durchgreifenden zu erfreuen gehabt hätten, und doch ist die Abhülfe so dringend nothwendig, daß, wenn sie nicht bald erfolgt, die städtischen Gewerbe ihrem bal digen Ruin entgegengehen. Ich gestatte mir daher, die Pe tition der betreffenden Deputation angelegentlichst zu empfeh len, und füge noch den Wunsch hinzu, daß es der Staatsregie rung gefallen möge, eine Bestimmung zu treffen, nach welcher eine zweckmäßige Controls über die Dorfhandwerker herge stellt und eine Gleichförmigkeit in Bezug auf die Erlangung -es Meisterrechts, nicht nur in Betreff der Kosten, sondern auch der Befähigung der das Meisterrecht Suchenden erlangt werde. Präsident Braun: Die Exemplare sind bereits vertheilt worden. Die Eingabe selbst wird, da ähnliche Petitionen an die dritte Deputation abgegeben worden sind, ebenfalls da hin abzugeben sein. Ist dis Kammer dieser Ansicht? — Einstimmig Ja. 29. (Nr. 513.) Beschwerde der Korbmachermeister Jo hann August Dürr und Gen. zu Chemnitz wegen verweigerter Erlaubniß zu Errichtung eines eigenen Jnnungsverbandes. (Hierzu 1 Beilage sub ^.) Abg. Rewitzer: Auch diese Beschwerde ist mir überge ben worden, um sie der verehrten Kammer zu überreichen und mit einigen Worten einzuführen. Die Korbmacher in Chem nitz haben längst das Bedürfniß gefühlt, in einen Innungs verband zusammenzutreten, und deshalb schon vor mehrern Jahren-das Gesuch an die damalige Landesregierung gerichtet, eine, eigne Innung in Chemnitz errichten zu dürfen. Diese Behörde hat indessen, weil die Petenten zugleich auch ein Ver- bietungsrecht beanspruchten, Bedenken getragen, das Gesuch zu gewähren, und nachdem die Petenten, abgeschreckt durch diesen abschläglichen Bescheid, diese Angelegenheit mehrere Jahre hatten ruhen lassen, nahmen sie dieses Gesuch im Jahre 1843 wieder auf und baten die Kreisdirection zu Zwickau um die Genehmigung, in eine eigne Innung sich verbinden zu dürfen. Die Kreisdirection erklärte sofort, -aß, dafern sie die Absicht hätten, ein Verbietungsrecht zu beanspruchen, eine Hoffnung für die Erfüllung ihres Wunsches nicht vorhanden
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