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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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unsereKinder und Kindeskinder zu zahlen haben werden, freige kaufthaben, istessoweitgekommen,daßwir unsere Committenten hier in der Ständeversammlung vertreten dürfen. Aber bedenken Sie auch: wie hat sich in dieser kurzen Zeit nicht der Landbau und die Viehzucht gehoben! Es wird immer noch besser und bes ser betrieben, die Landwirthschaft ist durch die ökonomischen Vereine zu einer Art Wissenschaft geworden, es werden daraus Musterwirthschastcn entstehen, vielleicht erlangen wir auch noch Ackerbauschulen, und wo sich der.Landbau hebt, erhebt er sich nicht allein für den Landmann, sondern auch für die Städte und für den Staat. Nun nehmen Sie gegenwärtig den Bewohner des platten Landes! Wie ist seine Wohnung, wie ist seine Klei dung beschaffen? Kann er sich seine Wohnung noch selbst bauen und sein Kleid selbst fertigen, oder muß er sich nicht vielmehr noch Handwerker aus den Städten holen, wenn er auch Maurer, Zimmerleute und Tischler auf dem Lande hat? Nun hat sich das Alles anders gestaltet! Das wenige todte Inventar, was früher der Bauer hatte und kaum 20 oder 30 Lhaler kostete, kostet jetzt bei manchem Bauersmann 3,4 und 500 Lhaler, auch darüber, und das wird nicht allein auf den Dörfern gefertigt, sondern auch viel und größtentheils mit aus den Städten bezogen. Das hat ten die Petenten auch bedenken sollen. Die Vermehrung der Landbewohner, ihre bessere Einrichtung, hat gewiß einen sehr vortheilhaften Einfluß auf die Städte. Meine Herren! gehen Sienach Böhmen, Preußen, Baden, Württemberg, Großherzog- thum Hessen und Sie werden finden, daß noch keine Stadt durch den Gcwerbsbetrieb auf dem Lande zu Grunde gegangen ist, ob wohl er in diesenLändern ein ganz andererist, wieinSachsen; in Württemberg kann jeder Handwerker hinziehcn, wohin er will, er sei zünftig oder nicht zünftig, wenn er sich nur das Bürgerrecht kaufen kann, so kann ihmNiemand wehren, semHandwerk zu be treiben. Auch ist der Pauperismus in manchen Dorfschaften sehr groß und eben so, wie in den Städten. Aus diesen Grün den werde ich mit der Deputation stimmen. Abg. Rewitzer: Die Petitionen, meine Herren, die den Gegenstand unserer heutigen Berathung bilden, sind alle mehr oder minder gegen den Betrieb der zünftigen Gewerbe auf dem Lande gerichtet. Alle stimmen darin überein, daß das betref fende Gesetz, wie es dermalen gehandhabt wird, den städtischen Gewerben großen Nachtheil zufüge. Die Petenten behaup ten, daß sie nicht nur jetzt schon diesen Nachtheil sehr fühlten, sondern es drohe ihnen für dieZukunft die Gefahr, ihrenBrod- erwerb durch die Dorfhandwerker größtentheils zu verlieren. Erdrückt von den Fabriken und einer schrankenlosen Concurrenz, seien ihre Gewerbe schon vor Erlassung des erwähnten Gesetzes auf das tiefste herabgesunken gewesen, würden auch durch die ses sehr hart getroffen und sehen um so mehr einer sehr trüben Zukunft entgegen, als sich bei dem jetzigen Stande der Sache gar nicht abfehen lasse, in welcher Ausdehnung in der Folge die Uebersiedelung der Handwerker auf des Land stattsinden werde. Es lassen sich in diesem Punkte sehr schöne Reden über die Gleichheit der Rechte, über die Nothwendigkeit der Freizügig keit und allgemeine Freiheit halten, aber mit all diesen schönen Reden wird man die Tharsache, daß den Städten durch das mchrerwähnte Gesetz sehr wichtige Rechte entzogen und das platte Land zum großen Nachtheil derselben begünstigt wurde, nicht wegdisputiren können. Es wird Niemand ableugnen können, daß das Conceffionswesen den zünftigen Gewerben um so verderblicher werden kann, je ausgedehnter davon Ge brauch gemacht wird. Die Entschließung, die wir zu fassen haben werden, wird hauptsächlich von der Beantwortung zweier Fragen bedingt sein: 1) Sind die Klagen der Peten ten gegründet? 2) Können wir diesen Klagen abhelfen, ohne zugleich dem platten Lande zu nahe zu treten? Was die erste Frage betrifft, ob die Klagen der Petenten begründet sind, so wird wohl Niemand in Abrede stellen wollen, daß der Zustand der zünftigen Handwerker ein sehr beklagenswerther gewor den ist, in so fern man diejenigen davon abrechnet, die durch fabrikmäßigen Betrieb ihres Gewerbes oder durch den Handel eine Ausnahme machen. Von denen ist hier keine Rede, diese leiden auch weniger; es ist nur von denen die Rede, die ihre Profession wirklich betreiben und von dem Ertrage ihrer Arbeit leben müssen. Ich unterlasse es, ein Bild von dem Zustande dieser zu entwerfen, da ich schon bei einer früher» Gelegen heit über sie gesprochen, und auch glaube, daß Sie, meine Herren, nur zu gut wissen, daß die Klagen derselben leider nur zu begründet sind. Ich unterlasse es, wie gesagt, die vie len großen und kleinen Leiden dieser Gewerbsleute nochmals aufzuzählen, und wende mich zu der Frage, ob das Gesetz von 1840 die eigentliche und hauptsächlichste Ursache des immer mehr um sich greifendenden Verfalls der städtischen Gewerbe ist. Ich muß dies zwar bezweifeln, denn die hauptsächlichsten Ursachen liegen tiefer und datiren sich von einer frühem Zeit her. Demungeachtet behaupte ich, daß jenes Gesetz den zünf tigen Gewerben sehr nachtheilig ist und in der Folge noch ver derblicher werden kann. Es ergeht hier den Gewerben, wie jeder andern menschlichen Einrichtung, die durch irgend einen Grund tief erschüttert ist, es reicht dann auch eine kleinere Ursache ost auö, den Untergang derselben vollends vorzuberei ten. In dieser Lage sind auch die städtischen Gewerbe. Un tergraben sind sie allerdings von den Fabriken und der über großen Concurrenz geworden, nicht durch das berührte Gesetz, aber es hat ihnen einen um so empfindlichem Stoß gegeben, weil ihnen schon vorher die festesten Stützen genommen waren. Es wirkt dresek Gesetz nicht darum allein so nachtheilig, weil durch dasselbe ein Kheil der städtischen Nahrung auf das Land verpflanzt wird, sondern weil zu viel Concessionen ertheilt wer den; nicht deswegen allein, weil dadurch, daß den Bedürfnissen des platten Landes am Orte selbst abgehvlfen wird, die städti schen Handwerker in eben dem Maaße einen Theil ihres frü hem Erwerbes verlieren, sondern des Mißbrauches wegen, da nicht wenige der Dorfhandwerker in die Städte arbeiten und den dortigen Gewerbsleuten das Brod so zu sagen vor der Thüre wegnehmm. Wenn der Herr Königl. Commissar bemerkte, daß die zeitherige Ertheilung von Concessionen kei neswegs im Mißverhältnisse zu den Bedürfnissen des Landes
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