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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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welche den Verfall der Gewerbe in den Städten hervorbringen; sie sind heute schon einmal erwähnt worden. Es ist allerdings die außerordentlich große Concurrenznicht allein in den Städten an und für sich, sondern besonders auf den Märkten und Messen. Diese Concurrenz wird nun namentlich durch den großen Luxus sehr unterstützt, der jetzt überall herrscht. Ich will nicht sagen, daß unter den Handwerkern Luxus herrscht, der Luxus in den übrigen Ständen trägt dazu bei. Keiner will dem Andern nach stehen; will er also, daß er sich besser kleidet, trägt und lebt, wie der Andere, so sucht er auf die billigste Weise seiner Vorliebe nachzuhangen. Er kann dies hauptsächlich dadurch erreichen, daß ihm jetzt von allen Seiten außerordentlich billige Artikel an geboten werden. Wenn nun Einer mit solchen Gewerbtreiben- den, die schlechte und billige Arbeit anstatt tüchtiger liefern, con- curriren will, so kann er es nur mit Aufopferung von Geldkräf- ten aushalten. Er wird also, wenn er auch ein guter, tüchtiger Arbeiter ist, etwas nicht verdienen können, sondern er wird kaum das Nöthige erwerben, um sich in der Welt fortzuhelfen. Das aber kann die Gesetzgebung nicht ändern, das wird sie auch nicht ändern, und es wird vielleicht noch manches Jahr vergehen, ehe andere Verhältnisse hier eintreten. Wohl ist aber auch nicht zu verkennen, daß eben gerade die Innungen auch manchmal selbst eine leise Schuld daran tragen, daß eben eine solche Menge Schleuderarbciter auftreten; denn wenn er in feinem Gewerbe nichts leisten kann, legt er sich auf den Handel und ruinirt mit ihm sich und zugleich den fleißigen, tüchtigen Mitmeister. Es scheint auch nach den Jnnungsartikeln das Meisterrecht in den Städten zu leicht zu erwerben zu sein. Es ist mir noch gar kein Fall vorgekommen, daß irgend ein Stückmeister zurückge- wiesen worden ist, weil er ein schlechtes Meisterstück gemacht hat. Wohl sind mir aber solche Meisterstücke bekannt geworden, die als schlechte und sogar unbrauchbare Meisterstücke zu be zeichnen sind. Das ist nun für die Innungen in den Städten nachtheilig, weil dadurch die Concurrenz vermehrt wird; noch nachrheiliger ist aber das leichte Meistersprrchen, wo es sich von solchen Meistern handelt, welche auf das Land sich wenden. Es sind mir kleine Städte bekannt, die das Meistersprechen fabrikmäßig betreiben. Dagegen kann freilich die Regierung nicht einschreiten, und es wäre hier nur durch die Unterbehör- den abzuhelfen; da jedoch im Gesetze festgesetzt ist, daß dann, wenn sich Jemand auf dem Lande niederlaffen will, er sich an eine Innung der nächsten Stadt halten soll, möchte bei den Con- cessionserthrilungen darauf Rücksicht genommen werden. Daß die Regierung von dieser Regel nach einigen mir bekannten Fällen bedeutend abgewichen ist, und daß eine solche Beschrän kung, die im Gesetze vorliegt, gar nicht mehr eintritt, sondern Jeder sich an die Innung wendet, die es am billigsten macht, ist leider gegründet. Es wird bekanntlich ein bedeutender Handel mit diesem Meistersprechen getrieben, und ich halte es für meine Schuldigkeit, dies hier zu erwähnen, da vielleicht die Regierung nur in dm seltensten Fällen von diesem Uebelstande gehört hat. Ich muß Einiges gegen die Aeußerung des Herrn Commiffars erwähnen, daß stets Concessionen verweigert würden, wenn der Gemeinderath gegen die Concessionsertheilung seinen Ausspruch gerhan hätte. Das ist allerdings im Interesse der Gemeinden auf dem Lande, kann aber den Innungen in den Städten gar nichts nützen; denn wenn auch Einer, der sich auf dem Lande niederlassen will, an einem Orte nicht angenommen wird, so wird er doch an einem andern Unterkommen finden. Das Un terkommen wird nicht so schwer gemacht, wie man glaubt. Ich gebe zu, daß viel schlechte Gesellschaft aus den Städten hinaus geht, um auf dem Lande ihr Fortkommen zu finden, und daß die Gemeinden viel Ursache haben, diesen Uebersiedelungen ent gegenzutreten. Aber es kommen eine Menge Rücksichten in Frage, und es findet sich doch endlich eine Dorfgemeinde, die einen schlechten und mittelmäßigen Arbeiter aufnimmt, so daß mir beinahe kein Fall vorgekommen ist, daß ein solcher Hand werker nicht endlich ein Unterkommen gefunden hätte; nament lich ist in dieser Beziehung für die Städte der Nachtheil, wenn es sich von der Niederlassung der Ausländer handelt. Es ist mir bekannt, daß deshalb in früherer Zeit eine Verordnung von der Regierung erlassen worden ist. Diese wird niemals sehr genau gehalten, und ich könnte auch vielleicht einige Bei spiele anführen, wo man nicht einmal dem Mandat von 1831 nachgegangen ist. Man hat sich blos damit befaßt, von der Gemeinde eine Erklärung einzuholen, daß der Mann ausgenom men werden könne. Man hat sich nicht um die frühere Legi timation bekümmert. Wenn die Unterbehörden in diesen An gelegenheiten strenger und sorgfältiger werden, so würden aller dings auch die Oberbehörden nicht immer in den Fall kommen, Concession ertheilen zu müssen. Ich glaube daher, daß, wenn auch die Zahl der Concessionen, die wir von der Regierung ge hört haben, nicht ganz unbedeutend ist, die Regierung nicht immer dazu die Veranlassung ist, sondern die bevorwortenden Bitten der Unterbehörden. Die Leute gehen nicht eher ab, bis ihre Bitten erhört sind, und das Mitleids« tragt hauptsächlich dazu bei, daß so viel Gesuche bewilligt werden. Wenn ich auch nicht im Allgemeinen auf die Klagen gegen das Gesetz von 1840 eingegangen bin, und ein anderer von meinen Freunden nicht auf Aufhebung des Gesetzes von 1840 angetragen hat, so kann man nicht sagen, daß es sich hier umeineReacrionsmaaß- regel handelt. Man muß sich übrigens nur einen deutlichen Begriff von dem Worte: „Reaction" machen, und man wird finden, daß es auch eine Reaction im gutcn Sinne geben kann. Abg. H ensel (aus Bernstadt) - Ich bin zwar ein Vertre ter der oberlausitzer Städte, mithin hat die Diskussion ein un mittelbares Interesse für mich nicht, denn bekanntlich hat in der Oberlausitz seit dem Prager Vertrage von 1534 auf den Dorf- schaften eine größere Gewerbefreiheit stattgefunden, als in den Erblanden. Gleichwohl fühle ich mich veranlaßt, auch hier den Klagen der städtischen Abgeordneten mich anzuschließen, den Klagen hauptsächlich, daß überall in den Städten die Gewerbe in Verfall kommen. Worin die Ursachen dieser allgemeinen Wahrnehmung liegen, dies zu untersuchen, möchte jetzt die geeig nete Gelegenheit nicht sein. Wohl ist nicht zu verkennen, daß
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