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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sen Folgen persönlich gemacht habe, beziehen sich auf Leipzig und die in dessen Nahe liegenden Dörfer. Nach solchen muß ich allerdings versichern, daß in Folge dieses Gesetzes die Ge werbe zu Leipzig sehr gelitten haben und höchst wahrscheinlich, wenn es so fortgcht, noch mehr leiden werden. Den Grund außer denen, welche schon erwähnt worden sind, finde ich vor züglich in dem Concessionswesen, welches im Gesetze von jenem Jahre enthalten ist. Bekanntlich sind in neuerer Zeit in Leip zig die Miethen zu einem sehr hohen Preise gestiegen, eben so dieLebensbedürfnisse und die Communalabgaben. Daher können die in Leipzig wohnhaften Jnnungsverwandten nicht zu glei chen Preisen arbeiten mit denen, welche dergleichen erhöhete Ausgaben nicht haben, namentlich nicht mit denen, welche in der Nähe von Leipzig auf den Dörfern wohnen, wo die Mic- then und Lebensbedürfnisse wohlfeiler und die Communalabga ben geringer sind. Würde das Gesetz so streng gehandhabt, wie es in der Absicht des Gesetzgebers ohne Zweifel gelegen hat, -aß nämlich dadurch nur dem Bedürfnisse der Dorfbe wohner abgeholfen werden sollte, so daß die Handwerker auf den Dörfern nur für die Dorfbewohner arbeiteten, so würde keine Ursache zu klagen sein. Dagegen versorgen be kanntlich die Handwerker auf den Dörfern in der Nähe von Leipzig mit ihren Arbeiten die städtischen Einwohner. Dies geht natürlich zu. Gegenwärtig sucht man die wohlfeilste Waare und wohlfeilste Arbeit; wer am wohlfeilsten arbeitet und liefert, hat die Käufer und Kunden. Man sicht weniger auf Tüchtigkeit. Daher kommt es, daß man die tüchtigere Waare und Arbeit, die inder Stadt gefertigt wird, nicht begehrt, weil sie theuerer ist, als die aufdem Lande gefertigte. Nun kann man zwar.nicht leugnen, daß das Einbringen von Arbeiten, welche dieDorfhandwerker liefern, schon vor derErlassung die ses Gesetzes stattgefunden hat; allein in neuerer Zeit hat sich dieses Einbringen gegen sonst unmäßig vermehrt. Daran ist vorzüglich Schuld, daß unmittelbar an Leipzigs Weichbild von allen Seiten angebaut worden ist; man kann sagen, daß die nächsten Dörfer um Leipzig mit Leipzig zusammenhängen. Es ist also jetzt mehr wie früher Gelegenheit gegeben, daß die Städter mehr mit jenen Dorfhandwerkern in Verbindung kem- men. Dazu kommt die Gewohnheit, daß die Stadtbewohner im Sommer das Land aufsuchen, die Handwerker des Dorfes, ^ in welchem sie ihre Sommerwohnungen haben, kennen lernen und das, was sie in solchen gebrauchen, bei selbigen sich ferti gen lassen. Was im Sommer auf dem Lande begonnen hat, wird im Winter in der Stadt fortgesetzt. Auf diese Werse er halten die Dorfhandwerker immer mehr Arbeit in der Stadt. Je mehr auf dieseWeise dieBeschäftrgung und Arbeit der Hand werker auf den Dörfern zunimmt, um so mehr Handwerker setzen sich in der Nähe von Leipzig fest. Das Nebel kann nur! dadurch gemindert werden, daß die Concessionen beschränkt^ werden. Dies ist recht und billig. Denn, wie gesagt, die- Gesetzgebung hat nicht beabsichtigt, daß vom Dorfe aus die Stadt mit Handwerksarbeiten versehen werden sollen, sondern <s hat nur den Dorfbewohnern Gelegenheit geben wollen, ihren Bedürfnissen auf dem Lande abzuhelfen. Ich bitte deshalb die Staatsregierung dringend, die Concessionen auf die aller- nöthigsten Fälle zu beschränken. Nach dem Erscheinen des Gesetzes hat man diese Beobachtung, die ich erwähnt habe, we niger gemacht, allein gegenwärtig hat sie sich klarherausgcstcllt, und ich fürchte, daß, wenn es so fortgeht, dieses für die Leip ziger Handwerker wahrhaft drückende Verhältniß noch schlim mer werden wird. Jetzt haben die Städte von der Aufnahme der Handwerker in den Dörfern die Klage darüber. DieDörfer werden aber später die Plage davon haben, wenn die Aufgc- nommerren älter werden und in Folge ihres Alters in ihrem Gewerbe zurückkommen. Sie werden dann mit ihren Fami lien den Gemeinden zur Last Men. Ich glaube daher, es liegt im wohlverstandenen Interesse der Städte und des platten Landes, daß von den Concessionen so wenig als möglich Ge brauch gemacht und das Gesetz in dem Sinne gehandhabt werde, in dem es gegeben wurde, wonach cs nur das Bedürf nis! der Dorfbewohner befriedigen soll. Staatsminister v. Falkenstein: Wenn man alles das, was gestern und heute über diese Angelegenheit in der Kammer gesprochen worden ist, zusammenfaßt, so kommt man wohl zu dem Resultat, daß von allen Seiten mehr oder weniger entschie den die Ueberzeugung getheilt wird, daß in den Städten aller dings unter einem Theile der Handwerker Nothstand herrsche, ja vielleicht selbst im Fortschritt begriffen ist, daß man aber dar über mindestens sehr zweifelhaft ist, ob überhaupt das Gesetz von 1840 die Veranlassung dazu sei, selbst darüber zweifelhaft, ob es den Nothstand vermehrt habe. Man hat von mehrer» Seiten die Gründe sorgfältig erwogen, auf denen dieser Noth stand beruht, und ich werde nachher noch auf einige dieser Mo mente zurückkommen, die allerdings der Erwägung der Regie rung nicht entgangen sind. Zuvörderst erlaube ich mir aber in Beziehung auf die Wirkungen des Gesetzes und auf dieAeuße- rung eines Abgeordneten, nach welcher er aus der von ihm als bedeutend bezeichneten Zahl der Concessionen folgern wollte, daß die Regierung mit Ertheilung von Concessionen keineswegs spar sam umgegangen sei, zu bemerken, daß die Regierung allerdings die Pflicht hatte, den Wünschen, aus denen das Gesetz von 1840 hervorgegangcn war, nach Möglichkeit zu entsprechen, mithin dem Bedürfnisse der Landbewohner einigermaaßen zu genügen, und daß dies eben nur möglich war, wenn, wiewohl immer nur innerhalb der Grenzen des Gesetzes, Concessionen ertheilt wur den. Es ist von einem Sprecher besonders Bezug genommen worden auf Leipzig und auf das Verhältniß, in welchem sich die Handwerker in der Stadt und auf dem Lande in der nächsten Umgebung befinden. Ich muß dem geehrten Sprecher Recht geben, daß besonders dort, wie in allen größer» Städten, nament lich auch in Dresden, vorzugsweise das Einbringen von Hand werksgegenständen es ist, welches manchen Handwerken in der Stadt Nachtheil bringt. Ich habe aber schon gestern bemerkt, daß dies nicht eine Folge des Gesetzes von 1840 sei, sondern schon früher bestanden habe und jetzt nur in ausgedehnterer Maaße ge schehe. Man muß aber auch auf die eigenthümlichcn Verhält-
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