Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nisse der Umgebung von Leipzig und Dresden Rücksicht nehmen, wo namentlich, was Leipzig betrifft, die nächstgelegenen Dörfer mehr ein städtisches, als ein ländliches Ansehen haben, daß das Bedürfnis aus dem von dem Sprecher angeführten Grunde im Steigen, und es also natürlich ist, daß mit dem steigenden Be dürfnisse sich auch immer mehr und mehr Handwerker dort nieder zulassen suchen, um wohlfeil zu leben und einen größsrn Erwerb zu haben. Diesem Verhältnisse kann nur dadurch einmal rin Ende gemacht werden, daß ein engerer Anschluß zwischen Stadt und Land, namentlich zwischen einer großen Stadt und den fast angrenzenden Dörfern stattsindet, damit diese gegenseitige Ne benbuhlerschaft aufhöre. Ich glaube annehmen zu können, daß das Gesetz von 1840 im Wesentlichen wohl den Bedürfnissen des Landes entspricht, aber auch eben die rechte Mitte hält, weil es nach seinen Bestimmungen, wenn sie so festgehalten werden, wie sie von der Regierung festgehalten worden sind, den Gewerbtrei- Lenden in den Städten einen wesentlichen Nachtheil nicht brin gen, oder, um es noch bestimmter auszudrücken, die Lage der Handwerker, unter sonst gleichen Verhältnissen, keine bessere sein würde, auch wenn das Gesetz von 1840 nicht existirte. Dann wurde vorhin von dem Herrn Secretair auf mannichfache Mo mente hingewicsen, welche die Verarmung der Handwerker in denStädten zurFolge haben möchten, und vorzugsweise,abgesehen von der allgemeinen Klage der Ueberfüllung, eines Umstandes gedacht, der von Wichtigkeit ist, nämlich der Leichtigkeit, mit welcher das Meisterrecht in vielen Städten erlangt wird, des Luxus, der hier und da sich geltend macht, und der Leichtfertig keit, mit der hier und da von Einzelnen ihre Profession betrie ben wird, wodurch nach und nach die Kunden verscheucht wer den. Ich gehe nicht auf Alles einzeln ein, sondern erwähne nur, was die Erlangung des Meisterrechts betrifft, daß in dieser Beziehung freilich die Regierung nur sehr selten in den Fall kommt, einzugreifen, so sehr sie auch überzeugt ist, daß es im eignen Interesse der Innungen und der Städte im Allge meinen wäre, daß nur tüchtige Handwerker zum Meisterrechte gelangten, und die Prüfung des Meisterstücks mit der größten Sorgfalt und Unparteilichkeit vorgenommen würde. Daß in dieser Beziehung die Unterbehörden in denStädten es vorzugs weise in der Hand haben, darauf hinzuwirken, ist unzweifel haft. Wenn der geehrte Sprecher besonders des Falles gedacht hat, daß Handwerker, die sich in einer oder der andern Stadt niederlassen wollen, dann gewiffermaaßen den wohlfeilsten Ort wählten, um ihr Meisterstück zu machen, so kann das nach der eingeführten gesetzlichen Bestimmung eigentlich nicht der Fall sein, sondern es hat der Handwerker, der sich niederlassen will, an dem Orte, wo er sich niederlassen will, vorausgesetzt, daß daselbst eine Innung seiner Prosession vorhanden ist, sich das Meisterrecht zu verschaffen und an die dortige Innung sich zu wenden. Daß bei dieser Gelegenheit sehr häufig der Versuch gemacht wird, auf dem wohlfeilsten Wege das Meisterrecht zu erlangen, namentlich bei den Innungen, daß es deren giebt, die gewiffermaaßen fabrikmäßig die Ertheilung des Meister rechts betreiben, will ich nicht leugnen. Aber auch hier sind ir. so. es wieder die Innungen selbst und die Unterbehörden, die «S zunächst in der Hand haben, diesem YÄelstaride vorzubeugen und Mißbräuche abzuwenden. Aus allem dem scheint wenig stens so viel hervorzugehen, daß dieRegierung zwar diese ganze Angelegenheit als eine in jeder Beziehung höchst wichtige fort während im Auge wird behalten müssen, daß aber auf dem Wege der Gesetzgebung darin allerdings wenig zu thun ist, wenn es sich davon handelt, dem jetzigen Nothstände abzuhel fen, sondern daß das auf andern Wegen, deren nähere Bezeich nung nicht hierher gehört, geschehen muß. Wenn aber nament lich von einer Seite her geäußert wurde, es würde das nur überhaupt möglich sein durch eine vollständige Reform des ge stimmten Jnnungswesens, nach Befinden vielleicht durch Auf hebung des ganzen Concesstonswesens undHerstellung völliger Gewerbfreiheit, so kann eS gegenwärtig nicht meine Ab sicht sein, auf diese allerdings sehr schwierige und wichtige Frage näher einzugehen; aber in der Absicht der Regierung liegt es keineswegs, dermalen eine solche totale Reform in dem Jnnungs- oder Gewerbswefen hervorzurufen, namentlich etwa Gewerbfreiheit zu geben, sondern es wird immer nur darauf ankommen, diedermaligen Mißbräuche abzuschaffen, die sich hier und da eingeschlichen haben, und unbeschadet des Jnnungs wesens Einrichtungen zu treffen, die geeignet sind, manche Erin nerungen zu beseitigen. Das wird als wohlthätige Reorga nisation im Einzelnen vorgenommen werden können, die leicht zum Nutzen des Ganzen dienen kann. Aber ein solcher völliger Umsturz der sich vielfach als unzweckmäßig keineswegs darstellenden Jnnungsverfassung, wenn sie nur auf die rechte Weise aufgefaßt wird, kann keineswegs in der Absicht der Re gierung liegen. Ich glaube, das um so mehr erwähnen zu müssen, da es den Handwerkern überhaupt in dem jetzigen Augenblicke, wo, nach den eingcgangenenPetitionen zu urthek- len, wenn sie auch übertrieben sein mögen, allerdings Nothstand unter ihnen herrscht und in einzelnen Städten unzweifelhaft eine ziemliche Höhe erreicht hat, keineswegs zur Beruhigung gereichen würde, wenn, sage ich, in dem jetzigen Augenblicke eine solche mindestens im Uebergange höchst bedenkliche Maaß- regrl ihnen in Aussicht gestellt würde, wie die Herstellung voll ständiger Gewerbfreiheit doch jedenfalls ist. Abg. Joseph: Ich trete gern aus der numerischen Si cherheit der Abstimmung heraus, welche trotz anerkannter Un bequemlichkeit doch mindestens keinen Einfluß auf die Wärme und Kraft der Klagen mehrerer städtischen Abgeordneten gehabt hat, und folge den Gründen und Klagen, welche sie über das dürftige Recht des platten Landes, seine nächsten gewerblichen Bedürfnisse im Orte oder dem nächsten Orte befriedigen zu dür fen, und gegen die Befreiung von dem frühem Zwange, auf wei tem Umwege und mit größerm Aufwande, als mitunter derZwcL werth ist, nur aus der entfernten Stadt den Bedarf holen zu können, und wohl gar (um von meiner Gegend und beispiels weise von Leipzig zu sprechen) durch Thore hindurch ziehen zu müssen, welche durch vorzollvereknliche und andere Abgaben von dem Eintritte zu den städtischen Gewerben eher abschrrckm, als 2 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder