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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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einladen, ausgebreitet haben. Wenn die städtischen Abgeordne ten sich auf das Interesse der Städte bezogen haben, so wird das gleiche Recht auch den Bewohnern des platten Landes zur Seite stehen, ich stelle Interesse gegen Interesse. Es haben aber einige jener Abgeordneten sich auf den höhern Standpunkt der Beur- theilung einer allgemeinen Landcsangelegenheit gestellt und hier insbesondere mit dem Schrecknisse des Pauperismus gedroht. Aber, meine Herren, ein so großes fürchterliches Nebel, wie das jenige, was man gewöhnlich unter Pauperismus versteht, kann nicht aus so kleiner Quelle hervorgehen, wie die Vermehrung des Landes um einige Handwerker ist. Stellen Sie doch die Zahl der Handwerker, welche zu besitzen das platte Land das Recht ge habt hätte, wenn das Gesetz von 1840 auch nicht gegeben wor den wäre, in Vergleich mit denen, welche es nach diesem Gesetze erhalten hat, so wird sich ergeben, daß die Zahl der Handwerker, welche das Land gegen früher erhalten hat, eine sehr kleine ist. Wenn man aber in den Städten selbst nachzählen wollte, wie in ihnen selbst sich die Handwerker vermehrt haben seit dem Jahre 1840, so würde man hieraus zurBeruhigung findenkönnen, daß gegen die große Vermehrung der Handwerker in den Städten selbst die Ausdehnung des Gewerbsbetriebes auf dem Lande nicht in Betracht kommt und ein so großer Nothstand, wie in den Städten geklagt wird, dem letztem nicht zur Last gelegt werden kann. Ich bin überzeugt, wenn heute das Gesetz von 1840 wie der aufgehoben werden würde, die Städter würden doch nicht 'aufhören, zu klagen über den Nothstand ihrer Gewerbe. Die Verarmung aber, welche in drohende Aussicht gestellt worden ist, würde, wenn sie kommen sollte, nicht allein die Städte, sie würde alsdann auch die Dörfer, mindestens die benachbarten, treffen. Die Armuth hat auch in ihren Fortschritten die Dörfer betroffen, welche in der Nähe größerer Städte gelegen sind. Auch auf die sen Dörfern wird die Klage immer gehört, daß die Verarmung zunimmt, daß die Armenhäuser sich mehr und mehr anfüllen und in ihnen ein Proletariat, das Geschenk der Nähe großer Städte, entstanden ist und wächst, welches nicht nur den Kräften der Ge meinden höchst nachtheilig, sondern auch in sittlicher Hinsicht -em Staate gefährlich ist. Wenn ein Abgeordneter cs als Be fürchtung aussprach, daß wegen zu großer Verarmung das Prin- <ip der Communalarmenversorgung würde aufgegeben werden müssen, so versichere ich, daß in der Nahe größerer Städte schon viele Landgemeinden das reine Communalprincip der Armenver sorgung verlassen zu müssen glauben und in districtmäßiger Ein richtung von Armenhäusern gegen die Uebelstände der Ueberhäu- fung mit Armen sich wahren und hierzu dir Hülfe des Staa tes angehen werden. — Wenn ich auch mich entschließen könnte, den Klagen der Abgeordneten der Städte in der Weise nachzu- ben, daß ich für sie stimmen wollte, so würde ich in der Thal über das, was ich thun soll, mich in Verlegenheit befinden. Denn frage ich: wollen die Abgeordneten der Städte das Gesetz von 18M aufgehoben wissen? so haben sie geantwortet: Nein. Wollen sie es in seinen wesentlichen Lheilen beschränkt wis sen? so haben sie ebenfalls geantwortet: Nein. Wollen sie gegen die Anträge der Deputation stimmen, welche die Pe titionen abweist, in denen jene Klagen zuerst an die Kam mer gelangten? so ist ebenfalls geantwortet worden: Nein. Also die Petitionen scheinen mehr Anlaß zur Discussion, als Grund und Zweck derselben zu sein. Aber ich bin-w eit entfernt, zu erklären, daß Grund zu den allgemeinen Klagen über die Lage der städtischen'Gewerbe nicht vorhanden sei, ich habe nur die Ueber- zengung, daß die Quelle des Nebels tiefer und leider vielleicht unerreichbar mit jetzigen Kräften liegt, als in dem etwas ausge dehntem Geschäftsbetriebe auf dem Lande. Ich bin auch weit entfernt, diese Klagen als einen Bannstrahl zu betrachten, welcher von den Städten auf daS Land geworfen wird, und um dieser Klagen willen die Städte in's 15. Jahrhundert zurückzusetzen. Wenn ich durch einen Abgeordneten daran erinnert worden bin, daß früher noch die Leibeigenschaft, wenn auch nur in einzelnen Theilen des Landes stattgefunden hat, daß der Landmann sich hat loskaufen müssen, so ist dies eineReminiscenz, diemich dahin führt, anzuerkennen, daß es die Städter waren, durch deren freimüthige und starke Beihülfe der Landmann dahin ge kommen ist, wo er sich jetzt befindet, und daß die Städter sich stets als treue Freunde des Bauern bewiesen haben, wenn es ge golten hat, denselben von drückenden und unwürdigen Fesseln zu befreien. — Wenn aber diese Klagen, wie sie erhoben worden sind von städtischen Abgeordneten, auch ihrem Umfange nach so gegründet und der Pauperismus so nahe vor der Lhüre stände, wie behauptet worden ist, so würden sie in der That dieselben zu spät erhoben haben und zu ihrer Abhülfe kaum mehr die rechte Zeit sein, nachdem dieBewilligung des Budjets schon ihrer Voll endung nahe ist. Es würde, wenn diese Klagen der Städte auch in so weit gegründet wären, daß eine allgemeine Verarmung der Städte in Aussicht stände, gar nicht an der Zeit gewesen sein, Ausgaben zu verwilligen, welche weit über das Nothwendige und Nützliche hinausgehen und blos Gegenstände des Luxus betreffen. Dies ist aber geschehen. — Einen einzigen Antrag finde ich unter den von der Deputation vorgeschlagenen, welcher in einer bestimmter« Form einzelne Klagen an die Staatsregie rung gebracht wissen will; nämlich die Klagen, welche darüber geführt worden sind, daß mit dem Concesflonswesen ein zu weiter Gebrauch gemacht worden sei. Allein entweder hat die Staatsregierung in Gemäßheit des Gesetzes von 1840 blos Concessionen bewilligt, oder haben andere Behörden dies gethan, welche darüber zu entscheiden haben, so darf man jetzt über diese ertheilten Concessionen nicht klagen, sondern man müßte gegen das Gesetz von 1840, in Folge dessen sie ertheilt worden, spre chen, und dies haben dir Abgeordneten, welche jene Klagen erho ben, nicht zu wollen selbst versichert. Oder aber es ist über das Gesetz hinaus Seiten der Behörden gefehlt worden, sind insbe sondere Concessionen verwilligt worden, für welche kein ausrei chender Grund vorhanden gewesen ist, oder sind andere Miß griffe und Fehler dabei begangen worden, so ist das rein Sache der Beschwerde, und nicht Veranlassung zu einem Anträge der Stände an die Regierung. Aus diesem Grunde also werde ich nicht für den unter 4 formulirten Antrag stimmen, sondern dagegen.
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