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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. Sachße: Die Klagen der gewerbtreibenden Städte find sehr alt, vielleicht haben sie die Hälfte des Alters der Städte selbst, denn namentlich waren sie laut und eben so laut, als jetzt, lange Jahre vor dem Jahre 1840, in welchem das Gesetz wegen -es Betriebs der Gewerbe auf dem Lande zu Stande kam. Vor -diesem Gesetze wurden die Gewerbe theils als gesetzlich gestattete Jnnungsgewerbe, theils in Folge von Concession auf dem Lande betrieben, theils aber auch ohne Erlaubniß, und so sehr auch die Innungen der Nachbarstädte es zu Hintertreiben suchten, durch Haussuchungen bei den Contravenienten, so unterblieb dies end lich doch und die Innungen der Städte wurden von Zeit zu Zeit müde, sie zu verfolgen, besonders weil das Ergebniß oft ein so unbefriedigendes und geringes war, daß sie davon abgehalten wur den, es zu wiederholen. Wie es jetzt in Ansehung des Meister- und Gesellensprechens gehalten wird, ob strenger, als sonst, ist mir unbekannt, allein ich erinnere mich aus der Zeit, wo ich als Mit glied des vorigen Stadtraths und Deputirter bei mehrer« In nungen meiner Heimathsstadt dem Meistersprechen beigewohnt habe, daß es mir auffällig gewesenist, wenn bei einzelnen Innun gen kleine Fehler mit Gelds bezahlt wurden, was doch eine min der strenge Beurtheilung eines solchen Meisterstücks scheint. Ob dem jetzt noch so sei, ist mir unbekannt,.aber damals war es zumLheil gebräuchlich, und man mußte es geschehen lassen, weil cs sich um geringe Fehler handelte, die nur ein Sachverständiger wahrnehmen und beurtheilen konnte. Allein es liegt mehr daran, daß folgerecht auch größere Fehler höher mitGeld gestraft wer den konnten, und dann, wenn Einer fast gar nichts geleistet hatte, man nur einerecht große Summe verlangen durfte, um ihn dennoch zum Meister zu sprechen, wie sonst die voctoros bullurü geschaffen wurden. Das Meiste scheint die Petition aus Leisnig zu verlangen, welche für die Gewerbtreibenden einen Cordon, eine Bannlinie um die Städte gezogen wissen will. Die Peten ten meinen, es sollten nur entferntere Dorfschaften das Recht haben, Krämer in ihrer Mitte zu besitzen, bei denen sie ihre Ma- terialwaarenbedürfnisse erkaufen könnten. Wenn man aber be denkt , wie beschwerlich im Winter und bei übler Witterung ein Weg nach der Stadt und in den Dörfern selbst ist, hundert Mal, ja tausend Mal beschwerlicher, als wenn man in Dresden und andern mit leidlichem Pflaster versehenen Städten zur Erho lung des Bedarfs einige Häuser oder einige hundert Schritte weit geht, so leuchtet das Unbillige des Ansinnens ein, daß,ein Dorf, welches nur eine oderdrei Viertel Stunden von der Stadt entfernt ist, seine Maaren lediglich aus der Stadt holen soll. Die Gewerbtreibenden werden allerdings in den Städten durch das Hausiren und durch die Handelsreisenden in ihrer Nah rung beschränkt, denn es hat gegen früher so um sich ge griffen, daß die Handelsreisenden in den kleinsten Dör fern herumfahren und oft die Maaren auch gleich mitbrin- gen, während sonst die Dorfkrämer ihre Maaren in der Re gel vom städtischen Kaufmanns bezogen und diesem dadurch einen' bedeutenden Erwerb gewährten. Ein Grund, warum diese sich ebenfalls über das neue Gesetz von 1840 beschweren können, mag besonders darin liegen, daß jetzt mehrere Krämer in großen Dörfern gegen Concessionen sein dürfen; aber die Aus dehnung des Verleihens des Concessionsrechts hat überhaupt in meiner Gegend ebenfalls nicht Ursache gegeben, daß die Städte sich darüber beschweren könnten, denn es ist, so viel mir vorge kommen, nur in solchen Fällen ertheilt worden, wo es völlig ge rechtfertigt war. Mit Freuden habe ich aber vernommen, daß jetzt von dem Ministerium des Innern die Urberwachung des Concessionsrechts in der Obcrlausitz gehandhabt wird. Früher ist es mir selbst aus Petitionen bei der Ständeversammlung vor gekommen, daß es in ungemeffener Weise geübt wurde, und man glauben mußte, es sei gar keine Aufsicht vorhanden. Und dabei hatte der Gegenstand noch die gefährliche Seite, daß Brannt weinschänken concessionirt worden, bis fast das dritte Haus nach dem Inhalte der Petitionen eine Branntweinschänke wurde. Die Petitionen gehörten leider zu den vielen, die am Schluffe des Landtags im Drange der Geschäfte unerledigt bleiben mußten. Den Jahrmärkten möchte ich so Ueblcs, wie geschehen, nicht nachsagen, weil die größer», wie die kleinern Städte auf den Jahrmärkten manche Art von Maaren bekommen, die von besse rer Qualität oder etwas wohlfeiler sind, als sie dort immer vor kommen, oder die außer Markts dort nicht zu haben sind. We nigstens bestätigt die Erfahrung, daß diejenigen, welche dieser Maaren bedürfen, dieselben sich immer auf eine gewisse Zeit an schaffen und damit auf die Jahrmärkte zu warten pflegen. Der etwaige Nachtheil gleicht sich bei der einen Stadt gegen die an dere aus, weil sie gegenseitig ihre Märkte beziehen. Ja- es ent schließen sich sogar bei den Marktzeiten nicht selten die Einhei mischen, ihre Maaren im Preise etwas heratzufttzen, um mit den auswärtigen Verkäufern Preis zu halten. Deswegen scheint es, als ob, wenn kein Markt gehalten würde, durch Vereinigung der Verkäufer die Preise eine solche Höhe erlangen könnten, daß die Consumenten ganz in den Händen der Gewerbtreibenden sein würden, wenn sie ihren Waarcnbedarf nicht stundenweit holen wollten. Am meisten beeinträchtigen wohl die Fabriken die Handwerker, welche ihre Maaren für den Fabrikpreis, wie er bei fabrikmäßiger Herstellung in großer Menge durch die Thei- lung derArbeit möglich ist, nicht zu erzeugen vermögen, z. B. die Schlosser,welche durchaus keineConcurrenz mit denFabriken dieses Industriezweigs anshalten können. Nach allem diesem kann man sich wohl den Anträgen der Deputation anschließen, denn sie sind in den Verhältnissen begründet. Ich bin derUeberzeugung, daß, wenn man auch das Gesetz von 1840 aufhebe, sich doch diese Klagen wiederholen würden, denn sie haben ihren Grund in der Ueber- völkerung und in der daraus entstehenden allzu großen Con- currenz. Bei solchen Petitionen muß man immer annehmen, daß die Hälfte, vielleicht zwei Drittheil der Petenten keinen Grund zu klagen haben, denn sie befinden sich zum größer» Theile wohl, wünschen aber, was ihnen nicht zu verargen, ihren Zustand zu verbessern; allein der übrige Kheil ist es, wel cher wenigstens partiell an der Grenze des Pauperismus steht, und welcher eine größere Ausbreitung des Gewerbs auf dem Lande fürchten muß. Wenn aber auch das Gesetz von 1840 aufgehoben würde, so würden die auf den Dörfern befindlichen
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