Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Abg. Klien: Im Allgemeinen find sämmtliche geehrte Abgeordnete wohl damit einverstanden, daß die Deputa tion bestimmte Anträge auf Abänderung des Gesetzes von 1840 nicht hat stellen können; cs hat jedoch das Deputationsgutachten zweierlei Anfechtungen erfahren. Die erste von dem Abgeord neten v. Schaffrath, welchem es nicht genügt hat, daß die Peti tionen bei Punkt 1., II. und III. auf sich beruhen sollen, indem er zugleich beantragt hat, daß man die Petitionen unter 1. und IU. der hohen Staatsregierung zur Erwägung anempfehlen möge. Im Allgemeinen glaubt aber die Deputation, daß es wohl bei ihrem Anträge bewenden kann, nämlich deswegen, weil nach ihrem Gutachten unter IV. die gesammten Petitionen ohnedies an die Staatsregierung gelangen müssen; diese wird also da von vollständige Kenntniß nehmen können. Theils ist aber auch gestern Seiten des Herrn Staatsministers geäußert worden, daß die in den Petitionen enthaltenen Klagen nicht nur zeither schon erwogen worden wären, sondern auch ferner in Erwägung kom men würden. Es ist aber auch noch ein anderer Grund, warum ich für das Schaffrath'scheAmendement nicht habe stimmen kön nen, nämlich in so fern, weil die Petitionen unter I. und 1U. nur gerade dieAbänderung gewisser Paragraphen enthalten; ich habe aber aus dem Anträge deS Abgeordneten nicht entnehmen können, daß er selbst dieAbänderung, die er selbst bezweifelt, haben wolle. Die zweite Ausstellung ist gemacht worden gegen den Antrag unter IV. (s. dens. in Nr. 79 S. 2157). Man hat dagegen ge sagt, diesen Antrag zur Berücksichtigung zu empfehlen, sei unnö- thig, weil, wenn das Gesetz innegehalten würde, die Staats regierung ja nichts weiter thun könne, sondern fortwährend an dem Gesetze halten müsse. Es ist ferner dabei bemerkt worden, daß wenn Uebergriffe stattfändcn, diese sich blos zu einzelnen An zeigen und Befchwerdeführungen eigneten. Da jedoch die Pe tenten nicht Beschwerde geführt haben, sondern die ganze Sache der Ständeversammlung blos zur Erwägung anheimgeben, so soll dieser Antrag der Deputation weiter gar nichts bedeuten, als daß die hohe Staatsregierung für künftige Fälle, nicht für vergangene, bei Concessionsertheilungen die Klagen der Peten ten geneigtest berücksichtigen möge. Im Allgemeinen muß ich meine Ansicht auch dahin vereinigen, daß ich glaube, es ist das Gesetz von 1840 nicht an den entstandenen Klagen Schuld; sie sind vorher gewesen und werden auch fer ner entstehen. Wenn heute noch das Gesetz von 1840 bera- thcn würde, so würden wir, nachdem der berühmte tz. 1 des Erläuterungsgesetzes zum Heimathsgefetze damals durchgegan- gen ist, einsehen müssen, daß wir dem platten Lande auch das zu gönnen haben, was ihm gebührt. Allerdings muß man die Klagen theilweise auf die Mißbräuche stellen, die in dieser Be ziehung stattsinden. Sie sind theilweise auch erwähnt worden, unter andern hat ein Deputirter darauf hingewiesen, daß, in so fern die Handwerker auf dem Lande in die technisch verwandten Handwerke übergreifen dürften, sie heute dergleichen Maaren auch in die Stadt einschleppten. Das kann aber auch nur mit Bewilligung der Städte geschehen; denn §. 15 sagt ausdrücklich: „Die gedachten Handwerker dürfen weder innerhalb der Städte und ihres Bezirks Handwerksarbeiten fertigen, noch die von ihnen gefertigten Arbeiten oder Maaren dahin einführen. Es bleibt aber den städtischen Bewohnern unbenommen, sich ihre Bedürfnisse aufBestellung auch von Dorf- wie von auswärtigen städtischen Handwerkern fertigen und selbige abholen, oder auch von ihnen sich abliefern, nicht weniger die aufBestellung von den Dorf- oder andern städtischen Töpfern gelieferten Oefen von diesen sich setzen zu lassen. Derjenige, welcher dergleichen Arbeiten in die Stadt einbringt, hat erforderten Falls die vorher erfolgte Bestellung nachzuweksen. Maurer- und Zimmermeistern, welche einer Prüfung unterworfen und nach ihren Censuren zu Ausfüh rung größerer und wichtigerer Baue für tüchtig erkannt worden, dieselben mögen in den Städten oder auf dem Lande wohnen, ist die Uebernahme von Bauen aufAccord in allen Städten gestattet." Also es liegt nur an den Städten, wenn von dem Lande derglei chen Maaren hereingebracht werden. Der Grund der meisten Klagen ist in unfern Verfaffungsverhaltnissen zu suchen. In der Verfassungsurkunde ist nämlich ausdrücklich die Freizügig keit ausgesprochen. Es ist ferner darin ausgesprochen, daß ein Jeder seinenBeruf selbst wählen könne. In den Städten wird das ausgeführt; denn es kann eine kleine Stadt, die vielleicht dreißig Schuhmacher oder Schneider hinlänglich beschäftigen würde, deren fünfzig aufnchmen, und wenn dann noch zehn hinzukommen, so kann weder die Obrigkeit, noch die ungeschlossene Innung sie zurückweisen, wenn sie die gesetzliche Verbindlichkeit erfüllt und das Meisterstück gefertigt haben. Ganz anders aber ist cs auf den Dörfern, mit der Freizügigkeit sowohl, wie mit derAufnahme von Handwerkern. Die Freizügigkeit ist da meistens illusorisch; denn die Gemeinden halten wie die Kletten zusammen, wen sie nicht hinein haben wollen, den bringt man nicht hinein, er findet kein Logis. In den Städten aber geht das nicht. Auf der andern Seite werden in den Landgemeinden nur auf ihren Wunsch Handwerker ausgenommen, und das ist ein großer Un terschied zwischen Stadt und Land. Könnte eine Verbindung und Annäherung zwischen Stadt und Land, namentlich bei grö ßer« Städten, stattsinden, so wäre das das beste Auskunstsmittel. Es beruhen aber auch die Klagen auf Ursachen, die nur in den städtischen Innungen selbst zu suchen sind, auf Gebrechen, welche größtenteils seit nicht so langer Zeit eingeschlichen sind. Es sind schon mehrere der Art erwähnt worden, und ich will sie nicht nochmals erwähnen, sondern ich bringe nur einen Umstand zur Sprache. Und das ist die große Zahl der Lehrlinge, wodurch sich natürlich die Innungen selbst überfüllen müssen. Wie wird es jetzt damit gehalten? Von den großen Städten habe ich darin leine Erfahrung und rede daher nur von meiner Umgebung. Statt daß sonst der Meister einen Gesellen hielt, zieht er sich jetzt Lehrlinge heran, weil er dadurch wohlfeiler wegkvmmt, und na mentlich nimmt er sie meistentheils vom Lande, weil er glaubt, daß diese gesünder erzogen sind, als in den Städten. Die Kla gen liegen auch noch in andern Verhältnissen, die man einzeln nicht so herzählen kann; wenn aber ein Abgeordneter unter An- derm gesagt hat, die Jahrmärkte thäten den Städten Schaden in Beziehung auf ihre Nahrung, so glaube ich das weniger, denn
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder