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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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erwähne ich, daß nach den Entscheidungen auch der Oberbehör den in der einen Stadt den Kaufleuten, mit Seife und Licht Handel zu treiben, gestattet ist, in einer andern Stadt, zwei Stunden davon, nicht; in der einen Stadt ist dem Apotheker! dieser Handel verwehrt, in der andern nur eine Stunde entfernt nicht. Wer das mit gewöhnlichem, schlichtem Bürgerverstande. einsehen soll, der, glaube ich, muß noch gefunden werden. Also etwas muß allerdings geschehen, wenn nicht tief einschneidende Verluste auch für das Ganze bereitet werden sollen. Und so' empfehle ich denn auch die gegenwärtige Eingabe zur geneigten Berücksichtigung, damit auch der Gewerbtreibende als solcher' sieht, daß er nicht schutzlos ist. Präsident Braun: Wird an die dritte Deputation abzu geben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja. 48. (Nr. 532.) Anschlußerklärung des Erblehnrichters Christian Friedrich Gottlob Thiele zu Helbigsdorf an die wegen nachträglicher Entschädigung vormaliger steuerfreier Grundstücke eingegangenen Petitionen. Präsident Braun: Ist in Folge mehrfacher Resolutionen an die dritte Deputation zu verweisen. 49. (Nr. 533.) Petition Gotthelf Liebig's und 16 Gen. zu Sürßen, die Ueberweisung der von ihnen zu entrichtenden Geldzinsen zur Königs. Landrentenbank betr. (Hierzu 1 Bei lage.) Abg. Haußwald: In dieser Petition, welche eigentlich mehr als Beschwerde zu betrachten ist, beklagen sich die Unter zeichner derselben darüber, daß sie mit dem Anträge auf Ueber weisung an die Landrentenbank rücksichtlich ihrer aus einer frühem Ablösung herrührenden Geldrenten von der Generalcommission zurückgewiesen seien, und bitten um Jntercession der hohen, Ständeversammlung, daß ihnen die Ueberweisung nachträglich noch gestattet werde. Sie gestehen zu, daß Rechtsgründe ihrem Gesuche eigentlich nicht zur Seite stehen, glauben jedoch um so mehr geneigte Berücksichtigung ihrer Beschwerde zu finden, als diese Geldgefälle an die.Stelle früherer Frohndienste getreten sind und der damalige Berechtigte sich die Wahl zwischen diesen beiden Leistungsarten Vorbehalten hat. Diese Punkte scheinen mir allerdings der Berücksichtigung werth, und ich möchte im Interesse der Petenten wohl wünschen, daß ihnen die Ueber weisung gestattet werden möge, wenn ich auch auf der andern Seite nicht verkennen will, daß aus den daraus abzuleitenden Consequenzen mancherlei Nachtheile entstehen dürften. Diese Petition würde eigentlich zum Ressort der vierten Deputation gehören; da jedoch die erste Deputation sich mit den Angelegen heiten der Landrentenbank beschäftigt, so ersuche ich die geehrte Kammer, dieselbe an die erste Deputation zu überweisen. Präsident Braun: Will die Kammer dem Anträge des Abgeordneten gemäß diese Eingabe an die erste Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 5Ü. (Nr. 534.) Petition des Gemeinderaths zu Groß- II. 47. schönau, Karl Benjamin Hahmann und Gen., um Verlänge rung des Schlusses der Landrentenbank. Abg. Scholze: Ich bitte um das Wort. Eigentlich bedarf diese Petition wohl keinerBevotwortung, indem durchBeschluß derKammer das,was diePetenten wünschen, ihnenfchongewährt scheint, und ich glaube auch, daß der Beschluß unserer Kammer durchgehen, und sie das, was sie wünschen, erlangen werden. Präsident Braun: Gehört ebenfalls zum Geschäftskreise der ersten Deputation. Ist die Kammer damit einverstanden, daßdiesePetitiondahinabgegeben werde? — Einstimmig Ja. 51. (Nr. 535.) Petition des Vorstandes des Gewerbver- eins und der Sonntagsschule zu Lösnitz, Heinrich Otto Mi chaelis und Gen., die Errichtung von Sonntagsschulen betr. Abg. Rewitzer: Gestatten Sie mir, meine Herren, auch diese Petition mit einigen Worten einzuführen. Die Petenten berühren einen für den Gewerbsstand sehr wichtigen Gegenstand, die Sonntagsschulen. Sie sind bekanntlich außer den Kin derschulen das einzigeBildungsmittel, welchesdenHandwerkern zu Gebote steht, um sich für ihren künftigen Beruf vorzubereiten. Denn die Gewerbsschulen, welche von wichtigem Einflüsse auf die Gewerbe sein können und sind, können von den Handwerkern darum nicht besucht werden, weil diese in der Mehrzahl zu arm sind. Wenn man erwägt, daß, je größer die Fortschritte in der Industrie sind, welche mit Hülfe der Wissenschaft fort und fort gemacht werden, desto größer auch die Gefahr für die kleinen Ge werbe, welchen diese Hülfsmittel abgehen, werden muß, von der großen Industrie völlig erdrückt zu werden, so muß der Freund des kleinen Gewerbsbetriebes sich besorgt um ein anderes Mittel umsehen, welches den Handwerker in den Stand setzt, den Rie senschritten seines gefährlichen Verwandten nachzukommen. Die Verständigen im Volke sind längst von der Ansicht zurückgekom men, als könnte ein Zurückführen auf den alten starren Innungs zwang die gewünschte Abhülfe allein und nachhaltig gewähren, sondern sind der Ueberzeugung, daß nur eine tüchtigere Ausbil dung der jungen Gewerbsleute Rettung bringen könne. Man könnte hierauf antworten, daß diesemBedürfnisse abgeholfen sei, weil ja Sonntagsschulen errichtet worden sind und von der Staatsregierung unterstützt werden. Allein sie werden zum großen Nachtheile der Handwerker nicht nur nicht allgemein be nutzt, sondern auch sehr unregelmäßig besucht. Daraus ent springen aber so wesentliche Nachtheile für den Unterricht, daß die Früchte desselben zum großen Theile verloren gehen. Da ein Zwangsmittel den Directoren nicht zu Gebote steht, so liegt auf der Hand, daß Disciplin und Ordnung in der Schule nicht ge hörig gehandhabt werden kann. Theilweise sind die Lehrlinge selbst die Schuldigen, theilweise aber auch die Lehrmeister, welche die Lehrlinge abhalten, die Sonnlagsschulen zu besuchen. Die Petenten bitten daher, es möge die Ständeversammlung bei der Staatsregierung sich dahin verwenden, daß derBesuch der Sorm- tagsschulen gesetzlich anbefohlen werde. Ich weiß recht wohl, es läßt sich dagegen sehr viel einwenden; ich weiß aber auch, meine Herren, daß sich viel Gewichtiges, auf Erfahrung Gegründetes, 2*
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