Mittheil ungen über die Berh a ndlung en des Landtags, n Kammer. 48. Dresden, den 16. December L84S Neunund vierzigsteöffentlicheSitzung der zweiten Kammer am 8. December 1845. Inhalt: Vertrag aus der Registranbe. — Entschuldigung. — Be- rathung des Berichts derdritten Deputation über den Antrag desAbg. Schäffer, die Vorlegung einer aufDef- fentlichkeit und Mündlichkeit nebst Anklageproceß mit Staatsanwaltschaft gebauten Strafproceß- ordnung betr. Die Sitzung beginnt ^11 Uhr in Anwesenheit des Staats ministers v. Könneritz und von zwei und siebenzig Kammermitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Atzung von dem Secretair Scheibner aufgenommenen Protokolls. Nach Genehmigung und Mitvollziehung desselben durch die Abgeordneten v. Berlepsch und Zani wird zum Vortrage aus der Registrande übergegangen. 1. (Nr. 536.) Anderweiter Bericht der außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer zu Prüfung des Gesetzent wurfs über die Gewerb- und Personalsteuer. Präsident Braun: Wird zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. 2. (Nr. 537.) Petition des Privatus Robert v. Heldreich I zu Dresden um Verwendung für Aufrechthaltung des Reli gionsfriedens vom 25. September 1555, so wie des westphä- lischen Friedens von 1648, in Betreff der päpstlichen Grün-! donnerstagsbulle. Präsident Braun: Wird zum Geschäftskreis der außer ordentlichen kirchlichen Deputation gehören. Stimmt die Kammer dieser Ansicht bei? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 538.) Petition Friedrich August Roll's und 31 Gen. zu Zug bei Freiberg um nachträgliche Zulassung zur Anmeldung des Steuerentschädigungsanspruchs für steuerfreies Grund- eigenthum. Präsident Braun: Gehört in Folge einer frühem Reso lution der Kammer der dritten Deputation zu. 4. (Nr. 539.) Petition des Schulvorstandes zu St. Afra N. 48. bei Meißen, Christian Friedrich Lahl und Gen., um eine Er läuterung zu §. 31 des Parochialgesetzes vom 8. März 1838. Secretair Tzschucke: Der Gegenstand, welcher in dieser Petition verhandelt wird, hat bereits der ersten Kammer Ver anlassung gegeben, über die Auslegung, welche von Seiten des Ministeriums des Cultus und des öffentlichen Unterrichts zu §.31 des Parochialgesetzes von 1838 gegeben worden, Beschluß zu fassen. Es ist allerdings hart, daß durch die Auslegung des Ministeriums Vertrage, welche früher geschloffen worden sind, null und nichtig werden und der Schulgemeinde eine Last zum Besten der Kirchengemeinde aufgelegt wird. Da es als Regel feststeht, daß Verträge und Abkommen, so wie rechts kräftige Entscheidungen, durch Gesetze nicht aufgehoben wer den, so hoffe ich, daß auch unsere Deputation, welche mit der Begutachtung dieser Petition beauftragt wird, und die Kam mer selbst diesen Gegenstand einer genauen Prüfung unter werfen werde. Präsident Braun: Es liegt der dritten Deputation ein Gegenstand verwandten Inhalts vor, es wird daher auch dieser Gegenstand dahin zu verweisen sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 5. (Nr. 540.) Der pädagogische Verein zu Dresden, Frie drich August William Steglich und Gen., zeigt den Beitritt mehrerer Lehrerconferenzen zu der unter Nr. 54 der Haupt- registrande eingetragenen Petition an. Präsident Braun: Die in Bezug genommene Petition ist zur vierten Deputation abgegeben worden, daher wird auch wohl die gegenwärtige dahin gelangen müssen. Tritt die Kammer dieser Ansicht bei? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 541.) Petition Michael Päßler'S in Gosel um eine Aufklärung der Gerichte über den wahren Sinn des Art. 198 des Criminalgesetzbuchs. Präsident Braun: Diese Eingabe ist mehr Beschwerde als Petition; das Direktorium schlägt Ihnen daher vor, die selbe an die vierte Deputation abzugeben. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 542.) Anderweiter Bericht der außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer, die Uebergabe einer Adresse auf dis Thronrede betr. 1