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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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zugegeben werden kann, daß sie zur Herstellung der juristischen Controle nicht unbedingt nothwendig sei. Es ist ferner er wähnt worden, daß die Oeffentlichkeit dann, wenn man eine dreifache Instanz beibehalte, und um dieses Umstandes willen in der Hauptuntersuchung Protokolle ausgenommen werden müßten, nicht mehr sehr werthvoll erscheine; das Verfahren würde durch diese Einrichtung natürlich nur weniger schnell und die Zuhörerschaft würde bei einem solchen Verfahren nicht so befriedigt sein, als bei einem kürzer». Ich will zugeben, daß das Verfahren langsamer werden kann, kann aber nicht zugeben, daß gerade um dreies Umstandes willen den Zuhörern, den Staatsbürgern die Oeffentlichkeit verleidet werden sollte; denn im Ganzen würde die protokollarische Niederschrift über das Verhandelte sich doch wohl darauf zu beschränken haben, daß man constatirt, in welchen Punkten das Ergebniß der Vor untersuchung bei der Hauptuntersuchung eine Abänderung er litten habe. Hierdurch wird in der Regel ein sehr großer Aufenthalt nicht entstehen. Mit großem Recht ist im Bericht gesagt worden, daß die Oeffentlichkeit der schätz barste Hebel im Getriebe der Rechtspflege sei, daß sie Sporn und Zügel sei, ein Sporn für die Richter, eben so wie für den Vertheidiger und für den Staatsanwalt, ein Sporn in Bezug auf die Wahrhaftigkeit, in Bezug auf die Sorgfalt, mit welcher die Entschuldigungsgründe, wie die Anschuldi gungsgründe erörtert werden, in Bezug auf die Humanität, die man dem Verbrecher gegenüber an den Tag legt, ein, Zügel in Bezug auf die Art und Weise, wie man das Princip der Mündlichkeit zur Anwendung bringt, und wie man bei der Mündlichkeit das Resultat der Untersuchung auffaßt, und in Bezug auf die Achtung der Rechtssphäre des Verbrechers, des sen Menschenrechte zu ehren sind. Man sieht, von welcher Wichtigkeit für die gesammten Staatsbürger die Oeffentlich keit ist, und wenn solche auch nicht im rechtlichen Sinne, son dern nur moralisch controliren, so tragen sie doch durch dieDef- fentlichkeit nebenbei den Gewinn davon, daß sie die Überzeu gung erlangen, es werde mit Sachkenntniß, Sorgfalt und Huma nität verfahren und gleiche Sorgfalt auf die Erörterung der Anschuldigungs-, wie -er Vertheidigungsmomente verwendet. Die Heimlichkeit ist unter allen Umstanden der erste Grund zum Mißtrauen. Es muß darauf Bedacht genommen werden, neue Institutionen von einem Vorwurfe dieser Art frei zu halten. Es ist wünschenswerth, daß alle Einrichtungen, welche man in das Leben einzuführen beabsichtigt, gleich anfangs volksthümlich erscheinen, als eine Wohlthat sich darstellen. Das kann aber schwerlich der Fall sein, wenn die Verhandlungen hinter ver schlossenen Thüren stattsinden, wenn Freunde und Bekannte, und wer sonst am Gange der Untersuchung ein Interesse hat, von der Lheilnahme daran ausgeschlossen sind. Aus dem, was ich eben erwähnt habe, wird hervorgehen, daß ich mit der Ansicht, welche in dem Deputativnsgutachten ausgesprochen worden ist, vollständig übereinstimme, und nicht das mindeste Bedenken ragen kann, dem von der Deputation befürworteten Schluß antrage meine Zustimmung zu geben. Wenn der Abgeordnete H.48. Hensel wünscht, daß man in Beziehung auf die Geschwornen- gerichte etwas Wesentliches schon jetzt thue, um sich für die Zu kunft nicht zu präjudiciren, so theile ich auch in dieser Beziehung die Ansicht der Deputation, und erachte es nicht für ein wesent liches Erforderniß, ja sogar jetzt auch nicht an der Zeit, einen ent schiedenen Schritt zu thun, habe daher sein Amendement nicht unterstützt, weil es ja unter allen Umständen und zu jeder Zeit freistehen muß, auf diesen wichtigen Gegenstand zurückzukom men. Es kann derselbe durch eine ständische Petition von einem oder mehrer» Kammermitgliedern wieder zur Sprache gebracht werden. Dadurch, daß der von ihm verlangte Zusatz heute nicht in den Deputationsantrag ausgenommen wird, kann die Kam mer auf keinen Fall für alle Zukunft präjudicirt werden. Es ist ferner von dem geehrten Abgeordneten Jani eine beschränkte Oeffentlichkeit bevorwortet worden. Ich will zugeben, daß diese in der Maaße, wie sie von dem Herrn Staatsminister vorgeschla gen worden ist, wünschenswerth sein kannindenwenigenFällen, wo die Oeffentlichkeit in derAusdehnung, wie sie die Deputation befürwortet hat, nicht füglich Platz ergreifen kann; in der Regel kann sie aber nicht ausreichen, eine solche beschränkte Oeffentlich keit wird dem Volke nicht genügen und kann dem Zwecke nicht entsprechen. DieDeputation hatdieFälle, in welchen von der un beschränkten Oeffentlichkeitwohl abzusehen sein wird, angeführt. Daß die Oeffentlichkeit in diesen Fällen durch eine Einrichtung, wie sie der Herr Staatsminister in Vorschlag gebracht und der Abgeordnete Jani gutgeheißen hat, recht füglich ersetzt werden könne, will ich nicht in Abrede stellen, im Allgemeinen aber muß ich wünschen, daß in der Regel eine vollständige Oeffentlichkeit gewährt werde, die jeden Grund zum Mißtrauen, das sich jetzt zwischen die Justizbehörden und das Volk drangt, abschneidet, die dazu beitragen kann, daß jederVerdacht, als wäre von irgend einer Seite auf die erkennenden Richter Einfluß geübt worden, als wäre namentlich vielleicht von oben herab dieser Einfluß geübt worden, beseitigt werde. Ich bemerke, daß ich mit der Deputation vollständig übereinstimme, und Grund genug vor finde, derAnsicht derselben in Bezug auf die Geschworenengerichte ebenfalls beizutreten. Secretair Tzschucke: Ich habe um das Wort ge beten, nicht um auf das Materielle einzugehen, sondern nur um zu erklären, daß meine Meinung, die ich an» vorigen Landtage kundgab, noch dieselbe ist, ja sich noch verstärkt hat, halte es aber für nöthig, einige Bemerkungen über das Verhalten der Regie rung und des Volkes in dieser Angelegenheit hinzuzufügen. Die Verhandlungen über den vorliegenden Gegenstand in unserer Ständeversammlung nicht allein, sondern in allen übrigen deut schen Ständeversammlungen, sind ein treues, wenn auch nicht erfreuliches Abbild der deutschen Zustände. Seit der Zeit, daß die Wissenschaft sich der Brurtheilung unsers Strafverfahrens unterzogen hat, ist eine langeReihe von Jahren vorübergegangen; nirgends aber hat die Wissenschaft mit mehr Erfolg ihr ernstes Prüfungsgeschäft geltend zu Machen gesucht, nirgends die Gründe für und dagegen sorgfältiger erwogen, als hier, und dennoch ist -dieser große Triumph der Wissenschaft noch nicht in die deutsche S
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