Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gewiß in der Leidensgeschichte Jordan's, des großen deut schen Mannes, gesunden haben, Jordan's, den man mittelst' desselben geheimen Verfahrens, welches wir zur Stunde in Sachsen noch besitzen, in Churhessen über sechs Jahre lang, nämlich vom 18. August 1839 bis zum 5. November d. I., in enger, schrecklicher Untersuchungshaft hielt, dann aber in letzter Instanz freisprechen mußte, und nur wegen eines in einer Eingabe gebrauchten nicht ganz angemessen befun denen Ausdrucks zu 5 Thlr. Strafe verurtheilen konnte, wäh rend diese Freisprechung bei einem Verfahren, wie das von uns verlangte, in spätestens sechs Monaten hätte er folgen müssen. Nun, meine Herren, was könnte lauter für uns sprechens als eine so schreckliche Thatsache der neuesten Zeit, als solch ein unbeschreiblicher Jammer, hereingebrochen über das Haupt eines Mannes, den Deutschland mit Stolz den Deinigen nennt, und dessen Name in mehr als einer Be ziehung auf immer in den Jahrbüchern der deutschen Geschichte glänzen, zugleich aber auch von den Schrecken des geheimen Verfahrens ein bleibendes, furchtbaresZeugniß ablegen wird!! Nun hat zwar die hohe Staatsregierung sich bereit erklärt, dem Gesetzentwürfe für eine neue Strafproceßordnung Münd lichkeit des Verfahrens und Anklageproceß mit Staatsanwalt schaft zum Grunde zu legen, zugleich aber auch ausgesprochen, daß sie von ihren Bedenken gegen die Oeffentlichkeit noch im mer nicht zurückgekommen sei. Allein, meine Herren, was könnte uns das neue Verfahren ohne Oeffentlichkeit nützen? Ohne Oeffentlichkeit würde ich es, wie der Abgeord nete Todt, nicht haben mögen, und viel lieber dafür stimmen, daß das alte Verfahren beibehalten werde. Denn Oeffent lichkeit, und zwar unbedingte Oeffentlichkeit ist nach meiner innigsten Ueberzeugung nicht nur für die Strafrechtspflege, sondern auch für unsere zukünftige Civilgesetzgebung die erste unerläßlichste Bedingung, und zwar einmal als sicherste Bürgschaft einer richtigen und unparteiischen Rechtspflege, dann aber auch zur Sicherstellung der Regierung und der von ihr angestellten Richter gegen jeden Verdacht, wie er jetzt nur zu oft vorkommt, bei dem mündlichen und öffentlichen Verfahren aber fast undenkbar ist, und endlich als das beste Mittel, daß die Wahrheit nicht nur vollständig, sondern auch schnell an das Tageslicht komme. Denken wir, meine Herren, an die unglückseligen Leipziger Vorgänge. Hätte die Untersuchung darüber bei offenen Thüren geführt wer den können, was für eine ganz andere und namentlich schnellere Befriedigung würde sie der ängstlich harrenden Bevölkerung des Landes gewährt haben! Ueber wie Manches würden wir bereits vollständig aufgeklärt sein- was jetzt noch im Dunkeln liegt, und sogar einer nicht unbedeutenden Anzahl Leipziger Bürger Ver anlassung zu einer Petition an uns gegeben hat, welche unsere Vermittelung für eine noch genauere Untersuchung der Angele genheit in Anspruch nimmt! Ich bin weit davon entfernt, an dem guten Willen der Staatsregierung und der von ihr beauf tragten drei hochachtbaren Männer, die Wahrheit rasch und gründlich zu Tage zu fördern, zu zweifeln; allein auf der andern ». 48. Seite begreife ich doch auch ganz, daß der gegebene Auszug aus dem VerhörprotocollVielen nicht genügend und fast Niemandem schnell genug erschienen ist. Frage ich mich nun, was werden soll, wenn die Staatsregierung bei ihrer Ansicht beharrt, so thut sich in Wahrheit ein wahres Labyrinth vor meinen Blicken auf. Denn entweder läßt sie es dann einstweilen beim schlechten Alten, oder sie legt der nächsten Ständeversammlung einen nicht auf Oeffentlichkeit gegründeten Gesetzentwurf vor, den diese höchst wahrscheinlich ablehnt. Wenn nun nach Beendigung wieder einiger Landtage die Regierung sich endlich doch zur Gewährung der jetzt so sehr gefürchteten Oeffentlichkeit entschließt, dann wird, das sehe ich kommen, das Volk, mitffortgerissen von dem jetzt rascher als je rollenden Rade der Zeit, auch seinerseits mit seinen Ansprüchen wieder einen Schritt weiter gehen und nun die neue Einrichtung nicht mehr ohne Schwurgerichte habest wollen, für welche, wie wir auch heute bereits gehört, ohnedies schon so vielfache Wünsche auftauchen. Die Regierung kann und wird zwar dann diese verweigern, wie jetzt die Oeffentlichkeit, und am vorigen Landtage das ganze Verfahren; allein gleichgültig kann es ihr dann doch auch wahrhaftig nicht sein, das Land mit seiner Strafgerichtspflege in einem Zustande zu lassen, den sie selber fchon.jetzt als unhaltbar anerkennt, und dessen Unzuträglichkeiten von Jahr zu Jahr um so fühlbarer werden müssen, als das Volk einmal darauf aufmerksam gemacht, und mit dem Verlangen nach etwas Vollkommenerem vertraut geworden ist. Wenn nun zumal mittlerweile etwa Nachbarstaaten mit der Einführung des von uns gewünschten so schönen Instituts vorangehen, und somit unser Sachsen um den Ruhm bringen, den es auch bei dieser Veranlassung sich hätte erwerben können, so wird die Regierung doch wahrscheinlich es endlich bedauern, dasselbe uns nicht früher freiwillig und zu einer Zeit gegeben zu haben, wo es noch ohne weiter gehende Ansprüche dankbar angenommen worden wäre. In ihrem Interesse eben sowohl, wie in dem des Volks wünschte sch daher angelegentlich, daß dieselbe auch bei dieser Gelegenheit beherzigen möchte, daß die größte aller jetzt existirenden Mächte die öffentlicheMeinung ist, der eine Regierung mit ihren Einrichtungen zwar auf einige Zeit, aber durchaus nicht auf im mer widerstehen kann. Staatsminister v. Könneritz: Ueber die letzte Aeußerung des geehrten Abgeordneten wird sich das Ministerium beim Schlüsse der Debatte äußern, und ich habe jetzt darüber weiter nichts zu sagen. Nur einen Jrrthum wollte ich dem geehrten Abgeordneten benehmen. Wenn er die Leipziger Vorgänge an führt, so ist zu bemerken, daß die Erörterungen hierüber eben so wenig bei offenen Thüren würden gehalten worden sein, wie Je der, der die Sache kennt, wissen wird. Abg, v. Schaffrath: Da die zweite Kammer in dieser heute zur Berathung vorliegenden hochwichtigen Frage bereits am vorigen Landtage nach einer ernsten und feierlichen Alles er schöpfenden Verhandlung sich fast einstimmig für die Nothwen- digkeit einer auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit mit Staats anwaltschaft gebauten Strafproceßordnung ausgesprochen hat, 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder