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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dessen Werth nie erkennen und es selbst schätzen lernen kann, dasselbe auch durch seinen fortwährenden Verschluß mehr und mehr an seinem Werthe verliert. Ich will nicht wiederholen, was schon früher sattsam bei der einzuführenden Mündlichkeit im Strafverfahren über die daraus folgende Schnelligkeit und geringere Kostspieligkeit, so wie über den Vortheil gesagt worden ist, den der Richter durch eigne Anschauung gewinnt; wir find hoffentlich Alle darüber einig. Wenn nun aber die hohe Staats regierung dem ersten Glieds in dieser Kette die Staatsanwalt schaft als zweites beifügen will, so sehe ich nicht ein, warum das -ritte, die Oeffentlichkeit, fehlen soll? Die kann und darf nicht fehlen! Die Oeffentlichkeit, sagt der Herr Referent selbst in sei nem vortrefflichen Rechenschaftsbericht, ist die Quelle, deren Wasser nur die Unschuld reinigt, sie ist die Drdalie der neuern Zeit! Ja gewiß, die Oeffentlichkeit wird der Hebel sein, der den künftig mündlich verhandelnden Richtern, Nertheidigern und Anklägern die erste Pflicht zur Ausübung einer unparteiischen Gerechtigkeit auflegen wird, sie wird künftig jeden Staatsbürger vor jedem Justizgebäude den Hut ziehen heißen, wahrend ihnjetzt beidessenAnblickeinunheimliches Gefühlbeschleicht. BeiderOef- fentlichkeitwirdderehrlicheMann, der, ohnedaß er etwas Straf bares begeht, in eine Untersuchung geräth, gereinigtdaraus hervor gehen, und der Verbrecher weiß, daß ihm nicht zu viel geschieht, daß die strengste unparteiischeste Gerechtigkeit geübt, dieWahr- heit alles Ernstes gesucht und auch ambestengefundenwird. Ich bin innig überzeugt, daß auch die größte List und ärgste Ver schwiegenheit des Bösewichts vor einem solchen mit Oeffentlich- kcit umgebenen Forum nicht Stand halten wird. Das Volk anlangend, so wird sich dasselbe gewiß nicht an der Qual des Verbrechers weiden, denn ich habe, wie bereits in diesem Saale ausgesprochen worden ist, ebenfalls eine bessere Meinung und ein höheres Vertrauen zu dem sächsischen Volke; es wir- eine so würdevolle und ernste Versammlung auch mit Ernst und Würde betrachten. Es wird das Verbrechen zwar in seiner entsetzlichen Nacktheit, aber es wird auch seine Ursachen und Folgen sehen. Es wird sehen, daß vor diesem Forum Hoch und Niedrig, Arm und Reich gleich ist; es wird sehen, daß die Hüter und Vollstrecker des Gesetzes Allen aus einer Schaale reichen; es wird endlich, nach dem es genug gehört und gesehen hat, mit den heilsamsten Ein drücken in seine Wohnungen zurückkehren, wird dieManner hoch achten und lieben, die eine strenge, unparteiische Gerechtigkeit zu üben sich als höchste Aufgabe gestellt haben, und es wird das Va terland segnen, das solche Institutionen in sich trägt. Wenn ich mir nun ferner die Staatsanwaltschaft in ihrer so, hohen Bedeu tung vor Augen halte, so erscheint sie mir gleichsam als ein dro hender Chemb, der im Namen des Staates, im Namen der. bür gerlichen Gesellschaft um sich schaut, um das Verbrechen, ,wo es sich immer zeige, sogleich zu erreichend Gewiß und wahrhaftig eine schöne, ehrenvolle Bestimmung! Allein, meine Herren, dabei ist nicht zu vergessen, zu welchen erschrecklichen Resultaten dieses so vortreffliche Institut führen kann, wenn wir ihm nicht die Oeffentlichkeit als Gegengewicht geben, wenn wir es nicht gewissermaaßen nöthigen, von seinen Handlungen öffentliche . II. 48. Rechenschaft.abzulegen. Ich glaube gewiß, wir würden am Ende in diesem Institut eine Obervormundschaft, ein Polizei institut, vielleicht ein schauderhaftes mehr bekommen. Denke ich mir endlich als die erste Potenz im Staate, die von großem Einflüsse auf das Wohl und Wehe der Staatsbürger ist, den Monarchen, und sehe ich ferner in dem Richteramte und der Staatsanklageschaft ihrer Bedeutung und ihrem Umfange nach zwei ähnlich wichtige Potenzen, so muß ich bemerken, daß unser hochverehrter Monarch, so unendlich weit er auch von der Absicht entfernt ist, auf das Wohl seines Volkes nachtheilig einzuwirken, uns dennoch in unserer Verfassung eine größere Garantie verlieh, daher ich keinen Augenblick zweifle, daß derselbe hochverehrte Monarch auch geneigt fern wird, uns dem Richteramte und der so gewichtigen StaatS- anklageschaft gegenüber, welche über Ehre, Freiheit und Leben der Staatsbürger absprechen, ebenfalls eine größere Garantie zu verleihen, wenn es ihm seine Minister nicht schwer machen. Etwas Anderes einzusühren, ist durchaus nothwendig; denn wir sehen in dem bisherigen Verfahren gewissermaaßen nur einen aus der Hand des Schneidermeisters hervorgegangenen verdorbenen Rock, an dem sich keine Reform vornehmen läßt; wenn uns von Seiten der Staatsregierung Mündlichkeit mit Anklageproceß und Staatsanwaltschaft zugestanden wurde, so dächte ich doch, fügte dieselbe noch die davon unzertrennliche Oeffentlichkeit hinzu. Ich erlaube mir, sie auf den Ausspruch eines großen Ministers aufmerksam zu machen, der sich zwar nicht in Bezug auf den vorliegenden Fall, sondern im Allge meinen folgendermaaßen über die Oeffentlichkeit äußerte: „Jeder Staat, der seine Handlungen auf Weisheit, Kraft und Gerechtigkeit gründet, gewinnt jederzeit, wenn sie durch Publicität an das Helle Licht vor das Publicum gesetzt werden, welches nur denjenigen Regierungen gefährlich ist, die dunkle und verdeckte Schleichwege lieben." Ich habe meinestheils das Vertrauen zu unserer Regierung, daß sie sich nicht zu den letz teren zählen wird. Was endlich die Schwurgerichte betrifft, - so kann es mir. natürlich nicht beikommen, auf Specialitäten einzugehen und sie beleuchten zu wollen, sondern ich will nur erklären, daß ich mich von ihrer Vortrefflichkeit vollkommen überzeugt habe, daß ich sie für das einfachste und natürlichste Institut halte, welches unter der Sonne existirt, und daß ich nur beklagen kann , wenn nicht bei Vorlage eines künftigen diesfallsigen Gesetzes, was vielleicht aus dem Beschlüsse der diesmaligen Ständeversammlunghervörgeht, auch die Schwur gerichte als Schlußstein beigefügt werden. Konnte ich auch den von meinem geehrten Nachbar bezüglich der Schwur gerichte gestellten Antrag wegen kurzer Abwesenheit nicht un terstützen, so werde ich dennoch bei jeder Gelegenheit für Schwurs .geeichte stimmen, obgleich ich nicht die geringste Hoffnung hahe, ! daß die Regierung darauf eingehen werde. Abg. Scholze: Auch ich muß mir erlauben, einige wenige Worte über diesen Gegenstand zu sprechen. Jedem wird bekannt sein, daß ich mich am vorigen Landtage ebenfalls für dieses Jn- 4
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