Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
im vorigen Jahre aus Holland zurückkam, wo öffentliche Straf rechtspflege ohne Geschworne besteht, wo ich aber erwartete, zweierlei Richter über That- und Rechtsfrage fungiren zu sehen, ich mich mit meiner getäuschten Erwartung so lange beschäftigt hätte, bis im vielseitigen Ideenaustausch darüber es mir bekannt wurde, daß der Präsident eines Appellationsgerichts in Belgien, der früher selbst Justizminister war, in ähnlicher Weise die Tren nung der beiden fraglichen richterlichen Functionen zu einem Gegenstände seines Nachdenkens gemacht hätte, und mich in mei nen Ansichten dies bestärkte. Also ist es ein Wunsch, der Prü fung verdienen möchte, ob nicht künftig auch bei uns das Ver biet von dem Straferkenntniß in der richterlichen Fun ction zu trennen sei. Der Deputation zustimmend, wünsche ich, daß ihre Anträge ein günstiger Erfolg krönen möge! Abg. Georgi: Meine Herren! Diejenigen unter uns, welche am vorigen Landtage Theil genommen haben an den Ver handlungen über die hochwichtige Frage, welche auch heute wie der uns beschäftigt, können wohl einfach und kurzBezugnehmen auf das Glaubensbekenntniß, welches sie damals abgelegt haben. Ich bin in diesem Falle und erkläre, daß die damals ausgespro chenen Ansichten noch heute die meinigen sind, daß sie in den Jahren, welche dazwischen liegen, immer mehr und mehr zu mei ner festen, innigen Ueberzeugung geworden sind. Ich habe dem nichts hinzuzusügen, aber in Beziehung auf den etwas verän derten Standpunkt, auf welchem sich heute die ganze Angelegen heit befindet, muß ich mir doch einige wenige Worte gestatten. Da habe ich denn zunächst meine Freude auszusprechen über den Sieg, welchen dieKraft der Wahrheit der damals in diesem Saal ausgesprochenen Ansichten über dieUnhaltbarkeit unsers zeitheri- gen Strafprocesses und dkeVorzüge des mitStaatsanwaltschaft und Anklageproceß verbundenen öffentlichen und mündlichen Verfahrens in der Erklärung des Herrn Justizministers errungen hat. Ich habe meine Freude darüber auszusprechen im Interesse des Volks, im Interesse der Sache, um die es sich handelt, wenn ich auch freimüthig dabei bekennen muß, daß ich im Interesse der Regierung wünschen muß, sie ließe sich nicht Schritt vor Schritt Zugeständnisse abkämpfen, die man ihr und zunächst ihr danken müßte und würde, wenn sie uns damit entgegenkäme. In mei ner Befriedigung über den gegenwärtigen Stand der Angelegen heit lasse ich mich übrigens nicht beirren davon, daß dieses Zuge- ständniß weder als ein vollständiges gegeben wird, noch als ein vollständiges genommen werden kann, weil ich die ruhige Ueber- zeugung, freilich die Ueberzeugung eines Laien, habe, daß der Sieg in der einen Richtung den in der and ern nothwendig in sich begreift, daß das Terrain, auf dem jetzt noch der Widerstand der Regierung sich bewegt, für die Dauer nachdem, was man bereits zugestanden hat, völlig unhaltbar geworden ist. Und deshalb wünsche ich auch auf das lebhafteste, der Herr Minister möge seine Schiffe nicht verbrennen! Ich halte die Oeffentlich- keit des Verfahrens für erforderlich als unentbehrliche Garantie des Rechts, als den Schlußstein des ganzen Gebäudes und als eine nothwendige Consequenz des Standpunktes, auf dem wir uns in politischer Beziehung überhaupt befinden. Der Herr Staatsminister hat zugegeben, daß, wenn auch der Werth der Oeffentlichkeit als Controls in Abrede zu stellen sei, doch nicht verkannt werden könne, daß eine beschränkte Oeffentlichkeit mäch tig dazu beitragen werde, daß alle diejenigen, welche berufen sind zu dem neuen Verfahren, redlich und vollständig das Ihrige thun. Mir scheint, in diesem Anerkenntniß ist das Princip derOeffent- lichkeit, die Nützlichkeit dieses.Princips doch faktisch zugestanden, wenn man auch ein solches Zugeständniß ausdrücklich in Abrede stellen will. Denn wenn man einmal zugesteht, daß eine be schränkte Oeffentlichkeit ein derartiger Antrieb sein kann, wie der Herr Minister ausgesprochen hat, so bin ich überzeugt, man wird bald auch zugeben müssen, daß jede Beschränkung über einen ge wissen Punkt hinaus die Erreichung des Zweckes beschränken wird. Ich glaube deshalb, daß, wenn eine äußere Anregung nothwendig ist, und die Oeffentlichkeit diese gewährt, sie gewiß auch zugestanden werden muß. Will man den Zweck, so muß man auch die Mittel wollen. Die Einrichtung aber, meine Herren, welche wir für den Strafproceß bevorworten, ist keines wegs so vollkommen, daß wir nicht für nöthig erachten müßten, ihr alle denkbaren und möglichen Garantien hinzuzufügen. Die große Macht, welche in die Hände des Staatsanwalts gelegt wird, eine Macht, von welcher leicht ein zu ausgedehnter, oder nicht ausreichender, oder nicht parteiloser Gebrauch gemacht wer den kann, ferner die Kürze der Verhandlung, die Mündlichkeit des Verfahrens, der Wegfall des Jnstanzenzugs, alle diese Ein richtungen scheinen mir.es nöthig zu machen, daßman Garantien treuer Pflichterfüllung für Jedermann hinzufügt. Als solche betrachte ich die Oeffentlichkeit und erinnere an ein wahres, schönes Wort, welches in dieser Beziehung der Herr Referent in seinem Reisebericht ausgesprochen hat, indem er sagt, dieOeffent- lichkeit sei das Gewissen der Mündlichkeit! — Ich halte aber auch zweitens, abgesehen hiervon, die Oeffentlichkeit des Straf processes für ein politisches Recht des Volks. Die Oeffentlichkeit ist das Grundprincip unsers konstitutionellen Staatslebens; sie ist ausgesprochen durch die Verfassung in Beziehung auf alle Regierungsangelegenheiten und in Beziehung auf die Stände versammlung. Das Volk hat durch die Verfassung das Recht erlangt, sich zu überzeugen, wie seine Angelegenheiten verwaltet werden, wie es regiert wird; sollte es nicht minder ein Recht haben, Einsicht zu nehmen, wie über seine theuersten Güter, Ehre, Freiheit und Leben, entschieden wird? Meine Herren, derselbe Grund, welcher die Tribunen der Srändeversammlung geöffnet hat, spricht auch für dieD.ffnung des Gerichtssaals, und ich glaube, die Staatsregierung sollte nichtgegen eine Consequenz des konstitutionellen Princips einen Kampf fortführen, in dem sie einen Sieg gewiß nicht erlangen kann, in dem sie nothwendig unterliegen muß. Ich wünsche das im Interesse der Regierung, im Interesse des Volks, dem an einer starken Regierung gelegen sein muß- — Ich komme nun noch mit ein paar Worten auf den Antrag des geehrten Abgeordneten Hensel über die Gefchwornen- gerichte, und vielleicht ist es mir da gestattet, auf ein Wort zurück zuverweisen, welches ich bei dem vorigen Landtage ausgesprochen habe, indem ich der Regierung zurief, sie möge sich beeilen mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder