Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5. (Nr. 559.) Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, die über die Staatsschulden auf die Jahre 1842,1843 und 1844 abgelegten Rechnungen betr. (Hierzu 3 Beilagen.) 4. (Nr. 558.) Petition Johann Christian Birnbaum'» zu Rochlitz, so wie von 14 Gemeindevorständen dortiger Umgegend, um Wegfall des Pachtes für das Recht zum Hadersammeln und dafür Auferlegung einer der Sache angemessenen Gewerbsteuer. Abg. Heuberer: Zu dieser Petition, die von mir der ge ehrten Kammer übergeben worden ist, wollte ich mir erlauben, einige Bemerkungen zu machen. Sie beabsichtigt die Aufhe bung des Rechtes des Verpachtens des Hadersammelns, und ist von einem Petenten, der schon früher um dasselbe petirt hat. Schon am vorigen Landtage hat derselbe Petent durch den da maligen Secretair der Kammer, Herrn v. Schröder, eine der artige Petition eingereicht, die von Letzterm bevorwortet, zu der seinigen gemacht und der dritten Deputation zugewiesen wurde. Es spielt dieser Gegenstand bereits seit 1834 wie ein Perpetuum mobile durch alle Landtage hindurch, und ich sollte wohl glau ben- daß die Sache endlich reif genug sei, um ihrem Ende ent gegengeführt zu werden. Die damalige dritte Deputation er stattete dann über diesen Gegenstand, der in die Categorie der kleinen Bannrechte gehört, in der 74. öffentlichen Sitzung Be richt an die Kammer, worin sie derselben anrieth, im Verein mit der jenseitigen Kammer die hohe Staatsregierung zu bitten, der nächsten Ständeversammlung ein Gesetz vorzulegen, die Auf hebung der sogenannten kleinen Bannrechte betreffend. Die sem Beschlüsse trat auch die Kammer bei. Die Sache gelangte an die erste Kammer, kam wieder zurück, und in der 130. öffent lichen Sitzung erstattete der Referent abermaligen Bericht dar über und bemerkte, daß zwar die erste Kammer auch die Auf hebung dieser kleinenBannrechte wünsche, man jedoch nicht über die Art und Weise dieser Aufhebung habe einig werden können, indem die hohe Staatsregierung mit der zweiten Kammer den Wegfall dieser kleinen Bannrechte ohne Entschädigung verlang ten, die erste Kammer hingegen dieselben nur gegen Entschädi gung aufgehoben wissen wollte. Die Deputation schlug daher vor, dieSache auf sich beruhen zu lassen, was auch von derKam- mer angenommen wurde. Man bemerkte noch, daß die Peten ten sich dabei beruhigen möchten; sie könnten ja ein andermal wieder petiren, vielleicht würden sie ihren Zweck doch noch er reichen. Zn der Vorlage sehen Sie, daß dieser Petent wieder gekommen ist und daß er wiederholt bittet, den so lästigen Pacht des Hadersammelns aufzuheben und dafür eine angemessene Ge werbsteuer aufzulegen. Ich bin nicht bewandert in diesen Ver hältnissen, jedoch scheint mir so viel gewiß, daß dieses Bannrecht auch eins jener wuchernden Unkraute ist, wie alle Bannrechte und Privilegien, die meistentheils den Unbemittelten drücken und die schon längst ihr Grab verdient habe». Obgleich diese Pe tition mangelhaft in ihrer Form ist, so empfehle ich sie doch der ge ehrten Deputation, der sie zugewiesen werden wird, zur geneig testen Berücksichtigung. Präsident Braun: Es ist früher eine ähnliche Petition der dritten Deputation überwiesen Wörden; ich schlage daher vor, auch diese dahin abzugeben. Theilt die Kammer diese An sicht? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wird gedruckt und auf eine der näch sten Tagesordnungen gesetzt werden. 6. (Nr. 560.) Petition des Schneidermeisters Franz Eduard Martin und 7 Gen. zu Aue, um Schutz gegen die Ein griffe der Nähterinnen in ihr Handwerk durch das Halten von Lehrlingen und Gehülsinnen und um eine Bestimmung, nach welcher die Nähterinnen für Frauen, so älter als 14 Jahre sind nicht mehr arbeiten dürfen. Präsident Braun: Wie der Kammer bekannt ist, sind mehrere derartige Petitionen an die dritte Deputation abgege ben worden; ich schlage daher vor, dieKammer wolle beschließen, daß auch diese dahin abgegeben werde. Faßt die Kammer die sen Beschluß?— Einstimmig Za. Präsident Braun: Die Gegenstände der Registrande sind erschöpft, und wir können nunmehr zur Tagesordnung übergehen. Der Herr Vicepräsident wird die Güte haben, das Präsidium zu übernehmen. Vicepräsident Eisenstuck: Won denen, die sich angemel det haben, hat der Abgeordnete Joseph das Wort. Abg. Joseph: Die Vortrefflichkeit des Berichts, in dem unsere dritte Deputation ihr Gutachten über Reform des zeit- herigen Strafverfahrens niedergelegt hat, dieser Bericht, würdig in jeder Hinsicht eines Präsidenten der zweiten Kammer, schla gend und erschöpfend in seinen Gründen, treffend in seinen Be zeichnungen, müßte mich abhalten, das Wort zu ergreifen, wenn ich nicht überzeugt wäre, daß eine Wahrheit' nicht oft genug aus gesprochen werden kann, so lange sie noch nicht erhört ist, solange sie noch nicht gesiegt hat. Scheint es doch fast,fass ob der Kam mer zunächst konstitutionell nichts Anderes übrig bliebe, als, die Wahrheit, von der sie überzeugt ist, immer und immer zu wieder holen. Das Staatsministerium hat die Nothwendigkeit der Verbesserung des CrimiNalverfahrens anerkannt, aber es geht mit der Kammer verschiedene Wege rücksichtlich der Mittet, diese Verbesserung herbeizuführen. Es will die Oeffentlichkeit nicht. Ich will nicht über die Nothwendigkeit und über die Vorzüglich keit derselben mich verbreiten. Diesmal kann es nicht eine Sache der Ideologen, nicht ein Gehild der Theoretiker genannt werden, was der Regierung als Volkswunsch entgegengehalten wird. Es betrifft eine Angelegenheit, ein Institut, über dessen Vorzüglich keit Männer der verschiedensten politischen Richtungen in ihren Meinungen sich begegnen. Es scheint mir sogar, als ob das öffentliche Criminalverfahren selbst am, meisten im.Jntereffe der Regierungen liegen müsse. Abgesehen von dem Gewichte des moralischen Eindruckes des Straferkenntnisses, welchen die Oef fentlichkeit giebt, will ich nur auf die, durch die Oeffentlichkeit in den Volkscharacter tief eingeführte Achtung vor dem Gesetze und den Vertretern, des Gesetzes Hinweisen. Es hat sich gezeigt, daß
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder